§19 Kleinunternehmerregelung in Rechnung erwähnen?

Hallo,

wenn man einen Kleingewerbe betreibt, muss man in seinen Rechnungen explizit den §19 + den Absatz (1) + das Wort „Kleinunternehmen“ erwähnen oder steht es jedem Rechnungsteller frei, seine Rechnung so gestalten, wie er möchte?

Ist dies + Form der Rechnung gesetzlich geregelt?

Danke im Voraus

Die Frage hatten wir hier erst die Tage…

Man KANN den § 19 UStG erwähnen, MUSS aber nicht!

Die Frage hatten wir hier erst die Tage…

Man KANN den § 19 UStG erwähnen, MUSS aber nicht!

Dann kann der Auftraggeber also die Zahlung nicht verweigern, weil angeblich die Rechnung nicht korrekt war, nur weil man den Paragraphen zwar erwähnt hat aber den Absatz 1 nicht und weil man das Wort „Kleinunternehmer“ nicht in die Rechnung geschrieben hat?!

Und muss man eine Rechnung eigentlich maschinell schreiben oder kann man eine Rechnung auch handschriftlich schreiben?

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  1. Nein, kann er nicht
  2. Auch handschriftlich ist möglich
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Erster Teil der Frage: Siehe Amtworten von Clematis.

Ist dies + Form der Rechnung gesetzlich geregelt?

siehe z. B. § 14 UStG Abs. 4
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
und dort besonders auch Nr. 8.

oder Rundschreiben des BMF (Randziffer 50)
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/umsatzsteuer/024__neu,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Gruß JK

Super cool… Danke!!!