17 Euro nach 21 jahren ?

Hallo,

wenn man nach 21 jahren Post erhält von einen Inkassobüro mit einer Forderung vom 09.02.1994 in Höhe von 17,90€ und einen Vollstreckungsbescheid vom 09.02.1994 mit 86,82€ ist man doch sicherlich mehr als verwundert.
Nun will das Inkassobüro mehr als 300€.
Das ganze liegt mehr als 21 Jahre zurück und seitdem nichts von dem Gläubiger gehört.
Der gläubiger ist eine Versicherung und der Betrag die 17,90€ sollen aus einer Hausratversicherung sein.
Ist das ganze rechtskräftig / gültig bzw berechtigt ?

Ist das ganze rechtskräftig / gültig bzw berechtigt ?

Dazu müsste man wissen ob ein Vertrag besteht/bestand und ob vertragsgemäß gezahlt wurde.

Die interessantere Frage ist: Falls die Forderung berechtigt ist, ist sie verjährt?
Um die zu Ärgern würde ich als erstes mal eine Kopie des Vertrages anfordern.
Dann einen Auszug aus der Zahlungshistorie um sie(O-Ton) mit den eigenen Unterlagen abgleichen zu können.
Dann Kopien aller Schreiben die die Verjährung eventuell gehemmt haben könnten.

Ich wäre schon arg verwundert wenn die das zusammen kriegen.
Falls doch, prüfen ob verjährt.

MFG

Hallo,

nun ja, der Vollstreckungsbescheid hat zumindest 30 Jahre einen vollstreckbaren Inhalt und ist somt grundsätzlich noch gültig.

Zu der Forderung:
Neben der damaligen Hauptforderung nebst Titelkosten sind auch noch die Zinsen der letzten 20 Jahre auf die Hauptforderung und die Verzinsung der Kosten zu bedenken. Nicht zuletzt auch die Kosten der bisherigen Zwangsvollstreckung.

300,00 EUR können da durchaus zustande kommen.
Das ganze muss doch aber anhand der Forderungsaufstellung nachvollziehbar sein. ist eine solche denn nicht beigefügt?

ml.

Ist das ganze rechtskräftig / gültig bzw berechtigt ?

Dazu müsste man wissen ob ein Vertrag besteht/bestand und ob
vertragsgemäß gezahlt wurde.

Die interessantere Frage ist: Falls die Forderung berechtigt
ist, ist sie verjährt?
Um die zu Ärgern würde ich als erstes mal eine Kopie des
Vertrages anfordern.
Dann einen Auszug aus der Zahlungshistorie um sie(O-Ton) mit
den eigenen Unterlagen abgleichen zu können.
Dann Kopien aller Schreiben die die Verjährung eventuell
gehemmt haben könnten.

Ich wäre schon arg verwundert wenn die das zusammen kriegen.
Falls doch, prüfen ob verjährt.

Hi,

zugegeben so ganz deutlich wird das aus dem UP nicht, aber hier scheint es sich wohl um eine titulierte Forderung zu handeln und die würde frühestens nach 30 Jahre nach dem letzten Vollstreckungsversuch verjähren - wenn ich das noch richtig im Kopf habe.

Gruß
Tina

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also verstehe ich das jetzt richtig da keine weiteren aufgelisteten Kosten da stehn das es um die 2,30€ geht ?
das alle anderen aufgelisteten nur Gebühren etc sind ?

Hallo!

Die ganze Prüfung ist i.d.R. bereits gelaufen. Schließich gibt es einen gültigen Vollstreckungsbescheid.

Gruß
Falke

Hallo,

erstmal nichts unterschreiben! Die Zinsen sind sehr wahrscheinlich verjährt ( bis auf die letzen 3 Jahre) und die Gebühren wahrscheinlich auch viel zu hoch.

Den titel wird man zahlen müssen plus 3 jahre zinsen, aber bei allen anderen kosten müsste man doch mal sehr genau prüfen

hth

Ist das ganze rechtskräftig / gültig bzw berechtigt ?

Dazu müsste man wissen ob ein Vertrag besteht/bestand

Nö. Wir haben ja einen Vollstreckungsbescheid. Dann interessieren solche Fragen nicht mehr, das ist Sinn und Zweck der Rechtskraft.

und ob
vertragsgemäß gezahlt wurde.

Schon interessanter.

Die interessantere Frage ist: Falls die Forderung berechtigt
ist, ist sie verjährt?

Super interessant. Dazu ziehen wir einmal 1994 von 2014 ab und kommen auf 20. Jetzt prüfen wir, ob 20 kleiner als 30 ist. Falls ja, ist die Forderung nicht verjährt. Puh, anstrengend.

Um die zu Ärgern würde ich als erstes mal eine Kopie des
Vertrages anfordern.

