18 jährige schwanger, unterhaltsfragen, hilfen

hallo zusammen,
es ergibt sich folgender sachverhalt (und ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen):
eine 18-jährige schülerin ist schwanger, sie befindet sich in der abiturklasse und möchte nach dem abi studieren.
z.zt. lebt sie bei der mutter. die eltern sind geschieden. der vater ist neu verheiratet und zahlt unterhalt an seine tochter. der zukünftige junge papi befindet sich z.zt. in der ausbildung und hat ein geringes einkommen. ausserdem steht er nicht wirklich zu dem baby.

die tochter hat die volle rückendeckung ihrer familie - mütterlicher und väterlicherseits. es wird wert darauf gelegt, dass die tochter unbedingt studieren geht…aber wie sieht die finanzielle situation aus? wer muss wem unterhalt zahlen? hat jemand tips, wo die tochter hilfen in anspruch nehmen kann? die finanzielle situation der eltern der tochter sieht nicht gut aus(vater: privatinso und mutter: geringes einkommen)

ich danke für viele hilfreiche antworten und tips

grüße a.

die finanzielle situation der eltern der tochter sieht nicht gut aus(vater: privatinso und mutter: geringes einkommen)

Dann frage ich mich, wie dann ein Studium der Tochter auch ohne Baby finanziert worden wäre.

Moin,

Dann frage ich mich, wie dann ein Studium der Tochter auch
ohne Baby finanziert worden wäre.

so wie ich?
BaföG und Arbeiten gehen?

Das machen nicht wenige so!

Gandalf

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z.zt. lebt sie bei der mutter. die eltern sind geschieden.
der vater ist neu verheiratet und zahlt unterhalt an seine
tochter. der zukünftige junge papi befindet sich z.zt. in der
ausbildung und hat ein geringes einkommen. ausserdem steht er
nicht wirklich zu dem baby.

Das ist für seine Unterhaltsverpflichtung unerheblich (die ggfls. vom Sozialamt vorgeschossen und später bei ihm gepfändet wird).

die tochter hat die volle rückendeckung ihrer familie -
mütterlicher und väterlicherseits. es wird wert darauf gelegt,
dass die tochter unbedingt studieren geht…aber wie sieht die
finanzielle situation aus? wer muss wem unterhalt zahlen? hat
jemand tips, wo die tochter hilfen in anspruch nehmen kann?

Ich würde zu einer Institution wie Pro Familia gehen, die kennen jeden Kniff, wie junge Mütter an Hilfe kommen.

die finanzielle situation der eltern der tochter sieht nicht
gut aus(vater: privatinso und mutter: geringes einkommen)

Es ist wie gesagt auch nicht primär das finanzielle Problem der Großeltern, sondern zunächst mal das des Kindsvaters. Dass allesamt wenig Geld haben, erhöht nur die Wahrscheinlichkeit, Geld vom Amt zu kriegen.

ich danke für viele hilfreiche antworten und tips

Gesprächstermin geben lassen.

Gruß
smalbop

so wie ich?

BaföG und Arbeiten gehen?

Auf den zweiten Teil kam es mir an, davon war im Ausgangsposting nichts zu erkennen.

Studieren und arbeiten gehen geht.

Studieren und Kind geht.

Studieren, Kind und arbeiten ist aber ein wenig heftig.

Man muss beides trennen, dann bleibt es auch übersichtlich. Genaue Auskünfte gibt es in Beratungsstellen, die man unbedingt aufsuchen sollte, es gibt auch Starthilfe in Form von Einmalzahlungen oder Sachleistungen.

Grundsätzlich gilt aber:

Die Schülerin / Studentin hat Anspruch gegenüber ihren Eltern auf Unterhalt während ihrer Berufsausbildung. Ihr Vater zahlt? Dann kann und muss er das auch weiterhin. Je nach Höhe des Unterhaltes besteht u.U. Anspruch auf Bafög. Man kann sich hier am Bafög-Satz orientieren, dass sind knapp 650 Euro (bei eigener Wohnung). Dieser Satz erhöht sich bei eigenen Kindern um 113 Euro. Das Kindergeld, was für die Schülerin gezahlt wird, kommt noch oben drauf. Das sind also rund 950 Euro.

