Hallo!
Eigentlich gehört meine Frage eher ins Rechtsbrett, aber vielleicht weiß hier jemand Genaues über die Vorgänge 1945.
Nachdruck und Vertrieb von Hitlers „Mein Kampf“ sind in D verboten, weil das Land Bayern vorgeblich Inhaber des Urheberrechts ist und solche Aktivitäten unterbindet. 1945 wurde Hitlers Vermögen durch die Alliierten beschlagnahmt und zumindest das Urheberrecht an den Büchern erhielt der Freistaat. Wie der Vorgang genau ablief, ließ sich leider nicht recherchieren.
Mich interessiert in diesem Zusammenhang: Was berechtigt Soldaten einer fremden Macht, Vermögen von Privatleuten einzuziehen und nach Gutdünken zu verteilen? Oder anders gefragt: Ist die Behauptung Bayerns, Inhaber der Urheberrechte an Hitlers Büchern zu sein, stichhaltig?
Gruß
Wolfgang
das Urheberrecht an den Büchern erhielt der Freistaat.
Hallo Wolfgang,
in diesem Zusammenhang frage ich mich (von aktuellen Gesetzen geblendet), wie das Urheberrecht (nicht das Nutzungsrecht) auf ein Land übergehen kann?
Grüße
Ulf
Guten Abend Ihr beiden,
die Frage ist juristisch offenbar noch nicht so richtig geklärt; das jedenfalls meint „wikipedia“. Es zitiert einen Artikel aus diesem:
http://www.nationalsozialismus.de/index.php?s=Mein+K…
Demnach betrachtet sich der Freistaat als der Erbe auch des Eher-Verlags, in dem „Mein Kampf“ früher erschien.
Wie gesagt: rechtlich umstritten und nicht geklärt.
Aber am 31. 12. 2015 laufen die rechte ohnehin aus.
Gruß - Rolf
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Hallo
Mich interessiert in diesem Zusammenhang: Was berechtigt
Soldaten einer fremden Macht, Vermögen von Privatleuten
einzuziehen und nach Gutdünken zu verteilen?
biegt sich jedes Recht, wie es grad passt. Lies mal „Götz Aly- Hitlers Volksstaat“, da kannste nachlesen, wie man sowas macht
Oder anders
gefragt: Ist die Behauptung Bayerns, Inhaber der Urheberrechte
an Hitlers Büchern zu sein, stichhaltig?
Gruß
Wolfgang
LG
Mikesch
Hallo,
:
Mich interessiert in diesem Zusammenhang: Was berechtigt
Soldaten einer fremden Macht, Vermögen von Privatleuten
einzuziehen und nach Gutdünken zu verteilen?
Also es waren ja nicht einfach ein paa plündernde Soldaten einer fremden Macht - ein wenig legaler lief das schon.
Grundsätzlich hat ja Deutschland kapituliert und sich in die Hände der Sieger begeben - damit ging natürlich auch jegliche Regierungsgewalt erst einmal auf diese über. Das darf man nicht vergessen.
Und Enteignungen von Privatleuten sind als Solches ja so selten nicht. Der Staat beschließt ja schließlich auch hierzulande, wie viel von meinem Einkommen und Zinserträgen ich an ihn abzuliefern habe ohne mich nach meiner M;einung zu fragen. Und es gibt auch Gesetze, die zum Beispiel Zwangsverkäufe zulassen in bestimmten Fällen. Sonst könnte zum beispiel keine Autobahn gebaut werden irgendwo, weil immer irgendwer sich querstellen und sein Grundstück einfach nicht verkaufen würde.
Es gibt auch Beispiele für andere Enteignungen: So hat Österreich damals die Habsburger komplett enteignet - auch den besitz, der zweifelsfrei privates Vermögen war wie bestimmte Landgüter, die nun schon ewig in deren Besitz waren und nichts mit der Herrschertätigkeit zu tun hatten.
Genau genommen war auch die Aufhebung der Sklaverei bzw. in Deutschland die der leibeigenschaft eine Enteignung - den Besitzern wurden Eigentumsrechte entschäigungslos genommen. Und kein Mensch heute würde das für ungerecht halten.
Im Falle Hitlers liegen die Dinge noch einfacher - der war ja von Haus aus ein armes Schwein. Und da müssen zwangslaäufig, wenn seine herrschaft eine unrechtmäßige war, auch die damit verbundenen Einnahmen von ihm unrechtmäßig gewesen sein. Selbst sein berühmtes Buch „Mein Kampf“ hatte ja seine Riesenauflage nur von Amts wegen, weil das Ding von Amts wegen vertrieben wurde. meine Großeltern bekamen wie alle Ehepaare damals eins zur Hochzeit auf Staatskosten - gekauft hätten sie das nie. (Und gelesen haben sie es sowoeso nicht - auch der heizwert war nicht sehr hoch, als sie das Ding 45 dann verbrannt haben).
Woher also hätte Hitler Einnahmen gehabt haben wollen? Seine Regierung basierte darauf, daß er nach dem reichstagsbrand einfach alle Mandate der KPD für unrechtmäßig erklärt hatte und SPD-Abgeordnete wiederrechtlich verhaften lassen hatte - sonst hätte er die ganzen Gesetze, auf denen seine Macht basierte, im reichstag nie durchbekommen.
Gernot Geyer
Hallo Wolfgang
Mich interessiert in diesem Zusammenhang: Was berechtigt
Soldaten einer fremden Macht, Vermögen von Privatleuten
einzuziehen und nach Gutdünken zu verteilen?
Das ist nun mal das Recht des Siegers (Stärkeren) und wird schon immer so gehandhabt.
Oder anders gefragt: Ist die Behauptung Bayerns, Inhaber der Urheberrechte an Hitlers Büchern zu sein, stichhaltig?
Mich würde eher interessieren, warum es gerade Bayern ist. Die ersten zehn Orginal-Ausgaben (in Gold gefaßt) wurden, meines Wissens nach, 1945 in einem Staatskanzlei-Tresor in München gefunden. Vielleicht wurden die Urheberrechte ja schon vor 1945 den Bayern vermacht.
Gruß
Hallo,
Woher also hätte Hitler Einnahmen gehabt haben wollen?
Arm war er jedenfalls nicht, denn er war ja nebenbei „Schriftsteller“ und zahlte dazu auch keine Steuern.
http://www.welt.de/data/2004/12/17/375855.html
Gruß
Armin
Hallo,
mag sein - nur rechtmäßige Einnahmen waren das alle nicht. Er hat ja seine illegal erlangte Macht gebracht, um den Absatz seiner Schriftwerke zu fördern - ansonsten hätte das ganze Zeug ja keine Sau freiwillig gelesen.
Gernot Geyer
Hallo,
mag sein - nur rechtmäßige Einnahmen waren das alle nicht. Er
hat ja seine illegal erlangte Macht gebracht, um den Absatz
seiner Schriftwerke zu fördern - ansonsten hätte das ganze
Zeug ja keine Sau freiwillig gelesen.
Nunja dazu sei angemerkt das er ja bereits vor 1933 Einnahmen aus den Buchverkäufen hatte, sonst wäre ja auch keine Steuerschuld entstanden. Und da haben die Leute „Mein Kampf“ ja noch freiwillig gekauft und gelesen (was ich bei den meisten doch bezweifle). Für seinen Lebensunterhalt mußte er selbst ja kaum aufkommen, zuerst seine reichen Förderer und dann lebte er auf Staatskosten. Deswegen dürfte da dann doch ne Kleinigkeit übriggeblieben sein, für den von ihm und seinen Goldfasanen angerichteten Schaden mußten ja dann auch andere aufkommen.
Gruß
Armin
Lieber Christian,
wikipedia hat doch - und das gibt der Autor selber zu - nur bei
www.nationalsozialismus.de
abgeschrieben.
Gruß - Rolf
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Hallo!