Das wird „deren“ gesamte Organisation durcheinander bringen. „Die“ werden sicherlich sofort Insolvenz anmelden: „Hilfe, jemand fordert irgendwas, worauf er keinen Anspruch hat! Was jetzt?“

Dann einen Auszug aus der Zahlungshistorie um sie(O-Ton) mit
den eigenen Unterlagen abgleichen zu können.

Oh je.

Dann Kopien aller Schreiben die die Verjährung eventuell
gehemmt haben könnten.

Oh je oh je.

Ich wäre schon arg verwundert wenn die das zusammen kriegen.

„Die“ müssen gar nichts. Wer behauptet, dass er eine Forderung bezahlt hat, muss das darlegen und beweisen können.

Falls doch, prüfen ob verjährt.

Oh nein, die unglaublich schwierige Rechenaufgabe schon wieder!

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Hallo,
Hallo,

Dazu müsste man wissen ob ein Vertrag besteht/bestand

Nö. Wir haben ja einen Vollstreckungsbescheid. Dann interessieren solche Fragen nicht mehr, das ist Sinn und Zweck der Rechtskraft.

und ob vertragsgemäß gezahlt wurde.

Schon interessanter.

Wieso, ich denke solche Fragen interessieren nicht mehr?

Die interessantere Frage ist: Falls die Forderung berechtigt ist, ist sie verjährt?

Super interessant. Dazu ziehen wir einmal 1994 von 2014 ab und kommen auf 20. Jetzt prüfen wir, ob 20 kleiner als 30 ist. Falls ja, ist die Forderung nicht verjährt. Puh, anstrengend.

Na prüfen kann man das schon. Es soll schon Inkassobüros gegeben haben, die einfach behaupten, dass ein solcher Bescheid vorliegt. Das ist auch nur ein Geschäft.

„Die“ müssen gar nichts. Wer behauptet, dass er eine Forderung bezahlt hat, muss das darlegen und beweisen können.

Falls doch, prüfen ob verjährt.

Oh nein, die unglaublich schwierige Rechenaufgabe schon wieder!

Naja, Manches von den 300€ dürfte bereits verjährt sein. Das kann sicher geprüft werden. Und vielleicht auch, ob die Zinsen richtig berechnet worden sind. Und vielleicht auch, ob derjenige, der vorgibt eine Forderung zu haben auch tatsächlich der Forderungsinhaber ist.

Grüße

Hallo nochmal,

und ob vertragsgemäß gezahlt wurde.

Schon interessanter.

Wieso, ich denke solche Fragen interessieren nicht mehr?

Was nicht interessiert, ist, ob der titulierte Anspruch im Zeitpunkt des Erlasses des Vollstreckungsbescheides bestand. Aber alles, was danach passiert, insbesondere die Erfüllung der titulierten Forderung, ist natürlich zu prüfen. Nur ist das nicht Sache des Gläubigers. Alle Einreden, auch die der Verjährung, müssen vom Schuldner kommen.

Ist das ganze rechtskräftig / gültig bzw berechtigt ?

Dazu müsste man wissen ob ein Vertrag besteht/bestand

Nö. Wir haben ja einen Vollstreckungsbescheid. Dann
interessieren solche Fragen nicht mehr, das ist Sinn und Zweck
der Rechtskraft.

Nein, sie behaupten, dass sie einen Vollstreckungsbescheid hätten. Das ist ein Unterschied.

Die interessantere Frage ist: Falls die Forderung berechtigt
ist, ist sie verjährt?

Super interessant. Dazu ziehen wir einmal 1994 von 2014 ab und
kommen auf 20. Jetzt prüfen wir, ob 20 kleiner als 30 ist.
Falls ja, ist die Forderung nicht verjährt. Puh, anstrengend.

Wer sagt denn, dass das Teil, wenn es überhaupt existiert gültig ist?
Wenn der angebliche Schuldner niemals in Kenntnis gesetzt wurde weil er zB umgezogen ist könnte es durchaus sein, dass die notwendige Korrespondenz nicht gültig ist, weil er sie nie erhalten ist/sie nicht in seinen Einzugsbereich gelangt ist. Dem Schuldner muss die Gelegenheit gegeben werden der Schuld zu widersprechen.

Um die zu Ärgern würde ich als erstes mal eine Kopie des
Vertrages anfordern.

Das wird „deren“ gesamte Organisation durcheinander bringen.
„Die“ werden sicherlich sofort Insolvenz anmelden: „Hilfe,
jemand fordert irgendwas, worauf er keinen Anspruch hat! Was
jetzt?“

Man hat keinen Anspruch auf schriftliche Nachweise? Hallo, geht es noch? Zumindest hat man Anspruch auf Vorlage des angeblichen Vollstreckungsbescheides und auf den Nachweis, dass dieser zu Recht ergangen ist.

