1Frau-Betrieb Rechtschutz und Haftpflcht

Hallo Liebe Wissenden,

nehmen wir einmal an ich hätte ein kleines Gewerbe, in dessen Rahmen ich die folgenden Tätigkeiten anbiete, Betreuung, Begleitung, Einkaufsservice auch mit Kunden, Korrespondenz, Haushaltshilfe, etc. keine med. Maßnahmen, über die eines Krankenpflegehelfer hinaus.

Ich möchte mich nun Versicherungsmäßig absichern für folgende Fälle:
Bei Haftungsansprüchen gegen mich, sprich Betriebshaftpflicht glaube ich?
Bei Haftungsansprüchen aus einem Verkehrsunfall, durch Insassen meines Fahrzeuges.
Das ist soweit ich weiß schon durch jede Kraftfahrzeughaftpflicht mitversichert!?

Zur Abwehr von Bußgeldern und Ordnungswidrigkeitsverfahren generell und im Besonderen auch im Zusammenhang mit dem Personenbeförderungsgesetz. Fällt das unter Verkehrsrechtschutz?

Zur Abwehr von Klagen jeglicher Art die mich einschränken können in meiner Tätigkeit. Brauche ich einen strafrechtlichen Rechtschutz auch!?

Meine Fragen, nun welche Versicherungen sind eindeutig, den von mir gegebenen Beispielen zuzuordnen bzw. sind die von mir erwähnten Zuordnungen richtig, wenn ja, was sollte man bei dem Abschluss der einzelnen Versicherungen besonders achten zum Thema Klauseln oder Ausschlüsse?

Viele Fragen, dennoch hoffe ich auf eine Klärung und danke den Wissenden und Lesern schon jetzt für ihr Interesse!

Hallo,

Ich möchte mich nun Versicherungsmäßig absichern für folgende
Fälle:
Bei Haftungsansprüchen gegen mich, sprich Betriebshaftpflicht
glaube ich?

das passt.

Bei Haftungsansprüchen aus einem Verkehrsunfall, durch
Insassen meines Fahrzeuges.
Das ist soweit ich weiß schon durch jede
Kraftfahrzeughaftpflicht mitversichert!?

Du solltest auf jeden Fall mit Deinem Versicherer sprechen, dass das Fahrzeug gewerblich genutzt wird und Du Personen beförderst.

Zur Abwehr von Bußgeldern und Ordnungswidrigkeitsverfahren
generell und im Besonderen auch im Zusammenhang mit dem
Personenbeförderungsgesetz. Fällt das unter
Verkehrsrechtschutz?

Zur Abwehr von Klagen jeglicher Art die mich einschränken
können in meiner Tätigkeit. Brauche ich einen strafrechtlichen
Rechtschutz auch!?

Meine Fragen, nun welche Versicherungen sind eindeutig, den
von mir gegebenen Beispielen zuzuordnen bzw. sind die von mir
erwähnten Zuordnungen richtig, wenn ja, was sollte man bei dem
Abschluss der einzelnen Versicherungen besonders achten zum
Thema Klauseln oder Ausschlüsse?

Du brauchst einen Gewerberechtsschutz, der diese Risiken absichert. Mir fallen spontan 3 Rechtsschutzversicherer ein, die diesen Bereich gut absichern. Hinsichtlich der Klagen die Dich einschränken könnten kann ich Dir ohne detaillierte Informationen, was passieren könnte nicht viel antworten. Strafrechtsschutz deckt Straftaten ab. Fraglich ist, ob es das ist, was Du meinst.

Viele Grüße

Andreas

Hallo Liebe Wissenden,

nehmen wir einmal an ich hätte ein kleines Gewerbe, in dessen
Rahmen ich die folgenden Tätigkeiten anbiete, Betreuung,
Begleitung, Einkaufsservice auch mit Kunden, Korrespondenz,
Haushaltshilfe, etc. keine med. Maßnahmen, über die eines
Krankenpflegehelfer hinaus.

was wäre denn ein realistischer Versicherungsfall und wie wahrscheinlich ist es daß dieser Eintritt?

Ich möchte mich nun Versicherungsmäßig absichern für folgende
Fälle:
Bei Haftungsansprüchen gegen mich, sprich Betriebshaftpflicht
glaube ich?

wie vorher

Bei Haftungsansprüchen aus einem Verkehrsunfall, durch
Insassen meines Fahrzeuges.

Gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs muss dem Versicherer bekannt sein.
Folgende Frage stellt sich mir: Hast Du einen Personenbeförderungsschein?

