Kann ein Arbeitnehmer, welcher zum 01.01.2007 die Krankenkasse gewechselt hat, von dem Sonderkündigungsrecht n. § 175 (4) Satz 5, unter Umgehung der Bindungsfrist, Gebrauch machen, wenn die KK zum 01.01.2007 die Beiträge erhöht hat? Ich meine ja. Aber was kann mann tun, wenn die KK auf o. a. Kündigung nach fast 5 Wochen(!!!) eine Kündigungsbestätigung zum 31.07.2008(???) ausstellt?
Hallo,
zunächst kommt es drauf an wann genau die schriftliche Kündigung
bei der Kasse eingegangen ist.
Der 31.08.2007 erscheint mir in jedem Falle falsch zu sein.
Besteht die Kasse auf Einhaltung der Bindungsfrist wäre der
30.06.2008 der Kündigungstermin.
Fällt die Bindungsfrist weg und wir gehen vom Eingang der Kündigung
im Januar aus, wäre der 31.03.2007 der Kündigungstermin.
Empfehlung - sofort bei der Kasse vorstellig werden und Begründung
für den 31.08. verlangen.
Gruss
Czauderna
Hallo,
natürlich muss der 31.08.2007 bei mir auch der 31.07.2008
heissen !!
Ansonsten gilt das Geschriebene, wobei mir jetzt noch einfällt,
dass die Kasse davon ausgeht, dass dem Versicherten zu Beginn der
Mitgliedschasft am 01.01.2007 die Beitragssatzerhöhung zu diesem
Datum bekannt war und deshlab für ihn die Erhöhung kein Nachteil
auslöste der ihm das Sonderkündigungsrecht einräumte - könnte so sein.
Gruss
Czauderna
Fällt die Bindungsfrist weg und wir gehen vom Eingang der
Kündigung
im Januar aus, wäre der 31.03.2007 der Kündigungstermin.
Empfehlung - sofort bei der Kasse vorstellig werden und
Begründung
für den 31.08. verlangen.
Gruss
Czauderna
Kündigung mit Datum 07.01.2007, Eingang 11.01.2007.
Vielen Dank für die Antwort, hat mir sehr geholfen.
Ich werd es schriftl. machen, aus Beweisgründen.
m.f.G.
Juergen63
dass die Kasse davon ausgeht, dass dem Versicherten zu Beginn
der
Mitgliedschasft am 01.01.2007 die Beitragssatzerhöhung zu
diesem
Datum bekannt war und deshlab für ihn die Erhöhung kein
Nachteil
auslöste der ihm das Sonderkündigungsrecht einräumte - könnte
so sein.
Gruss
Czauderna
Nein, der Versicherte wurde im Oktober 2006 mit dem Versprechen geworben, dass er bei einem Wechsel zum nächstmöglichen Termin (01.01.2007) , bei der neuen Kasse einen günstigeren Beitragssatz haben werde als bei der Alten.
Ab dem 01.01.2007 ist dies jedoch genau umgekehrt.
m.f.G. Jürgen63
Ohne schriftliche Aussage, dass Sie ab dem 01.01. bei der neuen Kasse einen günstigeren Beitragssatz haben als bei der alten, könnte das schwer werden!
Frank Wilke
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