1ne Frage wegen MIetrecht und 1ne wegen Schufa aus

Hallo Leute :wink:

Wir haben für eine Mietwohnung neue MIeter gefunden, problem, die Frau spielt Klavier.

Ich bin mir sicher, dass es diesbezüglich schon Gesetzesurteile gibt.

Wir haben anfür sich kein Problem mit dem Klavierspielen, ledeglich die Mietpartei darunter -warscheinlich- :smile:

Das Haus ist zwar ein Neubau aber relativ Hellhörig.

WIe sieht die rechtliche Lage da aus ??

  1. Frage.

Wir haben andere Mieter, da hätten wir gerne eine Schufa auskunft, bevor wir denen einen MV geben.

Wie bekomm ich als privat Person eine Schufa von einer anderen Privat Person ??

Vielen Dank!
MfG
S…

Hi Sven,

  1. Frage.

Wir haben andere Mieter, da hätten wir gerne eine Schufa
auskunft, bevor wir denen einen MV geben.

Wie bekomm ich als privat Person eine Schufa von einer anderen
Privat Person ??

Verlange von dem Mieter in Spe doch, daß er sich eine Selbsauskunft bei der Schufa besorgt und lasse Dir diese zeigen.

Ciao,

Uwe

Hallo Sven,

grundsätzlich ist eine Schufaauskunft in Verbindung mit einem Mietvertrag untersagt. Einem Makler oder einer Hausverwaltung, auch einem Vermieter, der sonst Schufaleistungen erhält, drohen Massnahmen, wenn illegal Auskunft eingeholt wird. Es bleibt nur die Möglichkeit, vom Mietinteressenten eine Schufa-Auskunft zu verlangen. Wir empfehlen jedem Mieter, der mit solchen Fragen konfrontiert wird, mit diesem Vermieter keinen Mietvertrag abzuschliessen.

Grüsse Günter

  1. Frage.

Wir haben andere Mieter, da hätten wir gerne eine Schufa
auskunft, bevor wir denen einen MV geben.

Wie bekomm ich als privat Person eine Schufa von einer anderen
Privat Person ??

Verlange von dem Mieter in Spe doch, daß er sich eine
Selbsauskunft bei der Schufa besorgt und lasse Dir diese
zeigen.

Ciao,

Uwe

Hallo Sven,

Wir haben für eine Mietwohnung neue MIeter gefunden, problem,
die Frau spielt Klavier.

schrecklich, wenn jemand den ganzen Tag mit „Alle meine Entchen“ oder „Fuchs Du hast die Gans gestohlen“ das Klavier vergewaltigt.

Ich bin mir sicher, dass es diesbezüglich schon
Gesetzesurteile gibt.

Der Mieter darf in seiner Wohnung musizieren. Allerdings darf er dadurch die Mitmieter nicht stören (BGH WM 98, 738). Der Mieter hat einen Anspruch darauf mindestens drei Stunden am Tag zu musizieren. Sind es mehrer Personen ist die Zeit auf 1,5 Stunden im Mietvertrag zu begrenzen (BayObLG NJWE-MietR 96,12; OLG Karlsruhe NJW-RR 89, 1179).

Wir haben anfür sich kein Problem mit dem Klavierspielen,
ledeglich die Mietpartei darunter -warscheinlich- :smile:

Das Haus ist zwar ein Neubau aber relativ Hellhörig.

WIe sieht die rechtliche Lage da aus ??

Die 2. Frage, weil dies auch für Andere von Interesse ist, beantworte ich getrennt.

Grüsse Günter

  1. Frage.

Wir haben andere Mieter, da hätten wir gerne eine Schufa
auskunft, bevor wir denen einen MV geben.

Wie bekomm ich als privat Person eine Schufa von einer anderen
Privat Person ??

Vielen Dank!
MfG
S…

Hallo Günter,

was spricht denn dageben, wenn der Vermieter im vorhinein wissen will, wie es denn so um den „Wohnungskandiaten“ steht?

Ist der Mietvertrag erst einmal unterschrieben, ist der Mieter ja fast nicht mehr raus zu bekommen.

Selbst Versandhäusern arbeiten bei Kauf auf Rechnung oder Ratenzahlung mit Schufa Auskunft.

Gruß
Karl-Heinz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Karl-Heinz,

was spricht denn dageben, wenn der Vermieter im vorhinein
wissen will, wie es denn so um den „Wohnungskandiaten“ steht?

Er muss sich über das Einkommen anhand der Gehalts/Lohnnachweis oder Rentenbescheide erkundigen. Die Gerichte erlauben diese Anfrage von Privatpersonen nicht - Grund - auch wohl in so manchen Fällen berechtigt - deren Seriosität zur Geheimhaltung ist nicht gesichert. Eine Bank kann es sich nicht leisten, jemand öffentlich bei Nachbarn anzuschwärzen, aber es gibt -leider - sehr viele Vermieter, die mit den erworbenen und aus dem Mietverhältnis sich ergebenden Vorgänge weder am Stammtisch, weder in der Verwandtschaft noch bei Nachbarn schweigen. Dies ist der Hintergrund.