Das ist soweit ich weiß schon durch jede
Kraftfahrzeughaftpflicht mitversichert!?

Zur Abwehr von Bußgeldern und Ordnungswidrigkeitsverfahren
generell und im Besonderen auch im Zusammenhang mit dem
Personenbeförderungsgesetz. Fällt das unter
Verkehrsrechtschutz?

Wie oft hattest Du denn bisher mit Bußgeldern und Ordnungswidrigkeiten zu tun? Ändert sich Dein Verkehrsverhalten auf einmal?

Zur Abwehr von Klagen jeglicher Art die mich einschränken
können in meiner Tätigkeit. Brauche ich einen strafrechtlichen
Rechtschutz auch!?

Jegliche Art kann man nicht versichern! Ein genaues Profil sollte man sich schon erstellen. Da bin ich wieder am Anfang meiner Fragen.

Meine Fragen, nun welche Versicherungen sind eindeutig, den
von mir gegebenen Beispielen zuzuordnen bzw. sind die von mir
erwähnten Zuordnungen richtig, wenn ja, was sollte man bei dem
Abschluss der einzelnen Versicherungen besonders achten zum
Thema Klauseln oder Ausschlüsse?

Es gibt so viele Klauseln und Ausschlüsse: achte auf eine genaue Tätigkeitsbeschreibung und die schriftliche Deckungszusage für Besonderheiten.

Viele Fragen, dennoch hoffe ich auf eine Klärung und danke den
Wissenden und Lesern schon jetzt für ihr Interesse!

Danke Andreas,

für deinen Input. Gut dass ich mit meinen Annahmen nicht so schlecht

lag.

Zum Thema Gewerberechtschutz, ich verstehe Firmenrechtschutz, welche

3 Versicherer würdest du den z.B. favorisieren.

Ich hab auch einen die Concord… , 98 €, darf man das den hier sagen

bezüglich der NEtikette.

Zu den Klagen es könnten ja Transportunternehmer nicht begeistert

sein!

Zum Thema Strafrecht sagte, ein Versicherer, um bei der Oma zu

bleiben „So kann es schnell passieren, dass Sie z.B. jemanden umbetten

und ein Knochen bricht, was bei älteren Menschen

nichts ungewöhnliches wäre. Die Angehörigen oder die Oma selbst, ist

die Meinung, dass es zu einer Körperverletzung kam. Anzeige und schon

kommt der Stein ins Rollen Körperverletzung/ Straftat etc.pp. Ein

älterer Mensch ist der Meinung, dass nach dem aufräumen etwas fehlt

und das nächste Malör zum Thema Straftat.

Gruß
Klaus

Hallo Herr Klaus,

speziell der Bereich „OWi- und StrafRS“ ist mit reichlich Besonderheiten gespickt, derer man sich bewußt sein sollte:

1.) Ordnungswidrigkeiten

  • sind i.a.R. stets mitversichert. Dabei ist es unerheblich, ob eine Ordnungswidrigkeit fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde: es besteht Versicherungsschutz

2.)Straftaten
Diese sind zu unterscheiden in:
2.1) Verbrechen (sprich Straftaten mit einem Strafmaß von min. 1 Jahr)

  • hier gibt´s grundsätzlich keinen Versicherungsschutz (auch nicht über Spezial-Straf-RS (s. weiter unten)).
    und
    2.2) Vergehen (bei Freiheitsstrafen unter einem Jahr oder Geldstrafen)
    Hier muss man wiederum unterscheiden, ob es sich um verkehrsrechtliche Vergehen handelt oder nicht:
    2.2.1) verkehrsrechtliche Vergehen
  • auch hier gilt: Versicherungsschutz gibt es für fahrlässige als auch vorsätzliche Vergehen. ABER: stellt es sich heraus, dass der Vorwurf des vorsätzlichen Handelns zu Recht besteht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend und die bereits gezahlten Kosten müssen an den Versicherer erstattet werden
    2.2.2) alle anderen Vergehen
  • Fahrlässig verübte Vergehen sind versichert
  • vorsätzlich begangene Vergehen sind nicht versichert, ABER: hier gilt es genau umgekehrt wie bei den 2.2.1): Stellt sich heraus, dass KEIN vorsätzliches Handeln vorlag (z.B. Vorwurf der vorsätzlichen, aber Feststellung der fahrlässigen Körperverletzung), wird rückwirkend Versicherungsschutz gewährt.