Die erhaltenen Antworten bestärken meinen Verdacht einer mindestens unklaren Rechtslage. Aus meiner Kenntnis des Urheberrechts ist mir keine Konstellation bekannt, in der ein Urheberrecht weggenommen/beschlagnahmt werden kann. Auch Alliierte können das nicht. So habe ich also den Eindruck, daß dem Land Bayern die Rechtslage letztlich wurscht ist und ein Vorwand gesucht wird, den Nachdruck zu verhindern, in der irrigen Annahme, von dem Machwerk ginge eine Gefahr aus. Nach meiner Einschätzung ist das Gegenteil der Fall.
Gruß
Wolfgang
Vom Erben…
Hallo!
Die erhaltenen Antworten bestärken meinen Verdacht einer
mindestens unklaren Rechtslage.
Aus meiner Kenntnis des
Urheberrechts ist mir keine Konstellation bekannt, in der ein
Urheberrecht weggenommen/beschlagnahmt werden kann.
Die Frage ist, wer nach dem Erbrecht denn dann die Urheberrechte bekommen hat. denn Urheberrechte erlöschen nicht so einfach.
nachdem A.H. keine Pflichtteilsberechtigten hatte, ist lt seinem privaten Testament die NSDAP sein Universalerbe. nachdem die NSDAP aber zwangsaufgelöst wurde, fiel deren Vermögen ebenfalls dem Staat zu, und nachdem die Parteizentrale in München war, (und zum Zeitpunkt der Auflösung kein handlungsfähiger Deutscher Gesamt- bzw Teilstaat existierte) fiel das Gesamtvermögen (und somit auch das Urheberrecht) dem bayerischen Staat zu.
den Nachdruck zu verhindern, in der
irrigen Annahme, von dem Machwerk ginge eine Gefahr aus. Nach
meiner Einschätzung ist das Gegenteil der Fall.
Ein sorgfältig editierter und kommentierter Nachdruck wäre imho sogar sehr wünschenswert
Gruß
Mike
Hallo!
Die Frage ist, wer nach dem Erbrecht denn dann die
Urheberrechte bekommen hat. denn Urheberrechte erlöschen nicht
so einfach.
nachdem A.H. keine Pflichtteilsberechtigten hatte, ist lt
seinem privaten Testament die NSDAP sein Universalerbe.
nachdem die NSDAP aber zwangsaufgelöst wurde, fiel deren
Vermögen ebenfalls dem Staat zu, und nachdem die
Parteizentrale in München war, (und zum Zeitpunkt der
Auflösung kein handlungsfähiger Deutscher Gesamt- bzw
Teilstaat existierte) fiel das Gesamtvermögen (und somit auch
das Urheberrecht) dem bayerischen Staat zu.
Inhaber eines Urheberrechts kann in D nur eine natürliche Person sein. Einzige mir bekannte Ausnahme ist die Erbschaft. Auf diese Weise kann auch eine juristische Person, hier die NSDAP, Inhaber von Urheberrechten werden. Ein Urheberrecht läßt sich aber nicht wegnehmen oder beschlagnahmen. Das Vermögen der aufgelösten/verbotenen NSDAP mag in den Besitz des Staates Bayern gefallen sein, aber keine Urheberrechte. Dafür hätte der Staat Bayern die NSDAP beerben müssen, aber vererben können nur natürliche Personen.
Also: Der rechtmäßige Erbe und tatsächliche Inhaber der Urheberrechte Hitlers war nach dessen Tod die NSDAP. Einen Rechtsnachfolger gab es nach Auflösung der NSDAP nicht. Damit sind die Hitler-Urheberrechte erloschen und der Freistaat Bayern beruft sich seit 60 Jahren auf ein gar nicht mehr existentes Urheberrecht.
Es sticht der Hafer: Wie provoziert man eine gerichtliche Klärung, ob der dargelegte Standpunkt gerichtsfest ist? Man könnte einen Auszug aus „Mein Kampf“ drucken, der über ein Zitat hinaus geht und dieses Tun der bay. Regierung unter die Nase reiben. Dann müssen die Herrschaften Leben zeigen und man läßt der Sache ihren Lauf durch die Instanzen 
Gruß
Wolfgang
Hi
Dafür hätte der Staat Bayern die NSDAP beerben müssen, aber
vererben können nur natürliche Personen.