Ist der Mietvertrag erst einmal unterschrieben, ist der Mieter
ja fast nicht mehr raus zu bekommen.

Selbst Versandhäusern arbeiten bei Kauf auf Rechnung oder
Ratenzahlung mit Schufa Auskunft.

Grüsse Günter

Hallo Sven,

grundsätzlich ist eine Schufaauskunft in Verbindung mit einem
Mietvertrag untersagt. Einem Makler oder einer Hausverwaltung,
auch einem Vermieter, der sonst Schufaleistungen erhält,
drohen Massnahmen, wenn illegal Auskunft eingeholt wird. Es
bleibt nur die Möglichkeit, vom Mietinteressenten eine
Schufa-Auskunft zu verlangen. Wir empfehlen jedem Mieter, der
mit solchen Fragen konfrontiert wird, mit diesem Vermieter
keinen Mietvertrag abzuschliessen.

Grüsse Günter

  1. Frage.

Wir haben andere Mieter, da hätten wir gerne eine Schufa
auskunft, bevor wir denen einen MV geben.

Wie bekomm ich als privat Person eine Schufa von einer anderen
Privat Person ??

Verlange von dem Mieter in Spe doch, daß er sich eine
Selbsauskunft bei der Schufa besorgt und lasse Dir diese
zeigen.

Ciao,

Uwe

Der Mieter hat einen Anspruch darauf mindestens drei Stunden am
Tag zu musizieren.

Hallo Günter,

jeden Tag 3 Stunden Gesang, Schlagzeug, Geigengekratze oder „Didscheridu“ (hab ich bestimmt falsch geschrieben, hört sich aber schaurig an) - entweder wird der betreffende Mieter nach kurzer Zeit erschlagen oder die anderen Mieter ziehen aus. Das muß man als Vermieter dulden?

Gruß
Wolfgang

Tip zur zweiten Frage
Hallo!

Ob und wie du an eine Schufa-Auskunft kommen kannst weiß ich auch nicht - aber ich empfehle dir einen Gang zum Amtsgericht!

Wegen der Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ist bei mir kürzlich ein potentielles Mieterpärchen aus der Auswahl rausgeflogen: er konnte zwar wunderbar einen Einkommensnachweis vorlegen (ohne daß eine Lohnpfändung dort vermerkt gewesen wäre, war wohl unter der Pfändungsgrenze), und versicherte auch ganz selbstverständlich, daß er seine Miete immer pünktlich zahlen könnte und würde und er auch ansonsten keine Schulden hätte…
Aber bei einem Gang zum Amtsgericht habe ich dann erfahren, daß der Mann gerade einmal vier Wochen vorher die eV abgegeben hat und seine Frau bereits vor einem halben Jahr „die Finger gehoben“ hatte.

Sowas ist für mich natürlich ein Ausschlußkriterium.

Die Auskunft beim Amtsgericht bekommt jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann - ein anstehender Mietvertrag ist allemal Grund genug!

Ich zitiere aus der Homepage eines Amtsgerichtes:

_Beim Amtsgericht wird ein sogenanntes Schuldnerverzeichnis geführt. Im Schuldnerverzeichnis werden alle Personen erfaßt, die die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben oder gegen die ein Haftbefehl erlassen worden ist, weil sie nicht freiwillig zur Abgabe der e.V. erschienen sind, obwohl die Voraussetzungen (vollstreckbarer Titel, fruchtlose Zwangsvollstreckung, augenscheinlich keine pfändbare Habe usw.) vorliegen.

Das Schuldnerverzeichnis wird vom Vollstreckungsgericht geführt.
Es dient dazu, den redlichen Geschäftsverkehr vor unzuverlässigen Schuldnern zu schützen. Das wird dadurch erreicht, daß demjenigen, der sich über die Kreditwürdigkeit des Schuldners Kenntnis verschaffen will, über eventuelle Eintragungen bezüglich dieses Schuldners Auskunft zu erteilen ist.
Die Erteilung der Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis wird allerdings davon abhängig gemacht, daß der Antragsteller ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht.

Die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis erfolgt durch das Gericht nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder nach Anordnung der Haft zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Die Vollstreckung der Haft ist zusätzlich zu vermerken, wenn sie sechs Monate gedauert hat. Dadurch soll der Schuldner vor einer erneuten Verhaftung geschützt werden.

Nach Ablauf von drei Jahren erfolgt (von Amts wegen) die Löschung der jeweiligen Eintragungen im Schuldnerverzeichnis. Unabhängig vom Datum der Eintragung erfolgt die Löschung jeweils zum Jahresende. Damit durch diese pauschale Lösung keine Nachteile für die Betroffenen entstehen, gilt eine Eintragung allerdings bereits als gelöscht, wenn seit dem Tage des Eintragungsgrundes genau drei Jahre verstrichen sind.

