Ist das ganze rechtskräftig / gültig bzw berechtigt ?
Dazu müsste man wissen ob ein Vertrag besteht/bestand
Nö. Wir haben ja einen Vollstreckungsbescheid. Dann
interessieren solche Fragen nicht mehr, das ist Sinn und Zweck
der Rechtskraft.
Nein, sie behaupten, dass sie einen Vollstreckungsbescheid hätten. Das ist ein Unterschied.
Die interessantere Frage ist: Falls die Forderung berechtigt
ist, ist sie verjährt?
Super interessant. Dazu ziehen wir einmal 1994 von 2014 ab und
kommen auf 20. Jetzt prüfen wir, ob 20 kleiner als 30 ist.
Falls ja, ist die Forderung nicht verjährt. Puh, anstrengend.
Wer sagt denn, dass das Teil, wenn es überhaupt existiert gültig ist?
Wenn der angebliche Schuldner niemals in Kenntnis gesetzt wurde weil er zB umgezogen ist könnte es durchaus sein, dass die notwendige Korrespondenz nicht gültig ist, weil er sie nie erhalten ist/sie nicht in seinen Einzugsbereich gelangt ist. Dem Schuldner muss die Gelegenheit gegeben werden der Schuld zu widersprechen.
Um die zu Ärgern würde ich als erstes mal eine Kopie des
Vertrages anfordern.
Das wird „deren“ gesamte Organisation durcheinander bringen.
„Die“ werden sicherlich sofort Insolvenz anmelden: „Hilfe,
jemand fordert irgendwas, worauf er keinen Anspruch hat! Was
jetzt?“
Man hat keinen Anspruch auf schriftliche Nachweise? Hallo, geht es noch? Zumindest hat man Anspruch auf Vorlage des angeblichen Vollstreckungsbescheides und auf den Nachweis, dass dieser zu Recht ergangen ist.
Dann einen Auszug aus der Zahlungshistorie um sie(O-Ton) mit
den eigenen Unterlagen abgleichen zu können.
Oh je.
Wenn die Forderung längst beglichen wurde und trotzdem Geld verlangt wird, ja: Oh je!
Dann Kopien aller Schreiben die die Verjährung eventuell
gehemmt haben könnten.
Oh je oh je.
Ich wäre schon arg verwundert wenn die das zusammen kriegen.
„Die“ müssen gar nichts. Wer behauptet, dass er eine Forderung
bezahlt hat, muss das darlegen und beweisen können.
Zuerst einmal muss bewiesen werden, dass die Forderung überhaupt existiert/gültig ist.
Falls doch, prüfen ob verjährt.
Oh nein, die unglaublich schwierige Rechenaufgabe schon
wieder!
Du gehst echt davon aus, dass das Teil tatsächlich existiert, nur weil der Schuldner ein maschinell erstelltes Standartschreiben von einem Inkassounternehmen erhalten hat und hinterfragst gar nichts?
Oh je Oh je, Deine armen Mandanten.