Der neue Erdenbürger hat Anspruch auf Unterhalt gegenüber seinem Vater. Sollte dieser nicht in der Lage sein zu zahlen, greift für max. 6 Jahre Unterhaltsvorschuss. Hier springt der Staat (über das Jugendamt) ersatzweise für den Vater ein (und holt sich das Geld ggf. dort später wieder). Derzeit ist bei einem Neugeborenen mit 133 Euro zu rechnen, dazu kommt noch das Kindergeld. Das sind also gut 300 Euro.

Hinzu kommen 12 Monate Elterngeld (300 Euro).

Im ersten Jahr sind also mit etwa 1550 Euro zu rechnen, ab dann mit 1250 Euro.

Finanziell ist das in den ersten 2-3 Jahren machbar (so nicht hohe Studiengebühren zu zahlen sind!), vor allem dann, wenn man auf gebrauchte Sachen aus der Familie und dem Freundeskreis zurück greift. Was wichtiger für das Studium ist: Die Studentin muss sich rechtzeitig Gedanken um die Versorgung des Kindes machen. Sie braucht ein gutes soziales Netz. Wenn man noch Geld in die Kinderversorgung stecken muss, ist das Geld schnell weg.

hallo,
ich danke für die antworten.
ihr habt mir sehr geholfen.

grüße, a.

Hi, http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzie…
da kann genau errechnet werden wie hoch der monatliche Unterhaltsanspruch ist, mit oder ohne BaföG und mit Kind.
Hierbei muss aber beachtet werden, dass eigenes Einkommen, wozu dann das eigene Kindergeld, wie das Elterngeld gehören, ganz oder teilweise angerechnet werden!
Insofern geht Janinas Rechnung nämlich NICHT auf!
Der Vater ist sowohl für die Mutter wie für das Kind unterhaltspflichtig bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Ab da nur noch für das Kind.
Der Unterhalt für die Mutter in diesen 3 Jahren wird, soweit er denn fliest, sicherlich ebenfalls auf Unterhalt oder BaföG der Mutter angerechnet.
mfG ramses90

Hierbei muss aber beachtet werden, dass eigenes Einkommen,
wozu dann das eigene Kindergeld, wie das Elterngeld gehören,
ganz oder teilweise angerechnet werden!

Falsch!

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/anrechnung_einkomme…

Insofern geht Janinas Rechnung nämlich NICHT auf!

Die geht wohl auf.

Der Unterhalt für die Mutter in diesen 3 Jahren wird, soweit
er denn fliest, sicherlich ebenfalls auf Unterhalt oder BaföG der Mutter angerechnet.

Hi, wenn der verlinkte Artikel vollständig durchgelesen wird, dann wird man darauf stossen, dass der Unterhalt von getrennt lebenden Lebens- oder Ehepartnern bzw. Vater des Kindes, sehr wohl aufs Bafög angerechnet wird.
Ob das so sein wird, steht aber in den Sternen und deshalb kann hier niemand verbindlich sagen/behaupten, dass das sein oder nicht sein wird.
ramses90

Moin,

Studieren, Kind und arbeiten ist aber ein wenig heftig.

da hast Du sicher recht, aber mein Kommentar bezog sich auf Nordlichts Kommentar:

Dann frage ich mich, wie dann ein Studium der Tochter auch ohne Baby finanziert worden wäre

OK?

Gandalf

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Nu wirf doch jetzt nichts durcheinander!

Du hast behauptet, Elterngeld und Kindergeld (für die Studentin) würden auf das Bafög angerechnet. Diese Behauptung ist falsch!

Vom Unterhalt, den diese selbst möglicherweise für sich vom Vater ihres Kindes bekommt, habe ich doch gar nicht gesprochen.

Ich wollte das ja auch nur mal feststellen :wink: