§§17 Abs 1,2 und 4 Nr 1 UWG

Hallo,

könnte mir jemand kurz sagen was obiges genau ist. Oder mir die Passagen posten.

Kenne mich da garnicht aus.

Danke

Daniel

http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__17.html

Danke
Unter 4 steht dass der Vorgang nur verfolgt wird wenn der Geschädigte das verlangt.

Ist das richtig und bezieht sich das auf alle Punkte des §§17 1,2, und 4