1945: Bayern erhält Hitlers Urheberrechte

Hallo Eckard!

Nach deutschem Recht gibt es ein Urheberrecht, das
grundsätzlich beim Autor verbleibt.
Unabhängig dazu gibt es die Verwertungsrechte des Urhebers,
die von diesem sehr wohl abgetreten, vererbt etc. werden
können.

Ein „etc“ gibt es hier nicht.

Insofern hat der Freistaat Bayern wenn auch nicht das
Urheberrecht, so doch die Verwertungsrechte geerbt.

Das Verwertungsrecht an einem Werk ist vom Urheberrecht nicht zu trennen, sondern ist das Recht des Urhebers, von ihm legitimierter natürlicher oder juristischer Personen oder seiner Erben. Der Freistaat Bayern war aber von A. Hitler nie zur Verwertung legitimiert und auch nicht als Erbe bestimmt. Deshalb war der Freistaat Bayern nach meiner Auffassung zu keinem Zeitpunkt Inhaber der Verwertungsrechte.

Ohne Zustimmung des Urhebers oder seiner Erben ist keine Vollstreckung in das Verwertungsrecht und keine anders begründete Wegnahme von mit Urheberrechten verknüpften Verwertungsrechten möglich. Der Freistaat Bayern möge die Zustimmung A. Hitlers oder der NSDAP als Erbin beibringen, um glaubhaft zu machen, daß er Inhaber der Verwertungsrechte ist.

Gruß
Wolfgang

Schlage Umzug zu den Rechtsverdrehern vor
Servus allerseits
Damit jetzt der User Michael Kling nicht vom Mod Michael Kling eins auf die Nuss bekommt, habe ich mal ein neues TLP im Brett Rechtsfragen gestellt.

Gruß
Mike

Urheberrechte
Hallo

Die erhaltenen Antworten bestärken meinen Verdacht einer
mindestens unklaren Rechtslage. Aus meiner Kenntnis des
Urheberrechts ist mir keine Konstellation bekannt, in der ein
Urheberrecht weggenommen/beschlagnahmt werden kann. Auch
Alliierte können das nicht.

Klar konnten die das. Schon nach dem 1.WK wurden deutsche Patente als Reparationen beschlagnahmt und ich glaube nicht daß nach dem 2.WK die Amerikaner oder Russen irgendwelche Urheberrechte interessiert hat.

Gruß

Hallo (nochmal),

Also: Der rechtmäßige Erbe und tatsächliche Inhaber der
Urheberrechte Hitlers war nach dessen Tod die NSDAP. Einen
Rechtsnachfolger gab es nach Auflösung der NSDAP nicht. Damit
sind die Hitler-Urheberrechte erloschen und der Freistaat
Bayern beruft sich seit 60 Jahren auf ein gar nicht mehr
existentes Urheberrecht.

In meiner Ausgabe steht:

Alle Rechte vorbehalten
Copyright Band I 1925 von Franz Eher Nachf. GmbH.,
München 2, NO

Gruß

Hallo,

dazu möchte ich sagen, dass ich vor ein paar Jahren bei einer
Lesung eines türkischen Autors/Comedian war, welcher aus
Hitlers „Mein Kampf“ vorgelesen hat

Das war der ziemlich gute Serdar Somuncu. Das ebenfalls gute Buch dazu heißt „Nachlass eines Massenmörders“ und ist bei den Amazonen erhältlich. Ich glaube, da steht auch was über seine „Beschaffungsprobleme“…

und dieser sagte, dass

  1. der Freistaat Bayern zumindest die (Vertriebs-)Rechte,
    besonders im Ausland, denn da kriegt man es problemlos,

Das zumindest kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen:
Die Flughafenbuchhandlung in Montreal-Dorval hat es vorrätig.

http://cl.hunderttausend.de/relaunch/liesmich/kolumn…

Schöne Grüße,
Tom

Ich habe diese Behauptungen nicht geprüft, es würde mich jetzt
aber brennend interessieren, ob jemand hierzu näheres weiss.

Kim