17Jahre in 2 Monaten 18,- Ausbildung! Wohnung?

Hallo ihr lieben :smile:
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, denn ich blicke nicht mehr durch!
Kurz über mich: Bin 17 Jahre, bald 18. Beginne ab dem 01.09.2011 eine Ausbildung und werde wahrscheinlich mit allen Abzügen rund 600€ zur Verfügung haben.

Durch Differenzen etc. möchte ich gerne ausziehen, Arbeitsplatz ist 35km entfernt.

Kriege ich Unterstützung vom Staat? Ich habe überhaupt keine Ahnung wie ich da vorgehen muss. Beim Arbeitsamt war ich auch schon, ne große Hilfe war das nicht.
Von BAB usw. habe ich schon gehört.

Wie muss ich jetzt vorgehen? Erst Wohnung suchen, dann zum Amt? Ich bin ehrlich total überfordert!

Unterstützung von Eltern kann man ausschließen, da sie selber nicht viel Geld zu Verfügung haben.

Wo ich dort war meinten die muss erst warten bis ich 18 bin … und ne Erstaustattung wird auch nicht bezahlt was ich totalen Schwachsinn finde, ich gehe ja arbeiten & Leute die arbeitslos sind kriegen es.

Es tut mir leid, es hört sich alles kompliziert an, ich finde auch keine richtige Fragestellung für mein Problem.

Grob gesagt: Wär gehe ich jetzt vor? Wie beantrage ich alles? Was beantrage ich als erstes? … :confused:

Erwachsen werden ist sooooo schwierig…

Hallo,

Stell dich doch erstmal auf 'ne Wohngemeinschaft in der Nähe des Arbeitsplatzes mit nem Kumpel oder Arbeitskollegen (Azubi) ein. Kann dir jemand mit einem Darlehen für die Kaution helfen?

Das monatliche Kindergeld in Höhe von 184 Euro solltest du auch kriegen, denn wenn du ausziehst, haben deine Eltern keine Kosten mehr.

Den Antrag auf Weiterzahlung müssten deine Eltern erhalten haben. Mein Sohn wird im September 18 und ich hatte die Formulare im Juli. Die wollen den Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, wo auch dein Verdienst drin steht.
Kindergeld wird bis zur vollendeten 1 Ausbildung bezahlt, es sei denn du verdienst „richtig gut“ was bei dir nicht der Fall scheint.

Frag deine Eltern danach. Außerdem kannst du Zuschuß von Wohngeldamt beantragen (erst ausziehen).

Bei uns (Bezirk Biberach) gibt es vom Landratsamt eine „Fundgrube“ wo Leute gut erhaltene Sachen verschenken. Da ist auch mal ein komplettes Schlafzimmer/Wohnzimmer/Küchenteile/ Waschmaschine etc dabei.

Es fällt einem nicht viel in den Schoß, aber es ist ein tolles Gefühl, wenn man sich durch den Dschungel durchgekämpft hat.

Bleib positiv; ich wünsche dir viel Glück und eine tolle Zukunft. Gruß, Andi

Guten Morgen.

Erstausstattung beantragen Sie beim Jobcenter, das geht auch, wenn Sie kein Arbeitslosengeld 2 beziehen.
Wohnung suchen und dann BAB oder BaföG beantragen.
Kindergeld statt auf das Konto der Eltern auf ihr Konto überweisen lassen. :smile:

Guten Morgen.

Erstausstattung beantragen Sie beim Jobcenter, das geht auch, wenn Sie kein Arbeitslosengeld 2 beziehen.
Wohnung suchen und dann BAB oder BaföG beantragen.
Kindergeld statt auf das Konto der Eltern auf ihr Konto überweisen lassen. :smile:

Gehe zum Sozialamt und beantrage Wohngeld. Das bekommst Du auf jeden Fall. Dort fragst Du dann auch nach einer Erstausstattung.

Kurz über mich: Bin 17 Jahre, bald 18. Beginne ab dem
01.09.2011 eine Ausbildung und werde wahrscheinlich mit allen
Abzügen rund 600€ zur Verfügung haben.

Durch Differenzen etc. möchte ich gerne ausziehen,
Arbeitsplatz ist 35km entfernt.

Kriege ich Unterstützung vom Staat? Ich habe überhaupt keine
Ahnung wie ich da vorgehen muss. Beim Arbeitsamt war ich auch
schon, ne große Hilfe war das nicht.
Von BAB usw. habe ich schon gehört.

Wie muss ich jetzt vorgehen? Erst Wohnung suchen, dann zum
Amt? Ich bin ehrlich total überfordert!

Unterstützung von Eltern kann man ausschließen, da sie selber
nicht viel Geld zu Verfügung haben.

Wo ich dort war meinten die muss erst warten bis ich 18 bin …
und ne Erstaustattung wird auch nicht bezahlt was ich totalen
Schwachsinn finde, ich gehe ja arbeiten & Leute die arbeitslos
sind kriegen es.

