18-Jährig -> Vollmachten zweier Personen?

Guten Tag.
Ist es grundsätzlich möglich, dass eine 18-jährige, also volljährige Person die Vollmacht zweier Personen übernimmt, welche noch nicht volljährig sind?

Grüße und vielen Dank

Taschmahal

Hallo,

Ist es grundsätzlich möglich, dass eine 18-jährige, also
volljährige Person die Vollmacht zweier Personen übernimmt,
welche noch nicht volljährig sind?

was meinst Du mit „Vollmacht übernehmen“?

Gruß

S.J.

Guten Tag, ich meine mit Vollmacht, dass zb. die beiden Personen bis nach 24:00 Uhr draußen bleiben dürfen etc. So dass man die Aufsichtspflicht übernimmt.

Hallo,

wenn es nur der Kumpel oder Partner ist nein.

Ausführliche Differenzierungsmerkmale sind hier (weiter unten) nachzulesen:
http://www.blja.bayern.de/textoffice/gesetze/juschg/…

ms

Guten Tag, ich meine mit Vollmacht, dass zb. die beiden
Personen bis nach 24:00 Uhr draußen bleiben dürfen etc.

Das hat mit Vollmacht nichts zu tun und selbst Kinder dürfen rund um die Uhr unterwegs sein. Was du vermutlich meinst: Aufsicht in reglementierten Bereichen wie Kneipen und Discos.

So dass man die Aufsichtspflicht übernimmt.

Ja, aber. Dazu ist eine vertragliche Beauftragung der Personensorgeberechtigten (meist Eltern) notwendig, der Beauftragte ist dann vorübergehend eine „erziehungsbeauftragte Person“(§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Damit ist aber trotzdem nicht alles erlaubt und ein Jugendlicher noch kein Erwachsener. Eine erziehungsbeauftragte Person ist kein Freibrief, sondern eine solche muss auch die Reife haben, diese Aufgabe wahrzunehmen.

z.B.: http://www.jugend-in-mainz.de/htm/jugschutz/erzbeauf…
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?..

Guten Tag, ich meine mit Vollmacht, dass zb. die beiden
Personen bis nach 24:00 Uhr draußen bleiben dürfen etc. So
dass man die Aufsichtspflicht übernimmt.

Hallo,

es wäre mir neu, dass sich Jugendliche oder Kinder nach 24:00 Uhr nicht mehr ohne Begelitung von Erwachsenen im Freien aufhalten dürfen …

Ansonsten:

Jugendschutzgesetz (JuSchG), §1, Abs. 4

http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendschutzgesetz_%28D…

Gruß

S.J.

Danke für die Antworten!