Hallo,
weiblich, ledig, jung (gerade 18 geworden) und - schwanger. Keine Lehrstelle, nur ein bißchen Schule 2 mal die Woche damit sie überhaupt etwas tut, sollte im Herbst eine Lehrstelle bekommen und wohnt noch bei der Mutter (Umzug frühestens einige Wochen vor der Entbindung).
Die Mutter bezieht Hartz VI, weiterhin fließt Kindergeld und der Unterhalt vom Kindesvater der nun schwangeren Person.
Frage 1: Stimmt es, dass der Vater der werdenden Mutter nicht mehr zahlen muss, weil sie schwanger ist? (Wenn ja wieso?)
Frage 2: Wie geht es mit dem staatlichen Kindergeld weiter? Bekommt sie das noch weiter oder fällt das jetzt weg? (Klingt mir nicht logisch, aber die Frage stellt sich nun mal jetzt)
Frage 3: Ist der Zuschlag von 17% des Hartz 4-Bezuges das einzige, was sie jetzt beantragen kann oder sollte sie schon jetzt für den späteren Umzug die Erstaustattung beantragen?
Ich habe heute schon viel dazu gegoogelt, es ist auch viel dazu zu finden. Aber oft gehen die wichtigen Aussagen in der Masse nahezu unter.
Deswegen vorab schon vielen Dank für eure Wortmeldungen.
d.
Frage 1: Stimmt es, dass der Vater der werdenden Mutter nicht
mehr zahlen muss, weil sie schwanger ist? (Wenn ja wieso?)
Weil es so im Gesetz steht:
§ 33 SGB 2:
„(2) Der Übergang eines Unterhaltsanspruchs nach bürgerlichem Recht darf nicht bewirkt werden, wenn die unterhaltsberechtigte Person […]
in einem Kindschaftsverhältnis zum Verpflichteten steht und
a) schwanger ist oder
b) ihr leibliches Kind bis zur Vollendung seines sechsten Lebensjahres betreut.“
Frage 2: Wie geht es mit dem staatlichen Kindergeld weiter?
Bekommt sie das noch weiter oder fällt das jetzt weg? (Klingt
mir nicht logisch, aber die Frage stellt sich nun mal jetzt)
Kindergeld könnte sie durchaus noch bekommen (bzw. der Kindergeldberechtigte für sie), wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dass sie selbst ein Kind hat, spielt dabei keine Rolle.
sollte sie schon
jetzt für den späteren Umzug die Erstaustattung beantragen?
Die wird sie jetzt noch nicht kriegen.
Gruß
Nelly
Moin,
ich würde dringend zu einer Beratung, z.B. bei pro-familia raten, um in Erfahrung zu bringen, welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt.
Was ist eigentlich mit dem Vater des noch nicht geborenen Kindes ? Erstmal wäre der hier Unterhaltsverpflichtet.
Was Hartz IV angeht: Es sollte dringend die Versorgung des Kindes geklärt werden, wenn sie im Herbst ihre Lehrstelle antritt (kommt das Kind vorher oder während der Lehre ?). Falls sie vorhat, die Lehrstelle nicht anzutreten…steht sie dann dem Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung ? Wer kümmert sich um das Kind, wenn sie z.B. in eine Fortbildungsmaßnahme oder eine andere Lehrstelle vermittelt wird ?
Wäre ein Mutter-Kind-Heim eventuell eine Möglichkeit ?
http://www.mutter-kind-heim.de/
Gruß
Marion
Hallo,
normal müsste die Person auch selbst Hartz IV bekommen, da sie doch nach neuem Gesetz ab 01.07.2006 zu der Bedarfsgemeinschaft Ihrer Mutter gehört. Bevor sie umzieht, sollte sie auch das Amt fragen, da ihre Mutter ja dann allein wohnt und die Wohnung dann eventuell nicht mehr angemessen ist. Umzugskosten könnten eventuell gewährt werden, wenn der Umzug erforderlich ist. Grundsätzlich steht einer unter 25-jährigen Person keine eigene Wohnung zu. Im Einzelfall vielleicht trotzdem möglich.
Sie könnte beispielsweise auch Babyerstausstattung beantragen.
Auch Schwangere und junge Mütter können selbst Bezieher von Kindergeld sein.
Bezüglich des Unterhalts von ihrem eigenen Vater sollte sie sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Die Bearbeiter dort können das am allerbesten feststellen.
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