19 Jähriger Schüler zieht aus

Nehmen wir mal rein hypothetisch an, ein 19 Jähriger Schüler wohnt bei seinem Vater, die Mutter lebt getrennt. Beide Elternteile haben ein Einkommen, der Vater etwa 5500€ im Monat, die Mutter etwa 1000. Der schüler muss nun aus familiären Gründen beim Vater ausziehen und kann bei der Mutter nicht einziehen, da diese in einem anderen Landkreis lebt und er dieses Jahr sein Abitur schreibt. Er beschliesst daher, sich eine eigene Wohnung zu nehmen. Leider wohnt er aber in einer deutschen Großstadt bisher sehr im Zentrum, hat dort auch seine Schule und seine Arbeitsstelle (er verdient etwa 550 € im Monat nebenbei, brutto). Die Miete würde wohl kaum unter 600 € warm zu kriegen sein. Möglicherweise würde sein Großvater die Miete tragen, das ist aber nicht sicher.

Zu welchem Unterhalt wären die beiden Elternteile verpflichtet? Was kann er an Staatshilfe beantragen? Der Schüler besitzt keine nennenswerter finanziellen Rücklagen und sein gesamter Besitz ist höchstens 3000 € wert.

Danke für die Hilfe!

Hallo,

die für Kindesunterhalt relevante Düsseldorfer Tabelle sagt:

"Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem
Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 670 EUR. Hierin sind bis 280 EUR für Unterkunft einschließlich
umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein
Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
"

Das gilt auch für Abiturienten, da sollte man sich um ein WG-Zimmer kümmern.

Grüße
miamei