angenommen… ein 16jähriger geht auf Klassenfahrt und aus wer weiß was für Gründen auch immer bastelt dieser so lange am Spülkasten der Toilette rum, dass dieser offenbar stundenlang überläuft.
Ziemlich heftige Schäden sind die Folge, im Badezimmer, Fußboden und den Räumen darunter.
Der Pensionsbesitzer beauftragt einen Gutachter, passiert wäre die Sache in Österreich.
Wäre das ein Haftpflichtschaden für die Haftpflichtversicherung der Eltern?
Wäre das ein Haftpflichtschaden für die Haftpflichtversicherung der Eltern?
Wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde, wird die
Versicherung die Deckung verweigern.
ja, da auf grobe Fahrlässigkeit zu verweisen dürfte sehr schwierig werden. Klingt sehr nach Vorsatz.
Weiteres Problem: Nicht alle Versicherer decken Schäden an
gemieteten Ferienwohnungen/Hotels usw. ab.
hm, m.E. muß man hier zwischen Schäden an mobilen und immobilen Sachen unterscheiden. Immobil ist in der Regel schon mitversichert, aber Ausnahmen mag es geben. Mobile Gegenstände sind ehe die Ausnahme.
Da wird wohl ein fiktiver 16-jähriger ein paar Jahre aufs
Taschengeld verzichten müssen.
angenommen… ein 16jähriger geht auf Klassenfahrt und aus
wer weiß was für Gründen auch immer bastelt dieser so lange am
Spülkasten der Toilette rum, dass dieser offenbar stundenlang
überläuft.
Hier wäre sicherlich, wie schon geschrieben, interessant für den Versicherer zu wissen, warum da
jemand am Spülkasten rumschraubt? Was sollte mit der Bastelei bezweckt werden? War da jemand
betrunken? Wollte jemand da der Pension schaden (nur dann würde ich von Vorsatz sprechen)?
Ziemlich heftige Schäden sind die Folge, im Badezimmer,
Fußboden und den Räumen darunter.
Gewollt oder ungewollt??
Der Pensionsbesitzer beauftragt einen Gutachter, passiert wäre
die Sache in Österreich.
Was soll der Gutachter denn feststellen?
Wäre das ein Haftpflichtschaden für die
Haftpflichtversicherung der Eltern?
ich danke euch für eure Meinungen, ich hatte gehofft, mein Verdacht wäre falsch.
Es geht um eine befreundete Familie, deren Sohn mit der Schule verreist war. Fragt man ihn, warum er das gemacht hat, bekommt man nur ein Schulterzucken. Bisher war der junge Mann wohl überwiegend unauffällig, aber das ist ne ganz andere Sache.
Leider fehlt der Familie, wie auch immer die Sache ausgeht, das Geld um den Schaden zu bezahlen, auch wenn Sohnemann für die nächsten Jahre eine Taschengeldstreichung bekäme, das ändert an der derzeitigen Situation nichts. Auch die Schulreise war mühevoll zusammengespart.
Ich hatte gehofft, seiner Mutter, einer guten Freundin etwas Hoffnung geben zu können… leider Fehlanzeige, fürchte ich.
Nun ja, wir werden sehen, wie es weitergeht…
Wünsch euch noch einen schönen Abend!
Liebe Grüße von Uta
ich kenne Fälle, bei denen Jugendliche definitiv vorsätzlich gehandelt haben (zB mit Spraydosen geschmiert, also Graffiti für Anfänger), und für die die jeweiligen PH-Versicherer Deckung gegeben haben.
Ist alles eine Frage des Einzelfalles und wie man dann auf den Versicherer zugeht.