17jährigen vorzeitig f. volljährig erklären

Hallo @ all,
wer hat schon mal mit der vorzeitigen volljährigkeitserklärung zu tun gehabt? Laut vormundschaftsgericht müßte der antrag formlos gestellt werden. Suche dazu passende formulierungshilfen um keinen formfehler zu begehen. Mein junge wird in 8 wochen 17 und möchte sich mit einem kleinen gewerbe selbständig machen. PC handel.
Damit er die geschäftsfähigkeit erhält, müßte er halt mit 17 für volljährig erklärt werden. Ich traue es ihm zu, er ist ein außergewöhnlich fleissiger junge mit sehr guten noten in der 10. klasse (1,76).
Danke an Alle die mir helfen!
Gruß
Mary

Hallo @ all,
wer hat schon mal mit der vorzeitigen volljährigkeitserklärung
zu tun gehabt? Laut vormundschaftsgericht müßte der antrag
formlos gestellt werden. Suche dazu passende
formulierungshilfen um keinen formfehler zu begehen. Mein
junge wird in 8 wochen 17 und möchte sich mit einem kleinen
gewerbe selbständig machen. PC handel.
Damit er die geschäftsfähigkeit erhält, müßte er halt mit 17
für volljährig erklärt werden. Ich traue es ihm zu, er ist ein
außergewöhnlich fleissiger junge mit sehr guten noten in der
10. klasse (1,76).

Hi Mary,

der Antrag muss formlos gestellt werden, also kannst du keinen Formfehler machen.

die andere Sache ist die:

Hat dein Sohn betriebswirtschaftliche Kenntnisse?
Weiß dein sohn (und du) wieviele PC-Handel auf- und wieder zumachen?
Weiß dein Sohn über die Konsequenzen einer Insolvenz bescheid?
Weiß dein Sohn etwas über den Kostenrahmen einer Exitenzgründung?

Mein Tipp, wenn dein Sohn alle diese Fragen geklärt hat, ist er 18.

gruss
winkel

Frage 1: JA!
Frage 2: JA!
Frage 3: JA!
Frage 4: JA!
Danke für deine Hilfe :frowning:

Hi Mary,

der Antrag muss formlos gestellt werden, also kannst du keinen
Formfehler machen.

die andere Sache ist die:

Hat dein Sohn betriebswirtschaftliche Kenntnisse?
Weiß dein sohn (und du) wieviele PC-Handel auf- und wieder
zumachen?
Weiß dein Sohn über die Konsequenzen einer Insolvenz bescheid?
Weiß dein Sohn etwas über den Kostenrahmen einer
Exitenzgründung?

Mein Tipp, wenn dein Sohn alle diese Fragen geklärt hat, ist
er 18.

gruss
winkel

Danke für deine Hilfe :frowning:

Hi Mary,

ich verstehe deine runtergezogenen Mundwinkel nicht. wenn du mal in Brett Existenzgründung schaust, wirst du sehen, was „Studierte“ für Fragen zur selbständigkeit haben! Es war eigentlich nur ein Gedankenanstoß.

wenn dein sohn all diese Kenntnisse hat, ist es umso besser.

außer der Möglichkeit der vorzeitigen Volljährigkeit, gäbe es auch noch die Chance über die sowieso vorhandene eingeschränkte Geschäftsfähigkeit dieses Gewerbe zu beginnen. Wenn denn die o.g. Kenntnisse bereits vorhanden sind, sollte ein vorübergehende Aufsicht durch dich ja kein Problem sein.

gruss
winkel
der eigentlich nur helfen wollte.

PS: Zu betriebswirtschaftlichen Grundkenntnissen bei Existenzgründern sollten die verschiedenen Arten der Geschäftsfähigkeit wie Kaufmann und Vollkaufmann oder Meistereigenschaft aber auch vorhanden sein.

Hallo Maria,

ich weiß jetzt nicht genau, welche Form von „für volljährig erklären“ Du meinst.
Aber wenn es nur! darum geht, einen Betrieb zu eröffnen ( und nicht darum, nebenbei/zu diesem Zweck auch noch früher den Führerschein zu machen, oder ähnliches) dann geht es wohl um den Umstand des § 112 BGB. (Absatz 1: " Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte uneingeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt.")

Dafür brauchst Du eben nur die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Das heißt, Du setzt ein Schreiben auf, indem Du Deinen Sohn zu einem selbständigen Erwerbsgeschäft ermächtigst, und schickst dieses Schreiben an das Vormundschaftsgericht mit einem Begleitschreiben, daß es dieses genehmigen möge.

Wenn das Gericht Dir gesagt hat, daß das formlos zu geschehen hat, dann ist das auch genauso zu verstehen. Das heißt, der Antrag muß nur so gestellt sein, wie Hinz und Kunz ihn stellen würden, also muß „für einen verständigen Leser“ nur ersichtlich sein, was Du eigentlich willst.

Die Gerichte haben übrigens auch Geschäftsstellen, in denen Du alle Deine Anträge zu Protokoll geben kannst. Du gehst persönlich hin, sagst, was Du willst, und die Sachbearbeiter dort bringen das dann so zu Papier, wie es sich gehört.

Allerdings kann ich Dir nicht sagen, welche „Vollmündigkeitserklärung“ für Deinen Sohn die richtige ist. Dafür braucht man dann wohl doch einen Anwalt, der sich mit Minderjährigenrecht auskennt. Aber durch die Betriebsgründung wird Dein Sohn wohl ohnehin mit einem Anwalt (oder wenigstens einem Steuerberater) zu tun haben (schließlich müssen die Betriebsgründung, AGBs, Vertragsgestaltung und auch Nebenprobleme wie Kindergeld etc. besprochen werden). Da kann man dieses Problem dann auch gleich ansprechen.

Viel Glück wünscht
agil

Sorry! War nicht so gemeint!!
Hallo Winkel,

war nicht so gemeint! Aber ich hatte damit gerechnet, dass ich anstelle einer Antwort und konkrete Hilfe, Belehrungen zu hören bekomme. Und als dann deine Mail kam, war das für mich wie Öl ins Feuer. So etwas ist mir hier im Forum nämlich schon häufig passiert. Man erhofft und erwartet eine konkrete Antwort auf eine konkrete Frage und manche kamen echt mit Belehrungen. Um dem vorzubeugen, hatte ich ja schon erwähnt, wie fit mein Junge ist. Ich selber war über 8 Jahre selbständig und baue mir gerade wieder ein Geschäft auf. Das konntest du natürlich nicht wissen. Als bitte ich nochmals um Entschuldigung!
Gruß
Mary

ich verstehe deine runtergezogenen Mundwinkel nicht. wenn du
mal in Brett Existenzgründung schaust, wirst du sehen, was
„Studierte“ für Fragen zur selbständigkeit haben! Es war
eigentlich nur ein Gedankenanstoß.

wenn dein sohn all diese Kenntnisse hat, ist es umso besser.

außer der Möglichkeit der vorzeitigen Volljährigkeit, gäbe es
auch noch die Chance über die sowieso vorhandene
eingeschränkte Geschäftsfähigkeit dieses Gewerbe zu beginnen.
Wenn denn die o.g. Kenntnisse bereits vorhanden sind, sollte
ein vorübergehende Aufsicht durch dich ja kein Problem sein.

gruss
winkel
der eigentlich nur helfen wollte.

PS: Zu betriebswirtschaftlichen Grundkenntnissen bei
Existenzgründern sollten die verschiedenen Arten der
Geschäftsfähigkeit wie Kaufmann und Vollkaufmann oder
Meistereigenschaft aber auch vorhanden sein.