18% Gebühren für die Rückgabe der Lastschrift?

Hallo,
neulich hat mir die Allianz-Dresdner 9 Euro dafür berechnet daß mangels Deckung 50 Euro nicht eingezogen werden konnten. Angenommen die Person die dies bearbeitet, braucht für diesen Vorgang 1Min, dann ist das ein Stundenlohn von 540 Euro.Sind solche Gebühren (9E) überhaupt rechtens?
mfg

Irgendwie verstehst du nicht, was Rücklastschriftgebühren eigentlich sind. Sie ersetzen den Schaden, den der Gläubiger dadurch erleidet, dass er Aufwand mit der Bearbeitung der Rücklastschrift hat. Der Aufwand hängt aber nicht von der Höhe des Betrages ab. Die Prozentrechnung verbietet sich also.

Levay

Deine Umrechnung in % ist willkürlich erfolgt.
Bei 500.000 Euro wäre es wohl der selbe Betrag gewesen.

Gruss Ivo

Milchmädchenrechnung
Hallo,

Angenommen die Person die dies bearbeitet, braucht für diesen
Vorgang 1Min, dann ist das ein Stundenlohn von 540 Euro.

Gut, dass die Personen, die deine Rücklastschrift sonst noch so beschäftigt, alle für lau arbeiten. Und dass PCs und Büros auch nichts kosten. Und dass man dir nichts berechnet, wenn du mit so fundierten Aussagen plötzlich am Schalter stehst und den Filialleiter eine halbe Stunde aufhältst. Was meinst, was das erst kosten würde…

Nils

Hallo chelmonski,

war es die Dresdner BANK, die die Gebühren berechnet hat, oder die Allianz VERSICHERUNG?

Frank Wilke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo chelmonski,

war es die Dresdner BANK, die die Gebühren berechnet hat, oder
die Allianz VERSICHERUNG?

Frank Wilke


Hallo,
es war die Allianz Bausparkasse.

Gut, dass die Personen, die deine Rücklastschrift sonst noch
so beschäftigt, alle für lau arbeiten. Und dass PCs und Büros
auch nichts kosten. Und dass man dir nichts berechnet, wenn du
mit so fundierten Aussagen plötzlich am Schalter stehst und
den Filialleiter eine halbe Stunde aufhältst. Was meinst, was
das erst kosten würde…

Nils

Hallo Nils Holgerson,
bist Du nicht eine Märchenfigur?
Du findest also dass 9E gerechtfertigt sind?
Vielleicht hast Du recht, da in Deinem Märchenland.Hier in der Wirklichkeit finanziere ich nur ungern teure Glas-Palläste,überhöhte Vorstandsgehälter und Vorstände die bei Miliarden-Gewinnen gleichzeitig Tausende Arbeitsplätze vernichten.Vielleicht auch den Arbeitsplatz des Filialleiters der mir eine halbe Stunde zuhört!
Ups, geht ja gar nicht.Bin ja bei der NetBank.Du verstehst?Internet-keine Filialle.
mfg

so etwas wird aber auch nicht mehr wirklich von 1 person bearbeitet!das macht ein PC! :smile:

Deine Umrechnung in % ist willkürlich erfolgt.
Bei 500.000 Euro wäre es wohl der selbe Betrag gewesen.

Gruss Ivo


Und niemand tut was dagegen?


Hallo,
ich danke Dir für die Antwort.
Ich hab’s verstanden.Es ist eine art Abzocke.
Trotzdem weis ich immer noch nicht ob es auch rechtens ist.
mfg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

so etwas wird aber auch nicht mehr wirklich von 1 person
bearbeitet!das macht ein PC! :smile:


…und der erledigt das in einem Zehntel einer Sekunde!
mfg

Nun gibt es zwei Möglichkeiten:
1.) Du drohst mit Kündigung des Bausparvertrags, wenn Dir nicht unverzüglich die Bearbeitungsgebühren zurückerstattet werden. Das mein ich ernst! Du hast schon einen ganzen Batzen an Gebühren abgedrückt für deinen Vertrag. Entweder Sie buchen zurück oder verlieren dich!
2.) Du versuchst, auf ein BGH-Urteil zu verweisen (das leider nur Banken betrifft):
"Ein Kreditinstitut darf keine Gebühren für Rücklastschriften erheben. Das geht aus deinem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 08. März 2005 hervor. Als Rücklastschriften wer-den von der Bank Zahlungsaufträge bezeichnet, die zurückgewiesen werden, weil zum Bei-spiel das Konto von einem Kunden nicht ausreichend gedeckt ist.

