19% MwSt auf warmmiete provesion ?

Hallo
Eine wohnung war warm inseriert.
miete stellt sich so zusammen 660 kalt miete + 130 nebenkosten+ 20 euro stellplatz. zusammen 810 euro warmmiete darf der makler jetzt auf die 2 mal 810 euro, 19% MwSt drauf(also 1927,80 euro) schlagen???
bitte antwortet ganz schnell bitte

darf der makler jetzt auf die 2 mal 810 euro, 19% MwSt drauf(also 1927,80 euro) schlagen???

Das muß er sogar.

Dass die Courtage auf die Warm- und nicht auf die Kaltmiete berechnet wird ist mir neu. Ich weiß aber nicht, ob es unzulässig ist.

Guten Tag,
nach dem Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung darf ein Makler Maklergebühren in Höhe von 2 Monatsmieten zzgl. 19 % Mehrwertsteuer berechnen.
Die Nebenkosten bleiben dabei außer Betracht, werden also nicht mitgerechnet. (anders sieht es meines Wissens bzgl. des Stellplatzes aus, der kann mitgerechnet werden).
Damit ergäbe sich eine Berechnunggrundlage von 680 EUR x 2 + 19 % MwSt.

Liebe Grüße

darf der makler jetzt auf die 2 mal 810 euro, 19% MwSt drauf(also 1927,80 euro) schlagen???

Das muß er sogar.

Moment mal, sind im Geschäftsverkehr gegenüber Privatkunden nicht immer Bruttobeträge auszuweisen? Mit anderen Worten: er darf lediglich so viel Provision erheben, so dass Nettobetrag + 19% USt zusammen lediglich 2x810 € erreichen?

Grüße,
Sebastian

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nicht immer Bruttobeträge auszuweisen? Mit anderen Worten: er
darf lediglich so viel Provision erheben, so dass Nettobetrag

  • 19% USt zusammen lediglich 2x810 € erreichen?

Das wäre mir neu. Bei Mieten bin ich nicht sehr kundig, bei Käufen zahlen wir hier in NRW immer „3 % + MwSt.“ oder „3,57 %“ des beurkundeten Kaufpreises.

nicht immer Bruttobeträge auszuweisen? Mit anderen Worten: er
darf lediglich so viel Provision erheben, so dass Nettobetrag

  • 19% USt zusammen lediglich 2x810 € erreichen?

Das wäre mir neu.

Kann gut sein, dass es für solche Rechtsgeschäfte anders geregelt ist als für den „normalen“ Kaufvertrag. Irgendwie inkonsequent… die Idee „dem Verbraucher gegenüber sind Bruttopreise auszuweisen“ wäre - vor allem, weil er ja in Deutschland durch seine Alltagsgeschäfte daran gewöhnt ist - doch ein ganz gutes allgemeines Rechtsprinzip.

Bei Mieten bin ich nicht sehr kundig, bei
Käufen zahlen wir hier in NRW immer „3 % + MwSt.“ oder „3,57
%“ des beurkundeten Kaufpreises.

Letzteres wäre ja ein Bruttopreis. Nur wenn da jetzt „3%“ stehen würde und sonst nichts, würde ich ja als Verbraucher erst mal denken, dass die USt schon drin ist.

Viele Grüße,
Sebastian

Kann gut sein, dass es für solche Rechtsgeschäfte anders
geregelt ist als für den „normalen“ Kaufvertrag. Irgendwie
inkonsequent… die Idee „dem Verbraucher gegenüber sind
Bruttopreise auszuweisen“ wäre - vor allem, weil er ja in
Deutschland durch seine Alltagsgeschäfte daran gewöhnt ist -
doch ein ganz gutes allgemeines Rechtsprinzip.

Das ist vielleicht im Supermarkt üblich, jeder der aber schon mal einen Handwerker beauftragt hat, weiß dass z.B. da Nettopreise völlig üblich sind und die Umsatzsteuer am Ende oben drauf kommt. Gilt auch für viele andere Bereiche.