habe meine krankenkasse am 25.03.2010 wegen erhöhte Zuzahlung per fax gekündig und wurde mit dem §175 Absatz 4 Satz 3 SGB V bestätigt wurde. jetzt bekomme ich ein Schreiben worin ich eine Nachzehlung von 140,–€ nachzahlen soll, da das Schreiben angeblich erst am 06.04.10 eingegangen wäre.