Also: Der rechtmäßige Erbe und tatsächliche Inhaber der
Urheberrechte Hitlers war nach dessen Tod die NSDAP. Einen
Rechtsnachfolger gab es nach Auflösung der NSDAP nicht. Damit
sind die Hitler-Urheberrechte erloschen und der Freistaat
Bayern beruft sich seit 60 Jahren auf ein gar nicht mehr
existentes Urheberrecht.
so kann man natürlich auch argumentieren 
es handelt sich eigentlich um einen „Freak-case“ der in eine Gesetzeslücke hineinstösst, bzw in einen Wiederspruch zwischen den Vererbungsregeln und der Dauer des Urheberrechtes.
Es sticht der Hafer: Wie provoziert man eine gerichtliche
Klärung, ob der dargelegte Standpunkt gerichtsfest ist? Man
könnte einen Auszug aus „Mein Kampf“ drucken, der über ein
Zitat hinaus geht und dieses Tun der bay. Regierung unter die
Nase reiben. Dann müssen die Herrschaften Leben zeigen und man
läßt der Sache ihren Lauf durch die Instanzen 
Ich mache das nicht…
Gruß
Mike 
Oder anders
gefragt: Ist die Behauptung Bayerns, Inhaber der Urheberrechte
an Hitlers Büchern zu sein, stichhaltig?
Gruß
Wolfgang
Hallo,
dazu möchte ich sagen, dass ich vor ein paar Jahren bei einer Lesung eines türkischen Autors/Comedian war, welcher aus Hitlers „Mein Kampf“ vorgelesen hat und dieser sagte, dass
-
der Freistaat Bayern zumindest die (Vertriebs-)Rechte, besonders im Ausland, denn da kriegt man es problemlos, an die Bertelsmann-Gruppe verkauft hat und
-
das Buch auch heute noch in deutschen Buchläden, unter der Theke versteht sich, zu bekommen sei.
Ich habe diese Behauptungen nicht geprüft, es würde mich jetzt aber brennend interessieren, ob jemand hierzu näheres weiss.
Kim
Hallo,
das ist aber mehr als riskant.
Dann riskierst Du nämlich nach deutschem Recht sowieso ein Verfahren. Entweder wegen Verherrlichung der Nazi-Diktatur oder Hetze gegen andere Völker oder Kriegshetze oder sonstwas - das kommt dann auf den zitierten Text an.
In diesem Sinne wäre wohl jeder NAchdruck in Deutschland strafbar - unabhängig von der Erbengeschichte.
Gernot Geyer
Hallo, Wolfgang und Mike,
ihr werft m.E. sowieso zwei unterschiedliche Dinge durcheinander.
Nach deutschem Recht gibt es ein Urheberrecht, das grundsätzlich beim Autor verbleibt.
Unabhängig dazu gibt es die Verwertungsrechte des Urhebers, die von diesem sehr wohl abgetreten, vererbt etc. werden können.
Insofern hat der Freistaat Bayern wenn auch nicht das Urheberrecht, so doch die Verwertungsrechte geerbt. Diese dinglichen Rechte übt er aus und verbietet schlicht die Verwertung.
Grüße
Eckard
Hallo Gernot!
Dann riskierst Du nämlich nach deutschem Recht sowieso ein
Verfahren. Entweder wegen Verherrlichung der Nazi-Diktatur…
Das wäre ein Anfängerfehler, wenn man die Leute, die unter fadenscheinigen Vorwänden zum Verschweigen und Verschleiern neigen, am Nasenring vorführen möchte. Deshalb die vorgeschlagene Methode, einen Auszug zu drucken, der den Umfang eines Zitats deutlich übersteigt. Dieser Auszug hat in einem Kontext zu stehen, der gerade nicht volksverhetzend ist, sondern die in „Mein Kampf“ offenbarte Gesinnung als z. B. menschenverachtende und dem Land und seiner Zukunftsfähigkeit abträgliche Ideologie darstellt. Damit zwingt man die Argumentation einer Klage weg von der Volksverhetzung und hin zur Verletzung von Urheberrechten, die nach meiner Auffassung längst erloschen sind.
Zu klären bleibt das Kostenrisiko des Exempels.
Gruß
Wolfgang