1998er Steuer

Liebe Leute,

ich bin ein Schlurie und habe verpaßt, die 98er Steuer abzugeben.
Jetzt, so sagte man mir, ist die Frist abgelaufen, und nur wenn ich irgendwas Außergewöhnliches habe, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Nebenverdienst z.B, müßte mein Bescheid geprüft werden. Jetzt habe ich in diesem besagten Jahr (1998) 3 Hochzeiten fotografiert und habe da jeweils 300,-DM bekommen - als Aufwandsentschädigung sozusagen. Kann ich sowas, wenn ich Quittungen beihole, noch mit eintragen, was hat das für Konsequenzen ? Jetzt will ich keine Steuerberatung von Euch, aber Ihr merkt schon - ich habe gar keine Ahnung und habe bisher auf diesen Seiten nur gute Erfahrungen gemcht. Vielleicht könnt Ihr mir ja mal auf die Sprünge helfen !!! Übrigens, ich fotografiere fast jedes Jahr so 3-4 Hochzeiten mit etwa diesen Einnahmen. Kann ich da am Ende noch was absetzen, kann ich da andererseits Schwierigkeiten bekommen, wenn ich kein Gewerbe angemeldet habe ? Vielen Dank schon mal,
Gruß, Ray

Hallo Ray,
Du kannst die zusätzlichen Einnahmen noch nachmelden. Konsequenz ist, dass du dafür möglicherweise Steuern nachzahlen mußt. Hast Du für 98 noch gar keinen Ausgleich gemacht kann man Dir einen Säumniszuschlag von 100,-DM aufdrücken. Dies liegt aber oft im Ermessen des Sachbearbeiters (War jedenfalls in meinem FA so).

Viele Grüße
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke schon mal,
aber was ist denn das, wenn ich Kohlen fürs Fotographieren bekomme: Einkommen aus selbstständiger Arbeit ?
Hätte ich da nicht Umsatzsteuer nehmen müssen? Ab wann muß man denn Umsatzsteuern zahlen? Ich weiß halt nicht, ob ich mit dem Verdienst durch die Fotos nicht ansich schon was Verbotenes getan habe.

Gruß, Stephan

hi raywhite,

das mit der umsatzsteuer dürfte nicht das problem sein, hast du dich halt für die kleinunternehmerregelung des umsatzsteuergesetzes entschieden! die sagt aus, das wenn du unter 32.500 DM umsatz im jahr bleibst, keine USt abführen musst, dann natuerlich keine auf rechnungen ausweisen darfst und keine als vorsteuer erstattet bekommst!

das mit deinen nebenverdiensten ist auch nicht so problematisch, ich gehe nach deinen angaben also von ca. 1000DM p.a. aus, dann greift sogar noch der sog. haerteausgleich, weil von diesen nebeneinkünften ja keine lohnsteuer einbehalten wurde.

da deinen nebeneinkünfte mehr als 800 DM betrugen (denke ich mal) musst du eine steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). von der pflicht bist du auch nicht entbunden, wenn du ggf. schon einen geschätzten bescheid hast, der sogar schon bestandskräftig ist. davon gehe ich bei dir aber nicht aus.

zum haerteausgleich:

bis 800 DM p.a. frei
bis 1.600 DM p.a. ist der freibetrag (1600 - einkünfte),
hast du also 1.200 gemacht bekommst du 400 davon steuerfrei und es werden nur 800 versteuert.

das mit den saeumniszuschlägen ist sachlich richtig, er meint aber den verspätungszuschlag, der ein druckmittel sein soll. dieser wird aber bei dir sicherlich noch nicht angefallen sein, weil das FA ja nichts von deiner abgabepflicht weiss.

das ersteinmal dazu,

gruesse

vom showbee

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Stephan,
leider kann ich Dir auf Deine Frage nicht qualifitiert Antworten, aber die Antwort von Showbee wird sicherlich die richtigen Fakten enthalten.
Mit grüßen
Michael

Jawoll !!
Jetzt kommt Licht ins Dunkel !
Aber wo trage ich das jetzt ein ?
Ist das diese Anlage GSE ?
Was passiert denn im nächsten Jahr ?
Wenn ich dann einfach nichts mehr angebe, fragt dann keiner mehr nach ? Oder gehe ich dann ab sofort irgend welche Verpflichtungen ein ? Also, ich weiß auch nicht ! Irgendwie stehe ich, trotzdem es nur son paar Märker sind, der Sache total unsicher gegenüber. Ihr Steuerexperten mögt jetzt schmunzeln, aber denkt mal an die erste Fahrstunde :wink:
Gruß, Ray

hi ray,

das problem bei dir ist folgendes:

du schriebst, das du das öfters machst und nicht nur letztes jahr, demzufolge würde ich den punkt „nachhaltigkeit“ schon als gegeben ansehen. daraus folgt für mich: es handelt sich zwar um nebeneinkünfte (weil du „hauptberuflich“ einkünfte auf lohnsteuerkarte hast, oder?), aber nicht mehr um sonstige einmalige.

sonstige wäre auf der anlage SO zu verzeichnen, wenn du nun aber die ganze sache nachhaltig, selbständig und mit gewinnerzielungsabsicht machst, hast du einkünfte aus selbständiger taetigkeit. die einkünfte aus gewerbebetrieb würde ich bei dir verneinen (ist immer besser nicht gewerblich zu sein), denn deine photoarbeiten sind doch grundsaetzlich künstlerisch ansprechend, oder? sag ja! du machst doch an dem abend nicht 50 filme voll, oder?

eine berufliche tätigkeut, dessen ergebnis neben dem künstlerischen auch einen praktischen nutzen hat (wie eben photograhe, restaurator, zeichner, grafiker), ist nur dann selbständig und nicht gewerblich, wenn bei dem ergebnis das du erzielst das künstlerische element überwiegt und es keine massenproduktion wird.

daraus folgt, wenn du also der meinung bist, du hast eine gewinnerzielungsabsicht, du beteiligst dich am allg. wirtschaftlichen verkehr (machst also nicht nur für die familie photos, sondern bietest dich auch anderen an!), du strebst nicht nur reine kostendeckung an, daraus folgt: einkünfte aus selbständiger arbeit (§18 EStG), einzutragen auf der anlage GSE (RÜCKSEITE!).

den gewinn aus selbst. tätigkeit ermittelst du dann als einnahmen - überschuss - rechnung. wie der name schon sagt: einnahmen minus anfallende betrieblich bedingte ausgaben ist der gewinn. darunter fallen nicht nur filme, sondern auch anzeigen, büro, kamerareparaturen etc. - zu beachten ist aber, das du hier an der grenze der liebhaberei bist. bedeutet: der sachbearbeiter will dir einreden, das du nur 500 DM im jahr einnimmst um dir jedes jahr eine kamera für 499,99 DM im jahr zu kaufen und somit privat veranlasste ausgaben ins steuerlich relevante bringst, weil du nun ein ergebnis von 1 PF hast. also die sache nicht jahrelang in der verlustzone lassen, dann ist das FA böse…

das in kürze, wenn fragen sind, suche doch im netz mal unter dem stichpunkt „Liebhaberei“…

gruss

der showbee

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]