Tip zur zweiten Frage
Hallo!
Ob und wie du an eine Schufa-Auskunft kommen kannst weiß ich auch nicht - aber ich empfehle dir einen Gang zum Amtsgericht!
Wegen der Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ist bei mir kürzlich ein potentielles Mieterpärchen aus der Auswahl rausgeflogen: er konnte zwar wunderbar einen Einkommensnachweis vorlegen (ohne daß eine Lohnpfändung dort vermerkt gewesen wäre, war wohl unter der Pfändungsgrenze), und versicherte auch ganz selbstverständlich, daß er seine Miete immer pünktlich zahlen könnte und würde und er auch ansonsten keine Schulden hätte…
Aber bei einem Gang zum Amtsgericht habe ich dann erfahren, daß der Mann gerade einmal vier Wochen vorher die eV abgegeben hat und seine Frau bereits vor einem halben Jahr „die Finger gehoben“ hatte.
Sowas ist für mich natürlich ein Ausschlußkriterium.
Die Auskunft beim Amtsgericht bekommt jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann - ein anstehender Mietvertrag ist allemal Grund genug!
Ich zitiere aus der Homepage eines Amtsgerichtes:
_Beim Amtsgericht wird ein sogenanntes Schuldnerverzeichnis geführt. Im Schuldnerverzeichnis werden alle Personen erfaßt, die die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben oder gegen die ein Haftbefehl erlassen worden ist, weil sie nicht freiwillig zur Abgabe der e.V. erschienen sind, obwohl die Voraussetzungen (vollstreckbarer Titel, fruchtlose Zwangsvollstreckung, augenscheinlich keine pfändbare Habe usw.) vorliegen.
Das Schuldnerverzeichnis wird vom Vollstreckungsgericht geführt.
Es dient dazu, den redlichen Geschäftsverkehr vor unzuverlässigen Schuldnern zu schützen. Das wird dadurch erreicht, daß demjenigen, der sich über die Kreditwürdigkeit des Schuldners Kenntnis verschaffen will, über eventuelle Eintragungen bezüglich dieses Schuldners Auskunft zu erteilen ist.
Die Erteilung der Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis wird allerdings davon abhängig gemacht, daß der Antragsteller ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht.
Die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis erfolgt durch das Gericht nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder nach Anordnung der Haft zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Die Vollstreckung der Haft ist zusätzlich zu vermerken, wenn sie sechs Monate gedauert hat. Dadurch soll der Schuldner vor einer erneuten Verhaftung geschützt werden.
Nach Ablauf von drei Jahren erfolgt (von Amts wegen) die Löschung der jeweiligen Eintragungen im Schuldnerverzeichnis. Unabhängig vom Datum der Eintragung erfolgt die Löschung jeweils zum Jahresende. Damit durch diese pauschale Lösung keine Nachteile für die Betroffenen entstehen, gilt eine Eintragung allerdings bereits als gelöscht, wenn seit dem Tage des Eintragungsgrundes genau drei Jahre verstrichen sind.
Eine vorzeitige Löschung kommt in Betracht, wenn nachgewiesen ist, daß die Forderung des Gläubigers, der die e.V. beantragt hatte, zu 100 % erfüllt ist oder wenn das Vollstreckungsgericht anderweitig zuverlässige Kenntnis vom Wegfall des Eintragungsgrundes erhält.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle erteilt auf Antrag (bei Privatpersonen ist eine schriftlicher, begründeter Antrag erforderlich) jedermann Auskunft darüber, ob und welche Angaben über eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Unternehmen in dem Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird.
Da auf diese Weise auch die Schufa (bei der es sich um eine private Organisation von Banken und Kaufleuten handelt) von der Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis erfährt, verliert der Schuldner durch die Eintragung in der Regel seine Kreditwürdigkeit und hat auch erhebliche Schwierigkeiten, bei einem Kreditinstitut ein Giro-Konto einzurichten.
Über das Schuldnerverzeichnis erfahren auch andere Gläubiger des Schuldners, ob dieser die e. V. geleistet hat. Bei Vorlage eines vollstreckbaren Titels erhalten diese auf Antrag vom Vollstreckungsgericht auch eine Ablichtung des Vermögensverzeichnisses.
Zur Erteilung einer solchen Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ist ebenfalls ein berechtigtes Interesse darzulegen._
Schönen Gruß von
Robert
(und viel Glück bei der Mietersuche - ist immer eine riskante Sache)