hallo,
ich nutze ebay nun schon seit etwa 4 jahren und hatte bisher (bis auf eine ausnahme) nur positive erfahrungen gemacht. jetzt scheint sich allerdings eine zweite ausnahme anzubahnen.
in einer auktion habe ich ein spiel für die xbox 360 verkauft, auktionsendbetrag lag so bei ca. 21 euro.
der käufer hat überwiesen, ich habe die ware vor dem versand noch mal überprüft (weils mir schon mal passiert ist, dass ich etwas mit richtiger verpackung und falschem inhalt verschickt habe, aber das ließ sich damals schnell klären).
die verpackung war in sehr gutem zustand, handbuch war vorhanden, die spiel-cd war auch gut erhalten. da ich sie selbst genutzt habe, natürlich nicht mehr fabrik-nagelneu, aber auch keine größeren kratzer oder so drauf, sondern eben in sehr gutem zustand, wie ich es auch in der auktion selbst angegeben habe.
nun behauptet der käufer, die cd wäre kaputt bei ihm angekommen. es wäre ein großer kratzer in der mitte und eine ecke wäre rausgebrochen. daher besteht er auf rückversand und geldrückgabe.
ich habe in meiner auktion jedoch jegliche garantieübernahme ausgeschlossen (dass mit privatverkauf und eu-recht, diese klausel) und habe mir ja nichts vorzuwerfen, denn wie gesagt, alles war in einwandfreiem zustand und auch auf dem weg zur post ist nichts vorgefallen, was die cd hätte beschädigen können.
nun steht also seine aussage gegen meine. ich kann dem käufer schlecht nachweisen, dass die cd durch sein verhalten zerstört wurde, so wie er nicht nachweisen kann, dass die cd schon kaputt war, bevor sie versendet wurde.
da ich diese angelegenheit aber zur beiderseitigen zufriedenheit klären möchte, habe ich von mir aus angeboten, 50 prozent des kaufpreises zurück zu erstatten, wenn der käufer mir die cd zurückschickt.
nur was kann ich machen, wenn der käufer dies ablehnt?
ich weiss, dass bei ebay vor allem die käufer geschützt werden. nur wie gesagt, habe ich mir in den 4 jahren meiner ebay-mitgliedschaft nie etwas zuschulde kommen lassen und die ware ist einwandfrei bei mir rausgegangen.
würde mich über eventuelle tipps und hinweise (auch auf entsprechende gesetzliche grundlagen) freuen, um diesen zwischenfall endlich klären zu können …
MfG Mooja
