wahrscheinlich habe ich die 183-Tageregel nicht verstanden, aber trotzdem die Frage:
Folgender Sachverhalt:
Arbeitgeber (AG) sitzt in der Schweiz - Basel.
Arbeitnehmer (AN) zieht innerhalb Deutschlands an die Schweizer Grenze, z.B. Lörrach.
AN ist festangestellt - und arbeitet 220 Tage in der Schweiz - regelmäßig 8 Stunden (40 H / Woche). Fährt morgens hin und abends - nach getaner Arebrit wieder zurück.
Ist dieser Arbeitnehmer dann noch Grenzgänger - oder wird er dann komplett in der Schweiz besteuert und muß keine Steuer an das deutsche Finanzamt zahlen, da er ja regelmäßig 8 Stunden seine Tätigkeit in der Schweiz verrichtet?
wahrscheinlich habe ich die 183-Tageregel nicht verstanden,
AN ist festangestellt - und arbeitet 220 Tage in der Schweiz -
regelmäßig 8 Stunden (40 H / Woche). Fährt morgens hin und
abends - nach getaner Arbeit wieder zurück.
wird er
dann komplett in der Schweiz besteuert und muß keine Steuer an
das deutsche Finanzamt zahlen, da er ja regelmäßig 8 Stunden
seine Tätigkeit in der Schweiz verrichtet?
Nein.
Ich empfehle das Lesen des § 8 AO und des § 1 EStG. Danach ist der AN in D unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Folgender Sachverhalt:
Arbeitgeber (AG) sitzt in der Schweiz - Basel.
Arbeitnehmer (AN) zieht innerhalb Deutschlands an die
Schweizer Grenze, z.B. Lörrach.
AN ist festangestellt - und arbeitet 220 Tage in der Schweiz -
regelmäßig 8 Stunden (40 H / Woche). Fährt morgens hin und
abends - nach getaner Arebrit wieder zurück.
Ist dieser Arbeitnehmer dann noch Grenzgänger
Der AN ist Grenzgänger.
oder wird er
dann komplett in der Schweiz besteuert und muß keine Steuer an
das deutsche Finanzamt zahlen, da er ja regelmäßig 8 Stunden
seine Tätigkeit in der Schweiz verrichtet?
Art 15a DBA Schweiz
Die Schweiz erhebt eine Quellensteuer von 4,5%. Das Gehalt ist in Deutschland voll steuerpflichtig (wie inländischer Lohn), die schweizer Quellensteuer wird in Deutschland angerechnet.