gibt es eigentlich nach 1a eine kündigung seitens des ag, die eine kü-schutzklage ausschliesst, gleichzeitig 0,5 monatsgehälter pro beschäftigungsjahr beinhaltet und in dieser form zu keiner anrechnung der abfindung beim a-losengeld führt?
und auch keine sperrzeit auslöst?
danke für kompetente hinweise.
Eine klare gesetzliche Grundlage hierfür gibt es nicht. Es bleibt der AfA überlassen, zu überprüfen ob ein Umgehungstatbestand vorliegt. Im Einzelfall kann dies trotz Anwendung des § 1 a KSchG eine Sperrzeit gemäß § 144 Absatz 1 Nr. 1, § 128 SGB III zur Folge haben.
korrekt, allerdings steht in den Durchführungsanweisungen der BA zur Sperrfrist, dass der Fall von § 1a KSchG nicht zur Sperrfrist führt, wenn genau die dort geregelten Konditionen eingehalten sind. Dies gilt aber nicht, wenn z.B. eine höhere Abfindung versprochen wird.
Grüße
EK
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