Es tut mir leid, es hört sich alles kompliziert an, ich finde
auch keine richtige Fragestellung für mein Problem.

Grob gesagt: Wär gehe ich jetzt vor? Wie beantrage ich alles?
Was beantrage ich als erstes? … :confused:

Erwachsen werden ist sooooo schwierig…Ja, erwachsen werden ist schwierig -

die Antwort auf deine Frage aber auch!

Und hier kann ich dir auf deine Frage keine Antwort geben, denn dazu müßte ich erst Vieles erfragen.

Grundsätzlich: Ausziehn ist möglich.

Wenn du sinnvollen Rat willst, dann melde dich hier an: www.elo-forum.org. Da gibt es einen U 25 Bereich. Wenn du da postest, kann ich dir helfen…

Hallo,
ich habe keine Ahnung.
Viel Glück

gold-marie

Hi - ist dein Ausbildungsbetrieb mehr als eine Stunde von zu Hause entfernt? Guck mal hier - sollte dir weiterhelfen:

http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/finanzielle-hi…

…Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
… Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine vom Gesetz geregelte staatliche Unterstützung für deinen Lebensunterhalt während der Ausbildung. Dazu kommen noch die individuellen Fahrtkosten. Die Zahlung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) durch die Bundesagentur für Arbeit ist aber laut Sozialgesetzbuch an einige Bedingungen geknüpft:
… Ein Azubi kann nur dann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen, wenn er während der Lehre nicht mehr zu Hause wohnt. Bei einem minderjährigen Azubi gilt zusätzlich: Du erhältst nur dann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn du während der Lehre nicht bei deinen Eltern wohnen kannst, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt liegt (rund eine Stunde für jeden Weg). Diese Voraussetzung muss allerdings nicht erfüllt werden, wenn du aus schwerwiegenden sozialen oder psychischen Gründen nicht mehr zu Hause wohnen kannst.
Dein Einkommen und das Einkommen deiner Eltern werden bei der Berechnung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) berücksichtigt.

Hallo,

zunächst musst du BAB beantragen, da das vorrangig vor allen anderen Leistungen ist.

Bei der Agentur für Arbeit bekommst du eine Bescheinigung, die von deinem zukünftigen Vermieter ausgefüllt werden muss (kann auch schon vor dem Auszug erfolgen).

Ob die Erstausstattung übernommen werden kann, entscheidet die ARGE bzw. das Jobcenter. Dort solltest du hingehen, sobald du ausgezogen bist.

Gruß

Sorry da bin ich der Falsche. Dennoch viel Erfolg beim Erwachsen werden

Hallo

da du grundsätzlich erwerbsfähig bist, käme auch keine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach SGB XII („Sozialhilfe“) in Frage.
Bliebe also grundsätzlich nur ALG 2 („Hartz IV“).

ALG2 wird nur bei Bedürftigkeit bewilligt - und ALG2 ist eine sogenannte nachrangige Hilfeleistung. D.h. zunächst wäre zu überprüfen, ob und wem gegenüber du ggf. vorrangige Ansprüche hast.
Bis zum Ende deiner Erstausbildung sind grundsätzlich deine Eltern dir gegenüber unterhaltspflichtig. Ob sie leistungsfähig sind, müsste dann ermittelt werden. (Da könnte dich auch noch mit 18 ggf. das Jugendamt unterstützen).
Auch Bafög und BAB sind vorrangig vor ALG2. Das müsste also zunächst geklärt werden.
Zu ALG2 für Azubis schau mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=2621.0

Für unter 25 Jährige werden eigene Unterkunftskosten beim ALG2 nur in Härtefallausnahmen bewilligt (§ 22 Abs. 5 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html )
Ab 18 /Volljährigkeit müssen Eltern ihr Kind aber nicht mehr bei sich wohnen lassen. Und eine elterliche Auszugs-Aufforderung (ob im Guten oder Bösen) wäre z.B. so ein Härtefallgrund, der eigene Unterkunftskosten begründen würde - sofern grundsätzlich Bedürftigkeit vorliegt und Anspruch auf ALG2 besteht.
Vor einem Umzug wäre die Zustimmung des ALG2-Trägers einzuholen, bei dem man sich auch nach der vor Ort angemessenen Miete erkundigen muss, die maximal bewilligt würde: http://hartz.info/index.php?topic=24.0 (Darin auch Abschnitt zur Erstausstattung; die Broschüre ab Seite 35)

Antragsformulare und Ausfüllhilfen für ALG2 gibt es hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…

Erwachsen werden ist sooooo schwierig…

Jepp. Erwachsen-Sein aber auch :wink: Kommt man aber leider nicht dran vorbei. Aber wo es irgendwie noch geht, sollte man sich ruhig Zeit damit lassen. Auch mit einem Auszug…
(Zuhause ist es auch um Einiges billiger in vieler Hinsicht - man sollte die Kosten nicht unterschätzen, die mit dem Alleinewohnen verbunden sind.)

So oder so aber - alles Gute für dich … und viel Glück mit (und nach) der Ausbildung !