Warum ich das alles hier so ausführlich schreibe? Nun, die Aussage:

Zum Thema Strafrecht sagte, ein Versicherer, um bei der Oma zu
bleiben „So kann es schnell passieren, dass Sie z.B. jemanden
umbetten
und ein Knochen bricht, was bei älteren Menschen
nichts ungewöhnliches wäre. Die Angehörigen oder die Oma
selbst, ist
die Meinung, dass es zu einer Körperverletzung kam. Anzeige
und schon
kommt der Stein ins Rollen Körperverletzung/ Straftat etc.pp.
Ein
älterer Mensch ist der Meinung, dass nach dem aufräumen etwas
fehlt
und das nächste Malör zum Thema Straftat.

erweckt bei mir den Eindruck, dass der Vertreter hier etwas leichtfertig zu verstehen gibt, es bestände bei Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung automatisch Versicherungsschutz.

Sehr wohl gibt es mittlerweile aber bei vielen Versicherern eine entsprechende Leistungserweiterung im Straf-RS, die zwar einerseits sehr sinnvoll ist, andererseits aber ausdrücklich mit beantragt werden muss.

(Damit ich nicht missverstanden werde: Ich bin der festen Überzeugung, dass für einen Gewerbetreibenden und Selbständigen eine RS-Versicherung einen wesentlich höheren, weil wichtigeren Stellenwert haben sollte, als für eine Privatperson).

Viele Grüße
Loroth

Hallo Whymycartoday,

leider hatte ich gestern wohl nicht die erste Antwort angeklickt

deswegen bin ich noch nicht auf deine Antworten und Fragen

eingegangen, sorry aber wie folgt.

Deine Frage 1 u.2: Was wäre denn ein realistischer Versicherungsfall und wie wahrscheinlich ist es, daß dieser Eintritt?

Ein Kunde verletzt (fällt hin) sich und geht davon aus, dass ich meinen Job nicht richtig getan habe.
Der Kunde ist nicht zufrieden mit der Arbeit.
Der Kunde wähnt falsch beraten zu sein in Sachen Korrespondenz. Ohne, dass ich eine Rechtsberatung geben würde. Ich teile immer nur meine Ansicht mit. Oder ein Brief kommt nicht an Fristversäumnis.

Die Wahrscheinlichkeit der Sache und deren Berechnung, da ist die

Versicherung wohl eindeutig im Vorteil sonst würde es, sie ja als

Serviceangebot nicht mehr geben. Anmerkung 3: Gewerbliche Nutzung des

Fahrzeugs muss dem Versicherer bekannt sein.

Da wäre beim Versicherungsvertrag ein Häckchen gesetzt, bei der Nutzung privat und gewerblich!

Folgende Frage stellt sich mir: Hast Du einen
Personenbeförderungsschein?
Ja, den habe ich!

Frage 3: Wie oft hattest Du denn bisher mit Bußgeldern und Ordnungswidrigkeiten zu tun? Ändert sich Dein Verkehrsverhalten auf einmal?

Ich meinte eher reibereien mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Thema Mietwagenbetrieb und Mietwagengenehmigung oder eben keine. Was zu Bußgeldern und Ordnungswidrigkeiten bzw. deren Verfahren führen kann. Selbst habe ich ansonsten eher keinerlei andere Bußgelder oder
Ordnungswidrigkeiten, da ist mir das Geld zu schade!

Du schreibst: Jegliche Art kann man nicht versichern! Ein genaues Profil sollte man sich schon erstellen.

Das Profil sind das nicht meine Angabe von Tätigkeiten?
Nehmen wir einmal an ich hätte ein kleines Gewerbe, in dessen
Rahmen ich die folgenden Tätigkeiten anbiete, Betreuung,
Begleitung, Einkaufsservice auch mit Kunden, Korrespondenz,
Haushaltshilfe, etc. keine med. Maßnahmen, über die eines
Krankenpflegehelfer hinaus!

Da bin ich wieder am Anfang meiner Fragen. Es gibt so viele Klauseln und Ausschlüsse: achte auf eine genaue Tätigkeitsbeschreibung und die schriftliche Deckungszusage für Besonderheiten.

Heißt das, dass ich jede einzelne Tätigkeit in der Police genau angeben sollte und mir den Versicherungsschutz für die Angaben aus diesem Beiblatt auch am besten implizit bestätigen lassen sollte?
Danke für deine Fragen Anregungen und Aussagen!

Mit freundlichen Grüßen
Klaus