Hallo,wenn ich in einer Firma Office Unterricht gebe, fällt das ja unter den § 18. Bedeutet das jetzt, ich darf Rechnungen schreiben mit MwSt und brauch das beim Finanzamt nicht melden?
Hallo Daniela,
echter Unterricht dürfte mit dem endlos schwammigen Achtzehneinser keine Schwierigkeiten bereiten, aber:
Als Freiberuflerin musst Du die Aufnahme Deiner Tätigkeit eben gerade beim FA (und nicht wie die gewerbliche Tätigkeit bei der Gemeinde) anzeigen.
Ja, USt kannst/musst/darfst Du (je nach Blickwinkel) auf Deinen Rechnungen ausweisen, sobald Du Unternehmerin iSd § 2 (1) UStG bist und nicht als Kleinunternehmerin gem § 19 (1) UStG behandelt werden willst.
Auf Deinen Rechnungen musst Du aber auch Deine Steuernummer (bzw. ersatzweise die USt-ID-Nummer) angeben, die Du noch gar nicht hast.
In der Praxis heißt das (1) zügig beim FA Laut geben und (2) provisorisch Deine aktuelle StNr. angeben. Die Dich zwar zumindest im Augenblick noch nicht als Unternehmerin ausweist, also das genaue Gegenteil von dem mit dieser Regelung Bezweckten erreicht, aber: Im Moment der irgendwann künftigen USt-Sonderprüfung bei Deinem Auftraggeber wird Deine Akte bei Deinem FA schon an die neue StNr abgegeben sein, die Du als Unternehmerin ziemlich sicher kriegen wirst. Auf die Weise bleibt die Fährte nachvollziehbar und die provisorische Angabe Deiner jetzigen Arbeitnehmer-StNr. immerhin „besser als nix“.
Schöne Grüße
MM
Hallo MM, danke danke danke für Deine schnelle Antwort.
Das beudetet jetzt im Klartext, wenn ich meine Steuernummer von der Lohnsteuerkarte nehme, wird das alles, was ich dazu verdiene im Lohnsteuerjahresausgleich mit angegeben werden müssen…
Das wird wahrscheinlich erhebliche Nachteile für mich haben…RICHTIG?
Mann, ich gebe in meiner alten Firma nur Office Unterricht für die älteren Leute. Daran werde ich nicht reich. Ca. 500,00 / pro Monat.
Minijob geht nicht, hab ich schon.
Fällt Dir ggf. eine leichtere Möglichkeit ein?
Gruss & wirklich nochmal herzlichen Dank. Das hilft mir sehr. Daniela
Hallo Daniela,
nich so schnell für n alten Mann!
Das beudetet jetzt im Klartext, wenn ich meine Steuernummer
von der Lohnsteuerkarte nehme,
von der Lohnsteuerkarte? Nicht verwechseln, da steht auch eine Nummer drauf, vielleicht noch eine vom Arbeitgeber oben rechts eingetragen, aber Deine Steuernummer steht nicht drauf. Die steht auf den Steuerbescheiden, die Du bisher bei der Antragsveranlagung zur ESt (früher: LoJa) bekommen hast.
wird das alles, was ich dazu
verdiene im Lohnsteuerjahresausgleich mit angegeben werden
müssen…
Jein. (1) früher LoJa, jetzt Antragsveranlagung zur ESt wird dann zu einer - nicht mehr freiwilligen - Regelveranlagung zur ESt. Bedeutet bloß formal bisschen was anderes, vor allem die Frist zur Abgabe ist kürzer - Ende Mai des Folgejahres. (2) Alles, was Du für die freiberufliche Tätigkeit bekommst, abzüglich Aufwendungen, die Du dafür hast. Also bloß der Gewinn, der Dir davon bleibt.
Das wird wahrscheinlich erhebliche Nachteile für mich
haben…RICHTIG?
Auch nicht mehr Nachteile, als Du von einer Gehaltserhöhung hast. Du zahlst auf den Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit grad gleich viel Einkommensteuer wie wenn Du ein um den gleichen Betrag höheres Gehalt bekommst. Bei einem Jahresgehalt von 20.000 Euro (lediger Otto Normalverbraucher) liegt die Belastung der Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit bei Pi mal Daumen 27% ESt.
Mann, ich gebe in meiner alten Firma nur Office Unterricht für
die älteren Leute. Daran werde ich nicht reich. Ca. 500,00 /
pro Monat.
Das geht jetzt ins Philosophische: Wie viele Leute kennst Du, die ausgerechnet vom Arbeiten reich geworden sind? Es ist halt ärgerlich, wenn man das Geld zuerst bekommt und dann wieder zahlen soll. Beim Gehalt bekommt mans gar nicht erst, das tut nicht so weh, obwohl es wegen der Versicherungsabzüge noch höher belastet ist.
Fällt Dir ggf. eine leichtere Möglichkeit ein?
Nein, wenn Minijob schon ausgeschöpft ist - dessen Belastung ist übrigens nicht viel weniger als die vom Beispiel oben, da merkt mans bloß auch nicht, weil der Arbeitgeber bezahlt und deswegen von vornherein weniger Lohn anbietet.
Höchstens vielleicht: Viel ins Theater, Hallenbad, Volkshochschule gehen, Lebensmittel aus Europa essen, Eisenbahnfahren - damit kannst Du Dir das Geld als Subvention wieder holen.
Schöne Grüße
MM
Huhu !!!
nich so schnell für n alten Mann!
Jam…so alt kann er nicht sein
)
Das beudetet jetzt im Klartext, wenn ich meine Steuernummer
von der Lohnsteuerkarte nehme,von der Lohnsteuerkarte? Nicht verwechseln, da steht auch eine
Nummer drauf, vielleicht noch eine vom Arbeitgeber oben rechts
eingetragen, aber Deine Steuernummer steht nicht drauf. Die
steht auf den Steuerbescheiden, die Du bisher bei der
Antragsveranlagung zur ESt (früher: LoJa) bekommen hast.
WAT? Ich war doch noch nie freiberuflich oder selbständig. Also steht das Steuernuümmerchen auf meinem Lohnsteuerjahresausgleich???
Wat ne Tortur…da könnt man glatt Schwarzarbeiter werden…
Hallo Daniela,
Die
steht auf den Steuerbescheiden, die Du bisher bei der
Antragsveranlagung zur ESt (früher: LoJa) bekommen hast.WAT? Ich war doch noch nie freiberuflich oder selbständig.
Also steht das Steuernuümmerchen auf meinem
Lohnsteuerjahresausgleich???
Auch wenn Du das Wort kennst und liebst: Auf den Bescheiden, die Du vom Finanzamt bekommen hast, steht obendrüber „Bescheid über Einkommensteuer“. Du bist anlässlich des „Lohnsteuerjahresausgleichs“ = Antragsveranlagung zur Einkommensteuer veranlagt worden. In diesem Zusammenhang wirst Du unter der Steuernummer geführt, die rechts oben auf den Bescheiden steht, die Du zur Abrechnung der Steuererstattungen bekommen hast. Diese Steuernummer ist die Deine, bis Du eine Mitteilung über die neue Steuernummer als „Unternehmerin“ bekommst.
Schöne Grüße
MM
Huhu MM, danke für Deine „idiotensichere“ Ausführung. Das hilft einfach sehr sehr sehr! Darf ich Dich kurz per Mail kontaktieren? Ich will nicht nerven, nur kurz noch eine Sache erfragen. Kuss
Daniela
Ja machma. Bloss Küsschen per mail ist wenig ergiebig, meine Firewall stellt die Dinger immer unter Quarantäne.
MM