19% / 7% Mwst

Hallo zusammen,

folgender rein in meiner phantasie abspielender Fall.

Jemand besitzt ein Gewerbe.

Neben dieser gewerblichen Halle würde nun gebaut, und der Bauherr / Unternehmer bezieht das Wasser für die Baustelle aus dem besagten Gewerbebetrieb.

Eine Zwischenwasseruhr wurde installiert.

Nun möchte der Wasserkäufer ( schöner Begriff ) die ganze Sache bezahlen. Natürlich gegen Rechnung, wie sich das gehört!

Wie ist dass den nun mit der Umsatzsteuer?
Wasser hat ja 7 % und Abwasser 19% Mwst.

Muss das getrennt weiter gegeben werden, oder wie?

Vielen Dank für Eure Anregungen

Michael

Steuersätze Wasser / Abwasser
Servus,

für die Lieferung von Wasser muss der ermäßigte Steuersatz in Rechnung gestellt werden.

Für den Anschluss an die Kanalisation gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder es handelt sich nicht um einen steuerbaren Umsatz - dann darf auch keine USt ausgewiesen werden, wenn der Kanalanschluß im Namen und auf Rechnung des „Letzten in der Kette“ organisiert wird -, oder es handelt sich um eine Leistung zum Regelsatz von 19%.

Die Abwasserentsorgung ist dann kein steuerbarer Umsatz, wenn der Entsorger sie als „hoheitliche Aufgabe“ durchführt und nicht als „Betrieb gewerblicher Art“ - meines Wissens gibt es diese Auffassung in der Rechtsprechung und bei den kommunalen Entsorgungsbetrieben immer noch. Ich habe den langen Rattenschwanz mit teilweise konfuser Rechtsprechung nicht weiter verfolgt und würde hier schlicht den Regelsatz 19% in Rechnung stellen und abführen - der zwischengeschaltete Unternehmer muss halt vor dem Weiterberechnen seine eigene Gebührenrechnung aufmerksam studieren, damit er da nicht draufzahlt.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank!
Hallo Martin,

ich lese seit vielen Jahren deine Beiträge, und wollte mich für dein Wissen, deine Ausdauer und deinen Humor bedanken.

Danke

Michael