1a Ware kommt kaputt an ... was nun?

hallo,

ich nutze ebay nun schon seit etwa 4 jahren und hatte bisher (bis auf eine ausnahme) nur positive erfahrungen gemacht. jetzt scheint sich allerdings eine zweite ausnahme anzubahnen.

in einer auktion habe ich ein spiel für die xbox 360 verkauft, auktionsendbetrag lag so bei ca. 21 euro.
der käufer hat überwiesen, ich habe die ware vor dem versand noch mal überprüft (weils mir schon mal passiert ist, dass ich etwas mit richtiger verpackung und falschem inhalt verschickt habe, aber das ließ sich damals schnell klären).

die verpackung war in sehr gutem zustand, handbuch war vorhanden, die spiel-cd war auch gut erhalten. da ich sie selbst genutzt habe, natürlich nicht mehr fabrik-nagelneu, aber auch keine größeren kratzer oder so drauf, sondern eben in sehr gutem zustand, wie ich es auch in der auktion selbst angegeben habe.

nun behauptet der käufer, die cd wäre kaputt bei ihm angekommen. es wäre ein großer kratzer in der mitte und eine ecke wäre rausgebrochen. daher besteht er auf rückversand und geldrückgabe.

ich habe in meiner auktion jedoch jegliche garantieübernahme ausgeschlossen (dass mit privatverkauf und eu-recht, diese klausel) und habe mir ja nichts vorzuwerfen, denn wie gesagt, alles war in einwandfreiem zustand und auch auf dem weg zur post ist nichts vorgefallen, was die cd hätte beschädigen können.

nun steht also seine aussage gegen meine. ich kann dem käufer schlecht nachweisen, dass die cd durch sein verhalten zerstört wurde, so wie er nicht nachweisen kann, dass die cd schon kaputt war, bevor sie versendet wurde.

da ich diese angelegenheit aber zur beiderseitigen zufriedenheit klären möchte, habe ich von mir aus angeboten, 50 prozent des kaufpreises zurück zu erstatten, wenn der käufer mir die cd zurückschickt.

nur was kann ich machen, wenn der käufer dies ablehnt?
ich weiss, dass bei ebay vor allem die käufer geschützt werden. nur wie gesagt, habe ich mir in den 4 jahren meiner ebay-mitgliedschaft nie etwas zuschulde kommen lassen und die ware ist einwandfrei bei mir rausgegangen.

würde mich über eventuelle tipps und hinweise (auch auf entsprechende gesetzliche grundlagen) freuen, um diesen zwischenfall endlich klären zu können …

MfG Mooja

Hi Mooja,

hast Du die CD in CD-Hülle mit Schutzumschlag oder in ein Paket gepackt, und wurde die Sendung per einfachen Post-Brief oder per Post-Päckchen oder per Paket versichert verschickt?

Wenn per versichertem Paket und so gut verpackt dass die CD nicht beschädigt werden konnte ohne dass jemand das Paket aufmacht und die CD rausnimmt, wende Dich an die Post und melde Transportschaden. Du selber musst keine Zugeständnisse zu machen.

Wenn per Päckchen und so gut verpackt dass die CD nicht beschädigt werden konnte ohne dass jemand das Päckchen aufmacht und die CD rausnimmt, hast Du auch keinen Grund, irgendwelche Zugeständnisse zu machen.

Wenn nur per Brief in Acryl-CD-Hülle oder in Papier-CD-Hülle, hast Du aber ein Problem, wenn der Käufer versicherten Versand haben konnte und das auch wollte.
Wenn Du aber keinen versicherten Versand angeboten hast und Privat-Verkäufer bist, hast Du auch wieder keinen Grund, irgendwelche Zugeständnisse zu machen.

Gruß
WB

Hi

nun steht also seine aussage gegen meine. ich kann dem käufer
schlecht nachweisen, dass die cd durch sein verhalten zerstört
wurde, so wie er nicht nachweisen kann, dass die cd schon
kaputt war, bevor sie versendet wurde.

ich schätze eher die kaputte hatte er schon vorher… :smile:

HH

Hi,

wie hast du das Spiel verpackt? Besteht wirklich die Möglichkeit, dass die CD beim Transport beschädigt wurde?
Bei mir kam es auch schon vor, dass sich CDs aus der Halterung befreit haben und dann während dem Transport eine Reise durch die Hülle gemacht haben und dabei verkratzten. Seitdem lege ich immer etwas Luftpolsterfolie als Transportschutz in die Hülle.

Schau dir mal die Bewertungen vom Käufer an: Was natürlich auch sein kann (und auch schon angespreochen wurde) er hatte eine kaputte CD und versucht auf die Art sie dir unterzujubeln (was aber echt eine extrem linke Tour wäre). Vielleicht gibt es in den Bewertungen Hinweise auf ähnliche Fälle.

Ich würde ihm aber auf keinen Fall irgenwelches Geld zurücküberweisen, bevor er mir nicht das Spiel zurückgeschickt hat. Er kann ja viel behaupten, wenn der Tag lang ist… (und manche versuchen’s halt einfach…)

Grüßle

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ich schätze eher die kaputte hatte er schon vorher… :smile:

HH

könnte gut wahr sein. Eine CD ist extrem robust eigentlich. Spätestens wenn du mal versuchst nen Rohling zu zerbrechen weisst du was ich meine. Einen Kratzer und dann noch gleich ein Eck abgebrochen…das klingt schon sehr unwahrscheinlich…

Hallo,

Gefahrübergang auf den Käufer ist bei Übergabe an das Transportunternehmen. Der Käufer behauptet, dass die CD bereits bei Übergabe defekt war. Nun gilt grundsätzlich in modernen Rechtssystemen: Wer behauptet, muss beweisen. Also müsste der Käufer den Beweis antreten, dass die CD bereits bei Versand (nicht bei Empfang) defekt war. Da zudem die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, was faktisch bedeutet, dass du nicht zusicherst, die Ware im mangelfreien Zustand zu übergeben, dürfte der Käufer keinen Anspruch haben.

Ich vermute, dass es sich bei der beschädigten CD nicht um die gelieferte handelt und er eine defekte CD auf deine Kosten durchtauschen möchte. Kommt bei ebay immer wieder vor: Ich habe etwas, was defekt ist, ersteigere das gleiche bei ebay und reklamieren dann meine defekte Ware.

Gruß

S.J.

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Hallo Steve

Deiner Einschätzung bzw. Argumentation stimme ich bis auf einen Punkt zu:

Da zudem die
Gewährleistung ausgeschlossen wurde, was faktisch bedeutet,
dass du nicht zusicherst, die Ware im mangelfreien Zustand zu
übergeben, dürfte der Käufer keinen Anspruch haben.

Ich glaube hier wirfst Du etwas durcheinander. Die Definition ist zwar richtig aber Du scheinst zu übersehen, dass offensichtlich ein laut Beschreibung funktionierender Artikel verkauft werden sollte. Hierbei handelt es sich um eine zugesicherte Eigenschaft, die man nicht einfach mit „Gewährleistungsausschluß“ übergehen kann. Nach Deiner Logik könnte man als Privatmann ohne Probleme defekte Geräte als funktionierend verkaufen wenn man den Gewährleistungsausschluß nimmt…

mit besten Grüßen
Steffen B.

Hallo,

formaljuristisch ist es aber so. Es sei denn, dass ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.

PS: Die „zugesicherte Eigenschaft“ gibt es in der Form seit der Schuldrechtreform nicht mehr.

Gruß

S.J.

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