abhängigen Erzeuger, den er noch nie gesehen hat, und der in 16 Jahren noch nie einen Cent Unterhalt gezahlt hat!
Ich habe folgendes Problem:
Am 27.04.02 erhielt mein 16 jähriger Sohn (noch schulpflichtig) ein Einschreiben der Stadt Düsseldorf/Sozialamt.
In dem Schreiben wird mein Sohn aufgefordert (unter Strafandrohung) seine Vermögensverhältnisse darzulegen um Unterhalt an den Erzeuger zu zahlen, da sein Erzeuger Sozialhilfe empfängt. Das Kind ist unehelich geboren und wird von mir (Mutter) seit 15 Jahren alleine aufgezogen. Der Erzeuger ist drogenabhängig, deswegen habe ich ihn verlassen, und hat in all den Jahren noch nie einen Cent Unterhalt gezahlt. Als mein Sohn 13 war, wollte er Kontakt zu ihm aufnehmen. Der Erzeuger hat durch die verschlossene Wohnungstüre gesagt, er hätte keinen Sohn der Manuel heißt. Für mein Kind äußerst schmerzhaft!
Ich habe Beschwerde beim Sozialamt über die Vorgehensweise eingelegt. Das interessiert die nicht.Die wollen jetzt, dass wir durch eine Schulbescheinigung nachweisen, dass er noch Schüler ist, und das sollen wir jetzt jedes Jahr einreichen, bis das Sozialamt meinen Sohn abkassieren kann, wenn er bald eine Ausbildung anfängt.
Ist das deutsche Gesetz tatsächlich so, dass ein Minderjähriger die Drogen seines Erzeugers mitfinanzieren muß?
Wie kann ich mein Kind schützen? Seit dem Schreiben steht mein Sohn unter Schock. Seit Jahren erzählt er den anderen, dass sein Vater tot ist, weil er so darunter leidet, dass der ein Junkie ist. Bitte geben Sie mir einen Rat! Bitte!!!
Mit freundlichen Grüßen
Maria Zacharias
Hi,
ich bin zwar kein Rechtexperte, aber ich spreche aus Erfahrung: das ist alles nur halb so wild.
Als Schüler und Azubi muß er nichts zahlen, weil er nicht genug Einkommen hat. Dashalb einfach die gewünschten Unterlagen einreichen und er hat erst mal seine Ruhe.
Später, wenn er Geld verdient wird man sich evtl. noch mal melden. Dann sollte er in dem Formular, welches er ausfüllen muß einfach die Unterhaltszahlungen ablehnen und auch sachlich und freundlich begründen, weshalb er nicht zur Zahlung bereit ist.
Bei mir war der Fall ähnlich und da hat es funktioniert. Ich hatte vom Sozialamt danach nichts mehr gehört.
MfG
Michael
Hi Michael,
warst du da auch noch minderjährig? (So heißt sein Erzeuger auch mit Vornamen!)
hallo maria, _(
ich habe seiner zeit im namen meiner minderjährigen söhne ein gleichlautendes ansinnes des sozialamtes aus gründen grober unbilligkeit abgelehnt. der vater hatte nämlich auch nie einen pfennig unterhalt gezahlt oder sich sonst in irgendeiner weise an der erziehung oder unterhaltung beteiligt.
auf die von sozialamt gewünschte darlegung der einkommensverhältnisse (auch meine jungs waren schüler!) bin ich erst gar nicht eingegangen.
wir haben nie wieder etwas in der sache gehört.
beste grüße
ann_
Hallo Maria,
Annjabusch hat Dir den richtigen Rat bereits gegeben. Lehne aus denselben Gründen ab oder -
da Dein Sohn ohne Einkommen ist, steht ihm ein Rechtsberatungsschein durch das AG zu. Er muss beim Amtsgericht vorsprechen, nachweisen dass er Schüler und ohne Einkommen ist, das Schreiben des Sozialamtes mitnehmen. Du kannst dann mit Deinem Sohn einen Fachanwalt oder jeden anderen Rechtsanwalt aufsuchen, der Kenntnisse über Unterhaltsfragen hat.
Gruss Günter
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Hi,
Hi Michael,
warst du da auch noch minderjährig? (So heißt sein Erzeuger
auch mit Vornamen!)
Ich war 17
MfG
Michael
nur noch kurz
Hallo Maria,
im Großen und Ganzen ist ja alles gesagt worden, wg. „unbilligkeit“ etc.
Jedoch hat das Sozialamt ja noch gar kein Geld angefordert sondern befindet sich noch in den Ermittlungen.
Gegen solche Ermittlungen steht einem kein wie auch immer geartetes förmliches Rechtsmittel zu. Erst wenn die Geld sehen wollen, kann man mit Widerspruch und Klage reagieren.
Dann geh bitte mal davon aus, dass dein Sohn auch wenn er denn mal „in Lohn und Brot steht“ nichts wird zahlen müssen. Die Ausbildungsvergütungen sind nicht so hoch, dass die Freigrenzen überschritten werden, später dann auf die Unbilligkeit hinweisen, notfalls Klagen.
Gruß
HaWeThie