§ 19 Kleinunternehmer mit Umsatzsteuervoranmeldung

Hallo!

Wenn jemand als Dozent Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist, muss er nach neuem Recht jetzt scheinbar doch Umsatzsteuervoranmeldungen für das erste Jahr abgeben!? Gibt es da tatsächlich eine neue Regelung?

Kann diese Person die in Rechnungen angegebene MWST z. B. für angeschafftes Büromaterial oder Computer (geschäftlich genutzt) als Vorsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben?

Dem entgegen steht doch, dass der Kleinunternehmer die Vorsteuer, sprich Umsatzsteuer, die von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wird, nicht abziehen darf.???

Hallo,

Wenn jemand als Dozent Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist, muss er nach neuem Recht jetzt scheinbar doch Umsatzsteuervoranmeldungen für das erste Jahr abgeben!? Gibt es da tatsächlich eine neue Regelung?
Dem entgegen steht doch, dass der Kleinunternehmer die Vorsteuer, sprich Umsatzsteuer, die von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wird, nicht abziehen darf.???

Beim Steuerrecht sollte man nicht unbedingt auf Logik bauen.
Neugründungsfälle müssen monatliche Voranmeldungen abgeben (§18 Abs. 2 Satz 4 UStG), Kleinunternehmer sind wiederum davon ausgenommen. Natürlich sollte man nicht aus Versehen angegeben haben, dass man auf die Anwendung der Kleinuntermehmerregelung verzichten will.
Eine Umsatzsteuererklärung muss man dann trotzdem wieder machen.
Grüße

Hallo!

Wenn jemand als Dozent Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG
ist, muss er nach neuem Recht jetzt scheinbar doch
Umsatzsteuervoranmeldungen für das erste Jahr abgeben!? Gibt
es da tatsächlich eine neue Regelung?

NEIN!

Kann diese Person die in Rechnungen angegebene MWST z. B. für
angeschafftes Büromaterial oder Computer (geschäftlich
genutzt) als Vorsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung
angeben?

NEIN, denn er ist ja Kleinunternehmer!!!

Dem entgegen steht doch, dass der Kleinunternehmer die
Vorsteuer, sprich Umsatzsteuer, die von anderen Unternehmern
in Rechnung gestellt wird, nicht abziehen darf.???

So ist es!

Hallo,

Wenn jemand als Dozent Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist, muss er nach neuem Recht jetzt scheinbar doch Umsatzsteuervoranmeldungen für das erste Jahr abgeben!? Gibt es da tatsächlich eine neue Regelung?
Dem entgegen steht doch, dass der Kleinunternehmer die Vorsteuer, sprich Umsatzsteuer, die von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wird, nicht abziehen darf.???

Beim Steuerrecht sollte man nicht unbedingt auf Logik bauen.

Schade eigentlich!

Neugründungsfälle müssen monatliche Voranmeldungen abgeben
(§18 Abs. 2 Satz 4 UStG), Kleinunternehmer sind wiederum davon
ausgenommen.

Sind denn Neugründungsfälle keine angehenden Kleinunternehmer?

Natürlich sollte man nicht aus Versehen angegeben

haben, dass man auf die Anwendung der Kleinuntermehmerregelung
verzichten will.

Wie kann man das denn aus Versehen abgeben?

Eine Umsatzsteuererklärung muss man dann trotzdem wieder
machen.
Grüße

Die MWST von Aufwendungen für die Dozententätigkeit, z. B. Büromaterial sollte man doch dem Gewinn gegenüberstellen und damit absetzen können, oder?

Hallo,

Beim Steuerrecht sollte man nicht unbedingt auf Logik bauen.

Schade eigentlich!

Ja, aber es spart einem viel Zeit, wenn man es gar nicht erst damit versucht ;o)

Neugründungsfälle müssen monatliche Voranmeldungen abgeben (§18 Abs. 2 Satz 4 UStG), Kleinunternehmer sind wiederum davon ausgenommen.

Sind denn Neugründungsfälle keine angehenden Kleinunternehmer?

Ich kann da zumindest keinen Automatismus erkennen. Die Kleinunternehmerregelung fusst auf bestimmten Umsatzgrenzen, die auch eine Neugründung leicht übersteigen kann.

Natürlich sollte man nicht aus Versehen angegeben haben, dass man auf die Anwendung der Kleinuntermehmerregelung verzichten will.

Wie kann man das denn aus Versehen abgeben?

Indem man das Kreuz an der falschen Stelle setzt. Zum Beispiel hier: [http://www.berlin.de/imperia/md/content/senfin/ofd/p…](http://www.berlin.de/imperia/md/content/senfin/ofd/pdfforms/2003/steuerliche_erfassung_selbst ndige_t tigkeit beteiligung_persges.pdf?start&ts=1297939763&file=steuerliche_erfassung_selbst ndige_t tigkeit beteiligung_persges.pdf) das Kreuz in Zeile 157 statt 156 setzen. Weiß aber nicht. ob das Formular bundesweit gleich ist.

Grüße

Wie kann man das denn aus Versehen abgeben?

Indem man das Kreuz an der falschen Stelle setzt. Zum Beispiel
hier:
[http://www.berlin.de/imperia/md/content/senfin/ofd/p…](http://www.berlin.de/imperia/md/content/senfin/ofd/pdfforms/2003/steuerliche_erfassung_selbst ndige_t tigkeit beteiligung_persges.pdf?start&ts=1297939763&file=steuerliche_erfassung_selbst ndige_t tigkeit beteiligung_persges.pdf)
das Kreuz in Zeile 157 statt 156 setzen. Weiß aber nicht. ob
das Formular bundesweit gleich ist.

Allerdings wäre es halb so schlimm, wenn man sich auf dem Fragebogen für das Falsche entscheidet: Bis zum Ablauf der Einspruchsfrist zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung kann man das Versehen noch berichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Die MWST von Aufwendungen für die Dozententätigkeit, z. B.
Büromaterial sollte man doch dem Gewinn gegenüberstellen und
damit absetzen können, oder?

Nicht ganz richtig: Die USt der Aufwendungen kann man den Einnahmen gegenüberstellen. Erst die Summe aller Einnahmen abzüglich der Summe aller Ausgaben ist der Gewinn.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo!

Wenn man anfängt Kleinunternehmer zu sein, muss man doch zunächst einmal ein Neugründer sein, oder? Ist denn Neugründer und Kleinunternehmer etwas Verschiedenes? Ist man denn als angehender Kleinunernehmer zunächst mal vielleicht ein Neugründer? Irgendwie kapier ich das nicht!

Gruß
Maria