Dann einen Auszug aus der Zahlungshistorie um sie(O-Ton) mit
den eigenen Unterlagen abgleichen zu können.

Oh je.

Wenn die Forderung längst beglichen wurde und trotzdem Geld verlangt wird, ja: Oh je!

Dann Kopien aller Schreiben die die Verjährung eventuell
gehemmt haben könnten.

Oh je oh je.

Ich wäre schon arg verwundert wenn die das zusammen kriegen.

„Die“ müssen gar nichts. Wer behauptet, dass er eine Forderung
bezahlt hat, muss das darlegen und beweisen können.

Zuerst einmal muss bewiesen werden, dass die Forderung überhaupt existiert/gültig ist.

Falls doch, prüfen ob verjährt.

Oh nein, die unglaublich schwierige Rechenaufgabe schon
wieder!

Du gehst echt davon aus, dass das Teil tatsächlich existiert, nur weil der Schuldner ein maschinell erstelltes Standartschreiben von einem Inkassounternehmen erhalten hat und hinterfragst gar nichts?

Oh je Oh je, Deine armen Mandanten.

Nachtrag
Noch ein Einwand:

Macht es Dich überhaupt nicht stutzig, dass die Hauptforderung und der angebliche Vollstreckungsbescheid das selbe Datum tragen?

MFG

Hallo!

Wer sagt denn, dass das Teil, wenn es überhaupt existiert
gültig ist?

Mit dem Einwand hast du an sich Recht, allerdings sind deine zusätzlichen Antworten falsch. Ob der Vollstreckungsbescheid gültig oder rechtskräftig ist oder ob er angefochten werden kann oder sonstwas, ist eine reine zivilprozessrechtliche Frage, die mit dem Anspruch an sich nichts zu tun hat.

Man hat keinen Anspruch auf schriftliche Nachweise? Hallo,
geht es noch? Zumindest hat man Anspruch auf Vorlage des
angeblichen Vollstreckungsbescheides und auf den Nachweis,
dass dieser zu Recht ergangen ist.

Nein, den Anspruch hat man nicht. Wenn ich einen Titel mit Vollstreckbarkeitsbestätigung habe, dann gilt das für mich und aus. Da muss ich gar nichts mehr irgendwem nachweisen. Wenn die Gegenseite da Einwendungen dagegen hat, dann ist das ihr Kaffee diese geltend zu machen, nicht meiner.

Wenn die Forderung längst beglichen wurde und trotzdem Geld
verlangt wird, ja: Oh je!

Dann wäre das z.B. eine ganz andere Einwendung als eine Einwendung gegen die Gültigkeit des Titels. Wer einwendet, dass die Forderung gezahlt ist, wendet gerade nicht ein, dass der Titel nicht gilt. Auch hier muss derjenige tätig werden, der Einwendungen hat, nicht der andere.

Zuerst einmal muss bewiesen werden, dass die Forderung
überhaupt existiert/gültig ist.

Dazu genügt ein Titel mit Rechtskraftstempel, den man aber dem Gegner keinesfalls zuschicken muss, auch wenn er das will.

Du gehst echt davon aus, dass das Teil tatsächlich existiert,
nur weil der Schuldner ein maschinell erstelltes
Standartschreiben von einem Inkassounternehmen erhalten hat
und hinterfragst gar nichts?

Das ist vom Sachverhalt zugegebenermaßen nicht ganz klar angegeben. Das Inkassounternehmen muss aber überhaupt nichts schicken, es gibt auch viele, die schicken gar nichts.

Gruß
Tom

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Hallo!

Dazu genügt ein Titel mit Rechtskraftstempel, den man aber dem
Gegner keinesfalls zuschicken muss, auch wenn er das will.

der Titel wird dem Schuldner entweder durch das Gericht oder einen Gerichtsvollzieher zugestellt.

Das ist vom Sachverhalt zugegebenermaßen nicht ganz klar
angegeben. Das Inkassounternehmen muss aber überhaupt nichts
schicken, es gibt auch viele, die schicken gar nichts.

Trotzdem hat der Schuldner mal etwas amtliches erhalten.

Gruß
T.

Hallo!

Trotzdem hat der Schuldner mal etwas amtliches erhalten.

Das geht aus dem Sachverhalt aber nicht hervor, ob das der Fall war, sodass die Frage nicht beantwortet werden kann. Es könnte durchaus eine unwirksame Zustellung vorliegen, das kommt schon mal vor in der Praxis.

Gruß
Tom

Die ganze Prüfung ist i.d.R. bereits gelaufen. Schließich gibt
es einen gültigen Vollstreckungsbescheid.

Hallo,

Was denn für eine Prüfung?

ml.