18.09. bundestagswahl!

hi,

donnerstag gibts die entscheidung, ist wohl schon gefallen. liest man die begründung der klageabweisung von familie-partei und öko-demokr-partei:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pr…

kann man die tendenz m.E. erkennen:

„[…] Art. 68 GG ist darauf angelegt, zu politischer Stabilität im Verhältnis von Bundeskanzler und Bundestag beizutragen. […]“

—> politische Stabilität, kann m.E. nur der Kanzler beurteilen… oder?

wie seht ihr das?

der showbee

wohl leider…

—> politische Stabilität, kann m.E. nur der Kanzler
beurteilen… oder?

wie seht ihr das?

Auch wenn Du im Ergebnis Deiner Prognose leider richtig liegen dürftest, kann hier keine Entscheidung abgeleitet werden.
Und ob der Kanzler dies beurteilen kann und ob dies in der entsprechenden Situation nachvollziehbar geschehen ist, ist ja gerade die Frage.

Auch wenn Du im Ergebnis Deiner Prognose leider richtig liegen
dürftest, kann hier keine Entscheidung abgeleitet werden.
Und ob der Kanzler dies beurteilen kann und ob dies in der
entsprechenden Situation nachvollziehbar geschehen ist, ist ja
gerade die Frage.

hi,

tja, aber politische tatfragen kann das gericht erst recht nicht entscheiden, wenn das gericht auf diese abstellt, gibt sie demjenigen, der den rahmen hat ein weites ermessen.

da hier nur der kanzler ermessen ausübt, müsste er schon ermessensfehlerhaft gehandelt haben. also müsste man schon sachfremde erwägungen oder unberücksichtigung von relevanten punkten nachweisen.

warten wir es ab…

gruss vom

showbee

p.s. das kasperl-theater verhindern wir, wenn die nächste bundesregierung zusammen mit der opposition einfach Art. 68 GG restauriert und den heutigen gegebenheiten anpasst. die aktuelle regelung hat ausgedient, stand sie doch im schatten der WRV!