19 Mehrwertsteuer und Krankenversicherung

Hallo,

ich will Kleingewerbe betreiben (Ebay). Wenn ich etwas im Ausland von einer Privatperson kaufe und will das in Deutschland Verkaufen muss ich dann noch 19 % Mehrwertsteuer zu meinem Verkaufpreis dazu rechnen? Wie ist das mit Krankenversicherung. Ich bin jetzt über meinem Ehemann versichert (Familienversicherung). Muss ich dann bei der Kleingerwerbe eine separate KV abschließen oder kann es so bleiben?

Danke im Voraus für eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Ludmila

Hallo!

Man kann nur dann in der Familienversicherung bleiben, wenn seine eigenen Einnahmen (hier aus selbstständiger Tätigkeit) unter einer gewissen Grenze bleiben.

Für das Jahr 2016 liegt die bei 415 €/Monat.
Bei Selbstständigen wären das vereinfacht die Einnahmen die man auch für die Steuer heranzieht, also Einnahmen - Ausgaben = Gewinn.

Sonst muss man sich selbst krankenversichern.

Und das mit der MWSt ?
Kleingewerbe meint wohl die Kleinunternehmerreglung, bei der man bei geringen Einnahmen wählen kann ob man ein vereinfachtes Buchhaltungsverfahren verwenden und ohne MWSt arbeiten will.

dann darf man keine MWSt erheben, kann sie aber auch nicht selbst steuerlich geltend machen, wenn man beim Einkauf seiner Waren selbst Steuer bezahlt !

MfG
duck313

Ei Servus,

nein, der Begriff - obwohl nirgends definiert - hat sich für Gewerbetreibende eingebürgert, die keine Kaufleute gem. § 1 Abs 2 HGB sind. Er entspricht dem, was (als es diese noch gab) Kannkaufmann und Minderkaufmann waren.

Schöne Grüße

MM

Du kannst die KLeinunternehmer nach §19 UStG beantragen,solange deine Umsätze unter 17.500 € bleiben.
Umsätze sind die Einnahmen, und nicht der Gewinn.
Der Nachteil, du kannst auch nicht den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen.

Bei Krankenversicherungen kenn ich mich net aus.

LG

Quatsch.

Es gibt keinen „Antrag auf Kleinunternehmer“. Jemand ist es, oder er iist es nicht - das hängt von seinem Gesamtumsatz im laufenden Jahr und im Vorjahr ab.

Für ludmiludmi wäre übrigens § 25a UStG möglicherweise viel interessanter als § 19 Abs 1 UStG - aber das könnt ihr unter Experten gut selber ausmachen.

Schöne Grüße

MM

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Wie machst Du das mit etwas, das Du in Deutschland kaufst und verkaufen willst?

Kommt drauf an. Hier helfen genauso wenig wie beim Steuerrecht irgendwelche Begriffe, die sich vielleicht auch noch für andere Rechtsgebiete eingebürgert haben. Die Höhe der Einkünfte ist da nur eins von mehreren Kriterien.

Grüße