Hallo Liebe Wissenden,
nehmen wir einmal an ich hätte ein kleines Gewerbe, in dessen Rahmen ich die folgenden Tätigkeiten anbiete, Betreuung, Begleitung, Einkaufsservice auch mit Kunden, Korrespondenz, Haushaltshilfe, etc. keine med. Maßnahmen, über die eines Krankenpflegehelfer hinaus.
Ich möchte mich nun Versicherungsmäßig absichern für folgende Fälle:
Bei Haftungsansprüchen gegen mich, sprich Betriebshaftpflicht glaube ich?
Bei Haftungsansprüchen aus einem Verkehrsunfall, durch Insassen meines Fahrzeuges.
Das ist soweit ich weiß schon durch jede Kraftfahrzeughaftpflicht mitversichert!?
Zur Abwehr von Bußgeldern und Ordnungswidrigkeitsverfahren generell und im Besonderen auch im Zusammenhang mit dem Personenbeförderungsgesetz. Fällt das unter Verkehrsrechtschutz?
Zur Abwehr von Klagen jeglicher Art die mich einschränken können in meiner Tätigkeit. Brauche ich einen strafrechtlichen Rechtschutz auch!?
Meine Fragen, nun welche Versicherungen sind eindeutig, den von mir gegebenen Beispielen zuzuordnen bzw. sind die von mir erwähnten Zuordnungen richtig, wenn ja, was sollte man bei dem Abschluss der einzelnen Versicherungen besonders achten zum Thema Klauseln oder Ausschlüsse?
Viele Fragen, dennoch hoffe ich auf eine Klärung und danke den Wissenden und Lesern schon jetzt für ihr Interesse!