In dem verhandelten Fall hatte die Dresdner Bank von einem Kunden sechs Euro Schaden-ersatz gefordert, weil dieser für einen Zahlungsauftrag nicht genügend Geld auf seinem Bankkonto vorzuweisen hatte.

Dagegen klagte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und gewann vor der Kammer Die Karlsruher Richter befanden nämlich, dass Bankkunden nicht verpflichtet seien, ihr Kon-to für eine Einzugsermächtigung immer ausreichend gedeckt zu halten.

BGH-AZ: XI ZR 154/04
"

Meine persönliche Meinung: Mit Variante 1 kommst du weiter, evtl.verlierst du den Bausparvertrag, wenn die zu blöd sind dich als Kunden zu halten.

Frank

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

so etwas wird aber auch nicht mehr wirklich von 1 person
bearbeitet!das macht ein PC! :smile:


…und der erledigt das in einem Zehntel einer Sekunde!

Das stimmte, wenn es so wäre.

C.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Banken keine Entschädigung für die Rückgabe einer Lastschrift verlangen dürfen, die wegen mangelnder Kontodeckung nicht ausgeführt wird. (BGH-Urteil vom 8. März 2005 – XI ZR 154/04 und LG Köln – 26 O 100/02 ./. OLG Köln – 13 U 192/02).

Das bezieht sich auf die Bank, welche die Lastschrift nicht eingelöst hat, also Deine Hausbank. Hat diese Dir Gebühren berechnet?
Das für die die Bank die das Geld einzieht, in diesem Fall die Bausparkasse der Dresdner Bank, ein zusätzlicher Aufwand entstanden ist, wird hier wohl nicht in Abrede gestellt. Ob das nun eine Minute dauert oder länger sei mal dahingestellt. Von einem Aussenstehenden ist das ohnehin nicht zu beurteilen. Fachfremde haben manchmal merkwürdige Vorstellungen über die Arbeitsabläufe in einer Bank. Das dieser Aufwand in Rechnung gestellt wird, ist auch nachvollziehbar, da es ja schlussendlich die Angelegenheit des Schuldners ist, für ausreichend Deckung auf seinem Konto zu sorgen und Sorge dafür zu tragen, das Lastschriften eingelöst werden. Ist diese Deckung nicht vorhanden, ist es ja nicht ein Versäumnis der einziehenden Bank.

Störst Du dich daran, das Dir die Bank für einen letztendlich von Dir (vermutlich) verursachten Mehraufwand Gebühren berechnet oder stört Dich deren Höhe?

Gruss Roland

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Du findest also dass 9E gerechtfertigt sind?

Ja. Diese Gebühr berechnet dir nicht deine Bank, sondern dein abbuchender Vertragspartner. Für deine Bequemlichkeit hast du statt regelmäßiger eigener Überweisung den Lastschrifteinzug gewählt. Nun buchen die vertragsgemäß ab und du hast kein Geld auf deinem Konto. Wessen Problem ist das? Richtig: Deins. Der Mehraufwand bei deinem Vertragspartner (nicht deiner Bank!) geht also folgerichtig zu deinen Lasten. Welchen Betrag gößer Null würdest du denn gerechtfertigt finden?
Die Alternative solcher Gebühren wären allgemeine sonstige Verteuerungen, die dann jeder zu tragen hätte. Aber warum sollen andere für deine Töffeligkeit mitbezahlen?

