Moin,
ich habe in einem (älteren) GmbHG-Kommentar in §19 einen 6. Absatz gefunden. Es geht dort um die Verjährung der Leistung auf die Stammeinlage bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens schon nach 6 Monaten. Dieser ist im aktuellen pdf-Gesetzestext bei juris nicht enthalten.
Weiß Jemand, ob und wann dieser Absatz gelöscht wurde? Oder ist der juris-Text unvollständig? Wurde der Absatz ersatzlos gestrichen oder andernorts eingefügt? Hat dazu jemand einen (aktuellen) Kommentar zur Hand?
Gruß Oskar