kann man wenn man sich zur Gründung einer GmbH entschliesst, den Gründungsvertrag notariell beglaubigen lässt und die Anmeldung bei dem Registergericht vorgenommen hat, allerdings noch keinen Nachweis über die Notwendige Kapitalausstattung gebracht hat, d.h. also
GmbH iG trotzdem Geschäfte wie oben genannt durchführen ?
da fragt man sich, was der Autor nach konsequentem Verzicht auf Zeichensetzung mit dem Text sagen will.
Wie dem auch sei: Der Gesellschaftervertrag kann vorsehen, daß die Geschäftsleitung von den Beschränkungen des 181 befreit wird.
Gruß,
Christian
kann man wenn man sich zur Gründung einer GmbH entschliesst,
den Gründungsvertrag notariell beglaubigen lässt und die
Anmeldung bei dem Registergericht vorgenommen hat, allerdings
noch keinen Nachweis über die Notwendige Kapitalausstattung
gebracht hat, d.h. also
GmbH iG trotzdem Geschäfte wie oben genannt durchführen ?
Die Anmeldung der GmbH beim Handelsregister (sie erfolgt über den Notar)setzt voraus, dass der Notar sich davon überzeugt hat, dass das Stammkapital unwiderruflich zur freien Verfügung des Geschäftsführers steht. In der Regel lässt sich der Notar einige Tage nach Gründung der GmbH in seiner Kanzlei, nachweisen, dass der bestellte Geschäftsführer, auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages, bei einer Bank unter dem Namen der GmbH ein Konto errichtet hat. Das heißt, auf dieses Konto muss das Stammkapital, je nach Bedingung, entweder in voller Höhe (bei nur einem Gesellschafter) oder zunächst zur Hälfte (bei zwei und mehr Gesellschaftern), eingezahlt sein und auch nicht bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Eintragung ins Handelsregister „aufgezehrt“ wird, z. B. durch Verluste, die im Zusammenhang mit einem nach GmbH- Gründung vereinbarten und vollzogenen Geschäftes entstanden sind.
2.Im Zusammenhang mit der Beurkundung belehrt der Notar darüber, dass falsche Gründungsangaben strafrechtliche Konsequenzen haben können.
Ein Geschäftsabschluß nach notarieller Gründung der GmbH, unter GmbH i. G. ist grundsätzlich möglich, hat aber zur Folge, dass, sollte das Stammkapital nicht oder nicht in voller Höhe erbracht sein, die für die GmbH typische Haftungsbeschränkung nicht wirkt.
Die Gesellschafter handeln bis zur Einzahlung des Stammkapitals wie Gesellschafter einer GbR und stehen somit mit ihrem Privatvermögen für die Erfüllung des geschlossenen Vertrages, einschließlich daraus resultierender Zahlungsverpflichtungen, ein.
MfG H. H.
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