Vielleicht hast Du recht, da in Deinem Märchenland.Hier in der
Wirklichkeit finanziere ich nur ungern teure
Glas-Palläste,überhöhte Vorstandsgehälter und Vorstände die
bei Miliarden-Gewinnen gleichzeitig Tausende Arbeitsplätze
vernichten.Vielleicht auch den Arbeitsplatz des Filialleiters
der mir eine halbe Stunde zuhört!

Das ist mir schon klar: Du willst alles für lau, und wenn du Vereinbarungen nicht einhältst, sollen andere die Kosten dafür tragen. Du solltest Politiker werden.

Ups, geht ja gar nicht.Bin ja bei der NetBank.Du
verstehst?Internet-keine Filialle.

Auch bei einer Internetbank gibt es Personal. Das im Übrigen fast nie dem Bankentarif unterliegt. Wenn du hier schon den Moralischen gibst: Diese Art der Ausbeutung findest du also in Ordnung, die Weitergabe entstandener Kosten an den Verursacher aber nicht?

Wärst du mein Kunde und kämst mit der Sache zu mir, zumal in diesem Ton und dieser unsachlichen und verbohrten Argumentation, ich würde dir nichts erstatten und dich herzlich gerne von dannen ziehen lassen. Sollen sich andere damit rumplagen.

Träum weiter
Nils

Hallo chelmonski,

war es die Dresdner BANK, die die Gebühren berechnet hat, oder
die Allianz VERSICHERUNG?

Frank Wilke


Hallo,
es war die Allianz Bausparkasse.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten:
1.) Du drohst mit Kündigung des Bausparvertrags, wenn Dir
nicht unverzüglich die Bearbeitungsgebühren zurückerstattet
werden. Das mein ich ernst! Du hast schon einen ganzen Batzen
an Gebühren abgedrückt für deinen Vertrag. Entweder Sie buchen
zurück oder verlieren dich!


Ich tue es wirklich.Daran habe ich als erstes gedacht.
Die haben immer wieder Geschäfte mit mir gemacht und zwar seit 1983.
Es gibt viele andere Kunden für die Allianz.
Für mich gibt es auch andere Finanzdienstleister.
Danke für die Bestärkung.

Meine persönliche Meinung: Mit Variante 1 kommst du weiter,
evtl.verlierst du den Bausparvertrag, wenn die zu blöd sind
dich als Kunden zu halten.

Frank


Danke für die ausführliche Antwort.
So überheblich ist also das Kapital und seine Handlanger.
Hast Du es immer noch nicht verstanden? 3Euro würden auch genügen.
Du würdest also einen Kunden der 23 Jahre gute Geschäfte mit deiner Bank tätigte, vor die Tür setzen?
Wegen 9E?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
neulich hat mir die Allianz-Dresdner 9 Euro dafür berechnet
daß mangels Deckung 50 Euro nicht eingezogen werden konnten.
Angenommen die Person die dies bearbeitet, braucht für diesen
Vorgang 1Min, dann ist das ein Stundenlohn von 540 Euro.Sind
solche Gebühren (9E) überhaupt rechtens?
mfg

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Banken keine
Entschädigung für die Rückgabe einer Lastschrift verlangen
dürfen, die wegen mangelnder Kontodeckung nicht ausgeführt
wird. (BGH-Urteil vom 8. März 2005 – XI ZR 154/04)

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Siehe die Postings ca. 2-4 Stunden früher und weiter unten in der Liste.

Frank Wilke

Es gibt Leute hier im Forum, die machen sich in ihrer Freizeit die Mühe, Fragen zu beantworten. Sie beantworten auch Fragen, welche die Ebene des Sachlichen verlassen. Gelegendlich entsprechen die Antworten, insbesondere dann, wenn der Fragende polemisch wird, nicht der political correctnes. Pauschalierungen und Beleidigungen, egal von welcher Seite, halte ich aber für fehl am Platz. Auch finde ich es persönlich schön, wenn man seine Beiträge mit Namen unterzeichnet. Das ist für mich ein Zeichen guter Umgangsformen.

Beste Grüsse

Roland

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Geil! Halbwissen trifft auf Unwissen!
Wer üvon beiden über welches verfügt… sucht euch selbst heraus…