Eine vorzeitige Löschung kommt in Betracht, wenn nachgewiesen ist, daß die Forderung des Gläubigers, der die e.V. beantragt hatte, zu 100 % erfüllt ist oder wenn das Vollstreckungsgericht anderweitig zuverlässige Kenntnis vom Wegfall des Eintragungsgrundes erhält.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle erteilt auf Antrag (bei Privatpersonen ist eine schriftlicher, begründeter Antrag erforderlich) jedermann Auskunft darüber, ob und welche Angaben über eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Unternehmen in dem Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird.

Da auf diese Weise auch die Schufa (bei der es sich um eine private Organisation von Banken und Kaufleuten handelt) von der Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis erfährt, verliert der Schuldner durch die Eintragung in der Regel seine Kreditwürdigkeit und hat auch erhebliche Schwierigkeiten, bei einem Kreditinstitut ein Giro-Konto einzurichten.

Über das Schuldnerverzeichnis erfahren auch andere Gläubiger des Schuldners, ob dieser die e. V. geleistet hat. Bei Vorlage eines vollstreckbaren Titels erhalten diese auf Antrag vom Vollstreckungsgericht auch eine Ablichtung des Vermögensverzeichnisses.
Zur Erteilung einer solchen Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ist ebenfalls ein berechtigtes Interesse darzulegen._

Schönen Gruß von
Robert

(und viel Glück bei der Mietersuche - ist immer eine riskante Sache)

Hi,

Er muss sich über das Einkommen anhand der
Gehalts/Lohnnachweis oder Rentenbescheide erkundigen.

das bringt nicht allzuviel, wenn der potentielle Mieter Belastungen von 95% des Gehaltes hat. Das erfährt der Vermieter natürlich auch nicht aus einer Schufa-Auskunft, aber immerhin kann er da sehen, ob der Vermieter seine Telephon- und Versandhausrechnungen pünktlich bezahlt hat.

Der Rat, mit einem Vermieter, der eine Selbstauskunft verlangt, keinen Vertrag abzuschließen, kann in einigen Städten dazu führen, daß der Mieter eine seeeeehr lange Zeit mit der Suche nach einer Wohnung verbringt.

Gruß
Christian

Der Mieter hat einen Anspruch darauf mindestens drei Stunden am
Tag zu musizieren.

Hallo Wolfgang,

jeden Tag 3 Stunden Gesang, Schlagzeug, Geigengekratze oder
„Didscheridu“ (hab ich bestimmt falsch geschrieben, hört sich
aber schaurig an) - entweder wird der betreffende Mieter nach
kurzer Zeit erschlagen oder die anderen Mieter ziehen aus. Das
muß man als Vermieter dulden?

Nach den vorliegenden Urteilen, ja. Aber es ist die berühmte Einschränkung dabei, dass dabei niemand gestört werden darf. Wie das möglich sein soll ? Ich habe aufgehört im Mietrecht nach den Ursachen und Gründen für einige Urteile zu fragen.

Grüsse Günter

Hallo Christian,

nichts gegen die Selbstauskunft. Jedoch ist die Schufa- Auskunft nicht zulässig, wenn sie der Vermieter einholen will. Wobei für Einzelpersonen der Zugang zur Schufa wohl relativ schwierig sein dürfte. Ich verteile auch - wenn jemand kurzfristig umziehen will und einen Nachmieter anbietet Formulare zur Selbstauskunft. Dort sind Fragen zum Arbeitgeber und zum Netto-Einkommen genauso aufgeführt wie die Frage nach der EV. Ein Mieter muss Fragen zum Arbeitsgeber und zum Nettoeinkommen nicht beantworten. Er wird dann aber damit zu rechnen haben, dass er keine Wohnung findet.

Die Frage zur EV muss beantwortet werden. Erfolgt dies nicht und der Mieter gerät in Zahlungsschwierigkeiten macht er sich wegen Einmietbetruges strafbar. Ausserdem ist die fristlose Kündigung auch in einem Räumungsprozess nicht zu heilen.

Er muss sich über das Einkommen anhand der
Gehalts/Lohnnachweis oder Rentenbescheide erkundigen.

das bringt nicht allzuviel, wenn der potentielle Mieter
Belastungen von 95% des Gehaltes hat. Das erfährt der
Vermieter natürlich auch nicht aus einer Schufa-Auskunft, aber
immerhin kann er da sehen, ob der Vermieter seine Telephon-
und Versandhausrechnungen pünktlich bezahlt hat.

Der Rat, mit einem Vermieter, der eine Selbstauskunft
verlangt, keinen Vertrag abzuschließen, kann in einigen
Städten dazu führen, daß der Mieter eine seeeeehr lange Zeit
mit der Suche nach einer Wohnung verbringt.

Gruß

Günter

Hallo Wolfgang,

das ist nicht schlimmer, als jeden Morgen Katzentapser auf dem Auto, jede Nacht Katzengequäke und alle paar Tage ne verirrte Nachbarkatze aufm weißen Teppich.

Warum gehst Du immer davon aus, daß nur die Dinge, die DU für richtig hältst, Gesetz werden sollten?

Für manche Menschen ist das Klavier eben Teil der Persönlichkeit. Daß Du das nicht verstehen kannst, ist mir schon klar, aber dann lebe doch bitte nach dem Grundsatz: „Leben und leben lassen!!!“

ciao
erik