19% Ust in der Rechung, aber 7 % bei Vorsteuer

Bekanntermaßen teilt die Nebenleistung
umsatzsteuertechnisch (bspw. Kosten für Fahrkarten) das
Schicksal der Hauptleistung.
Das bedeutet, dass Tickets aus dem
Nahverkehr, bzw. deren Nettobetrag nicht mit 7 % sondern mit 19 %
Umsatzsteuerzuschlag in der Rechnung auftauchen. Wie sieht es jetzt
aber in einer Einnahmen-Ausgabe-Tabelle aus?
Werden dort auf der
Ausgabenseite die ursprünglichen 7 % eingetragen, bzw. werden auch
nur 7 % Vorsteuer verrechnet?

Beste Grüße
puna

Welche Nebenleistung meinst du denn bei Fahrkarten (außer der Beförderungsleistung)?

Als Vorsteuer bekommt man nur die gesetzlich geschuldete Steuer wieder. Weist ein Unternehmer eine zu hohe Umsatzsteuer aus, so schuldet dieser Unternehmer auch den Mehrbetrag (bspw. Differenz zwischen 7 und 19 Prozent oder bei steuerfreien Leistungen auch die gesamte ausgewisene Steuer). Du hingegen kannst nur die gesetzlich geschuldete Steuer des leistenden Unternehmers erstattet bekommen.

Hinweis auf § 14c UStG sowie auf § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG

Hoffe, es hilft etwas…

MfG

Servus,

um das vielleicht ein bissel einfacher zu fassen:

Die auf eine Leistung fällige Umsatzsteuer hängt nur in einem einzigen Punkt mit der bei bezogenen Leistungen abziehbaren Vorsteuer zusammen: Das ist der, dass einige steuerfreien Umsätze den Vorsteuerabzug ausschließen, und damit hat sich das schon - im übrigen sind die beiden Seiten USt und Vorsteuer ganz unabhängig voneinander.

Ein Unternehmer bezieht Leistungen mit ganz verschiedenen abziehbaren Vorsteuerbeträgen, z.B. Versicherungen mit Null, Nahverkehrsfahrausweise mit 7%, Arbeitsleistung seiner Arbeitnehmer mit Null, Fachliteratur mit 7%, Porto mit Null, Software mit 19% etc. etc.

All dieses hat keinen Einfluß darauf, ob und zu welchem Satz USt auf die Leistungen erhoben wird, die er erbringt.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für diese Auskunft.
Macht tatsächlich Sinn, aber da kann man ja bei unserem Steuerrecht
nicht immer von ausgehen :wink:.

Beste Grüße