bin seit 17 Jahren im öffentl.Dienst, habe eine Behinderung von 60 %, wie sind da die Kündigungszeiten ?
Arbeitgeber will mich loswerden, da er angeblich keine andere Arbeit für mich hat.
Will auf der alten Stelle weg, weil ich dort gemobbt werde.
bin seit 17 Jahren im öffentl.Dienst, habe eine Behinderung
von 60 %, wie sind da die Kündigungszeiten ?
Hallo Crocro ???,
So wie Du hier schreibst ist Deine Frage nicht so ohne weiteres zu beantworten. Das Tarifrecht ist immer noch in das (TVL - West)Tarifgebiet - West und (TVL - Ost) Tarifgebiet - Ost unterteilt.
Im TVL - West gibt es einen „Besonderen tariflichen Kündigungsschutz“ $ 34 TV-L, "Wenn die Beschäftigungszeit bei einem Arbeitgeber mehr als 15 Jahre beträgt und der Beschäftige das 40. Lebensjahr vollendet hat, kann das Arbeitsverhältnis nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Das TVL - Ost sieht dagegen keine tarifliche Unkündbarkeit vor, hier würde in deinem Fall die Kündigungsfrist 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres betragen.
Hier müsste jetzt geklärt werden, inwieweit hier ein „wichtiger Grund“ vorliegt, geht aus deiner Anfrage jedoch nicht hervor. Weiterhin sind durch deinem Arbeitgeber der „erweiterte Kündigungsschutz nach $ 85 ff SGB IX“ sowie die Bestimmungen nach dem „$ 1 Abs1 ff KSchG“ zu beachten. Außer es liegt ein "wichtiger Grund im Sinne des $ 626 BGB [Außerordentliche Kündigung] vor, hier haben dann weitere Gremien „Integrationsamt“ zu prüfen ob alle Gründe vorliegen. Dann bleibt Dir immer noch die Möglichkeit des Widerspruchs und der Klage.
Was das Mobbing betrifft, solltest du Dich mal an den „Gleichstellungsbeauftragten“ wenden, hier solltest Du dann aber handfeste Fakten darlegen können. Dein Arbeitgeber hat hier dann besondere Pflichten. In der Regel sollten die „Mobber“ und nicht der „Gemobbte“ umgesetzt werden. Natürlich lässt sich hier kein Rechtsanspruch auf eine Stelle deiner Wahl herleiten, da, wie Du selber schreibst, 60 % behindert bist und somit nicht ohne weiteres auf jeder Stelle eingesetzt werden kannst. Natürlich ist hier der Arbeitgeber wieder gefordert eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Ich würde Dir empfehlen, solltest Du bei deinen „Örtlichen Vertretungen“ kein Gehör finden einen Rechtsanwalt auf zu suchen, da hier weitere Rechtsvorschriften und eventuell einschlägige Urteile tangiert werden.
Meine Antwort auf deine Frage ist meine persönliche Meinung und Auffassung zu deinem Problem und ist in keinster Weise rechtsverbindlich.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen, denke aber, dass Dir der Weg zu den in meiner Antwort genannten Einrichtungen nicht erspart bleiben wird.
vielen Dank für deine Tips, bin schon beim Anwalt gewesen.
Der sagt wenn der Arbeitgeber keine andere Stelle hat, müsste ich auf die alte Stelle zurück.
Das kann ich seelisch nicht, denn ich habe es seit Juli probiert, sogar mit einer Mediatorin und das ist nach hinten losgegangen. Bin schon wieder völlig am Ende.
Darum hat mein Anwalt eine Auflösung vorgeschlagen,
aber die Abfindung ist mir zu gering.
Was kann ich da fordern, und in wieweit steht mir eine neue Stelle zu?
Eine Stelle haben sie mir zum hospetieren angeboten,
aber mit drei Schichten und Nachtdienst.
Habe noch nie Schichtdienst gemacht, geschweige Nachtdienst!
Ich weiss jetzt nicht mehr was ich tun soll.
vielen Dank für deine Tips, bin schon beim Anwalt gewesen.
Hallo Christine,
so einfach mit der „auf die alte Stelle zurück“ ist das nun auch wieder nicht, da ja hier wie du schreibst wohl Mobbing mit im Spiel ist, da hat dann der Arbeitgeber schon gewisse Pflichten. Hatte ich aber schon geschrieben. Hier solltest Du schon mal den Gleichstellungsbeauftragen bzw. die Personalvertretung einbeziehen, denn die sollten ja eigentlich für das Personal da sein. Bezüglich einer Kündigung im gegenseitigem Einvernehmen, ja wie das dann da mit der Höhe der Abfindung ist kann ich so aus dem Stehgreif nicht sagen, andererseits würde ich es auch nicht, denn ich bin nicht berechtigt in irgendeiner Art und Weise Rechtsauskünfte zu erteilen. Ansonsten solltest du mal in Deiner Umgebung schauen, es gibt Behindertenverbände, könnte mir denken, dass die Dir bei deinem Probs auch weiterhelfen würden.
So weit erst einmal.
Solltest Du noch weitere Fragen haben, müsstest Du etwas warten, da ich bin jetzt erst einmal für eine Woche abwesend.