§19 GmbHG

Moin,

ich habe in einem (älteren) GmbHG-Kommentar in §19 einen 6. Absatz gefunden. Es geht dort um die Verjährung der Leistung auf die Stammeinlage bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens schon nach 6 Monaten. Dieser ist im aktuellen pdf-Gesetzestext bei juris nicht enthalten.

Weiß Jemand, ob und wann dieser Absatz gelöscht wurde? Oder ist der juris-Text unvollständig? Wurde der Absatz ersatzlos gestrichen oder andernorts eingefügt? Hat dazu jemand einen (aktuellen) Kommentar zur Hand?

Gruß Oskar

Hat sich gerade erledigt
Mein juris-pdf war wohl aus dem letzten Jahr und es hat sich dort offensichtlich wirklich ein Fehler eingeschlichen!!!

Im ganz aktuellen juris-Text steht Absatz 6 wieder drin. Also alles erledigt, Beitrag kann gelöscht werden.