17 Jahre lang zu hohe Heizkosten bezahlt!

Liebe/-r Experte/-in,

ich wohne seit 17 Jahren in dieser Wohnung. Erst letzten Monat bekam ich durch Zufall mit, dass meine Heizkosten 50 % über dem Durchschnitt der anderen Mieter liegen! Was aber nicht meine Schuld ist, sondern am Bauzustand des Hauses liegt. Es ist ein 30 Jahre alter Plattenbau. Meine Wohnung liegt in der 5. Etage direkt unter dem Dach, das wohl nicht ordentlich gedämmt ist und außerdem ist die Wohnung in einem Eckhaus mit 2 Seiten Giebel (Nord und Ost). Als ich vor 17 Jahren einzog, merkte ich im 1. Winter, dass die Heizung nicht warm genug heizt, ich beschwerte mich beim Vermieter, der schickte eine Fachheizungsfirma, die 24 Stunden die Temperatur in meinem Wohnzimmer messen ließ und wo sich herausstellte, dass bei Frost nicht mal 20 °C im Wohnzimmer erreicht wurden. Daraufhin wurde mir einige Tage später ein größerer Heizkörper im Wohnzimmer eingebaut, der natürlich höhere Kosten verursacht.

Es geht hier um ca. 50 Euro im Monat (der m² Preis bei den anderen Mietern liegt bei ca. 1,50 Euro, bei mir bei 2,30 Euro je m² Heizkosten!), bei 17 Jahren wären das immerhin ca. 10.000 Euro, die ich zu viel an Heizkosten bezahlt habe! Ich habe meinen Vermieter noch nicht wissen lassen, dass ich Geld zurück will. Wie viele Jahre kann ich jetzt rückwirkend das Geld zurück fodern?
Muss ich erst einen unabhängigen Gutachter kommen lassen und wer bezahlt den?
Wie viele Jahre kann man die Nebenkostenabrechnung anfechten?
Dankeschön im Voraus.

Liebe Grüße

Kathrin

Hallo Kathrin,

zunächst einmal zur Rechtslage:
Der Vermieter muss Ihnen die Betriebskostenabrechnung bis spätestens 12 Monate nach Beendigung des jeweiligen Abrechnungszeitraumes zugestellt haben.
Normalerweise legt man das Kalenderjahr vom 01.01.bis zum 31.12.des Jahres zu Grunde.
Die Abrechnung für das Kalenderjahr 2010 muss Ihnen also bis spätestens zum 31.12.2011 vorliegen.
Sie wiederum können innerhalb eines Jahres nach Erhalt dieser Abrechnung reklamieren, sonst hat sich die Sache erledigt.
Nun aber zu Ihrem besonderen Fall:
Leider haben Sie mir nicht mitgeteilt, wie Ihre Heizkosten ermittelt werden (haben Sie an den einzelnen Heizkörpern noch diese Röhrchen, die von einer speziellen Firma jede Jahr abgelesen werden)?
Nach Ihrer Schilderung scheinen Ihre Räumlichkeiten nur sehr schlecht isoliert zu sein und da muss unbedingt Abhilfe durch den Vermieter geschaffen werden.
Es muss also ein Gutachter her, dass ist unumgänglich und der verursacht natürlich Kosten.
Vielleicht haben Sie aber in Ihrem Bekanntenkreis einen Baufachmann, der sich Ihre Wohnung einmal näher anschaut und Ihnen ein paar Ratschläge geben kann, die Sie an den Vermieter weitergeben, mit dem Hinweis auf die ungenügende Isolierung Ihrer Wohnung und mit der Bitte um Abhilfe.
Sollten Sie dabei keinen Erfolg haben, dann bleibt Ihnen nur der Weg zu einem Rechtsanwalt, der dann weitere Schritte einleitet,um eine entsprechende Wärmedämmung zu erreichen.
Um Gelder aus den vielen vergangenen Jahren zurück zu bekommen, bedarf es natürlich einer richterlichen Entscheidung und daher benötigen Sie hierfür einen Rechtsanwalt.
Mehr kann ich zu dieser Angelegenheit nicht beitragen.

Herzliche Ostergrüße sendet Ihnen

Heinz Brassel