wenn man einen Kleingewerbe betreibt, muss man in seinen Rechnungen explizit den §19 + den Absatz (1) + das Wort „Kleinunternehmen“ erwähnen oder steht es jedem Rechnungsteller frei, seine Rechnung so gestalten, wie er möchte?
Dann kann der Auftraggeber also die Zahlung nicht verweigern, weil angeblich die Rechnung nicht korrekt war, nur weil man den Paragraphen zwar erwähnt hat aber den Absatz 1 nicht und weil man das Wort „Kleinunternehmer“ nicht in die Rechnung geschrieben hat?!
Und muss man eine Rechnung eigentlich maschinell schreiben oder kann man eine Rechnung auch handschriftlich schreiben?