LG

Hallo peter93,

das hört sich nicht nur so an, das ist auch kompliziert. Da du unter 25 Jahre bist und noch bei deinen Eltern wohnst, fällst du unter die U25er. Das ist ein eigenständiger Abschnitt im SGB und da ich mich mit diesem speziellen Thema nicht gut auskenne, kann ich dir dabei leider nicht weiterhelfen. Ich kann dich nur auf einen Link verweisen in dem du nähere Informationen zu der Thematik findest. Das ist leider auch nicht so einfach zu verstehen, aber vielleicht hilft es dir ja trotzdem ein wenig weiter.

http://www.buzer.de/gesetz/6003/b16067.htm

Viel Glück + viele Grüße

Hallo Peter !
Leider kann ich Dir da auch nicht weiter helfen !
vielleicht wartest Du wirklich besser noch die zwei Monate ?!

Hallo Peter,
ich kann Dir leider nicht weiterhelfen, da ich mich nur mit Alg II auskenne.
Grüße Almut

Tur mir leid, da weiß ich leider auch keinen Rat. Ausser das ich sagen kann, dass man von Amtswegen her erst mit dem 25. Lebensjahr aus dem elterlichen Haushalt ausziehen darf, es sei denn man kann sich selber versorgen. Sorry… Wenn man aber bereits eine eigene Wohnung hat, kann man BAB beantragen…

Hallo,

es gibt viele Stellen, die jetzt zuständig sein können.
Zunächst ist da noch das Kindergeld. Dann das Wohngeld und nicht zuletzt Arbeitslosengeld II. Das kann auch aufstockend gezahlt werden.
Ich galube, ich würde erst die Wohnung suchen, dann Arbeitslosengeld II mit Erstausstattung beantragen.
U.U. beim jobcenter des neuen Wohnortes vorher fragen, welche Größs (45 qm) und welche Miete angemessen ist. Ersatzweise würde ich auch gleich Wohngeld beantragen. Wenn Arbeitslosengeld abgelehnt wird, dann gilt dieser Antrag.

Viele Grüße
Lukas

Sorry, das ist überhaupt nicht mein Thema. Da kann ich nicht weiterhelfen. Vielleicht hilft es sich mit den Eltern wieder zu vertragen und erst einmal eigenes Geld zu verdienen, bevor man beim Staat um Hilfe bettelt ?

Schöne grüsse aus dem maintal

Hallo, Ihnen steht entweder Ausbildungsbafög zu: Bafögamt fragen gehen oder aufstockende Sozialhilfe und Wohngeld. Beides beantragen. Formulare holen und ausfüllen und abegeben und beim Wohnungsamt kann man Ihnen auch helfen, eine presiwerte Sozialwohnung zu bekommen und die Kaution kann auch vom Wohnungsamt bezahlt werden. Der Umzug selbst und die Erstausstattung der Wohnung müsste von der Arge oder Sozialamt bezahlt werden. Fragen Sie einen Anwalt für Sozialrecht und der ist für Sie kostenlos. Ihnen steht Beratungshilfe zu. Den Berechtigungsschein dafür bekommen Sie in Ihrem Amtsgericht in der Rechtsantragsstelle. In Köln sind die Anwäjte [Name auf Wunsch des Verfassers entfernt] [Adresse auf Wunsch des Verfassers entfernt] 11 und Dr. Rainer Klocke gut gewesen und sonst bei Ihnen einen suchen gehen. Alles Gute und ja, das ganze Leben ist schwer und Kampf, aber Sie schaffen das schon.

In Köln sind die Anwälte Dr. Rainer Klocke und [Name auf Wunsch des Verfassers entfernt] schon sehr gut gewesen und sonst fragen Sie im Amtsgericht bei Ihnen in der Stadt auch da nach, an welchen RA Sie sich wenden koennen oder beim Anwaltsverein. Sie werden kämpfen müssen, um das mit dem Auszug unter 18 durchkämpfen zu können und bezahlt zu bekommen. Muss der Anwalt gut argumentieren, daß Ihrb Wohl zu Hause gefährdet ist und nur dort weiter weg Sie diese Ausbildung machen können und dass Sie auch auf Grund von schweren Differenzen nicht mehr zu Hause sein können und die Fahrt auch zu weit weg wäre und ja, Sie können auch schon selbst nacht einem preiswerten Zimmer oder Wohnung suchen und dann die Arge um die Bezahlung bitten für die Miete und den Umzug usw. wenn der Vermieter Sie nehmen würde. oder Sie gehen in eine Erziehungs,- Familienberatungsstelle und die können Sie beratend bei dem ganzen Prozeß begleiten, also bei allen Problemen mit den Eltern und dem erwachsenwerden und der Ausbildung und Wohnung. Das wäre am besten. In Köln war die EB früher in der Schaevenstr. 1b

PS: und Sie können auch an das Team von der Sendung von Domian im WDR eine Mail schreiben oder dort anrufen und die wissen auch Viel und helfen in allen Lebenslangen weiter.