1st degree murder

liebe alleswisser,

beim hören von englischen balladen tauchte kürzlich die frage auf, was 1st und 2nd degree murder ist? eins davon ist vermutlich totschlag, das andere mord, aber welches ist welches und stimmt diese vermutung überhaupt?

liebe grüße
burkhard

Hallo, Burkhard:smile:
hier eine erklärung auf englisch:
_first–degree murder
a murder that is committed with premeditation or during the course of a serious felony (as kidnapping) or that otherwise (as because of extreme cruelty) requires the most serious punishment under the law
second–degree murder
a murder that is committed without premeditation but with some intent (as general or transferred intent) or other circumstances not covered by the first-degree murder statute
third–degree murder
a murder that is not first- or second-degree murder: as a : a murder committed in the perpetration of a felony not listed in the first-degree murder statute b : DEPRAVED-HEART MURDER in this entry

de·praved–heart murder

a murder that is the result of an act which is dangerous to others and shows that the perpetrator has a depraved mind and no regard for human life
NOTE: Depraved-heart murder is usually considered second- or third-degree murder._

aus:http://dictionary.reference.com/search?q=murder

hth:smile:
lieben gruss aus Wien, jenny

zusatz
Hallo, Burkhard:smile:
ich habe vergessen:
deine vermutung stimmt also…second degree murder wird landläufig mit totschlag übersetzt, first degree ist sowas wie *gemeiner mord* - das juristendeutsch dafür weiss ich nicht genau.
lg.jenny

Leichte Übung:
premeditation = Vorsatz
*gemeiner mord* = vorsätzlicher Mord
Gruß
Gerald

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Leichte Übung:

lol…wenn weitergedacht…*g*
hab’ i aber ned - deswegen danke dir, Gerald:smile:
innerwienerische!
jenny

Hallo Jenny,

vielen Dank für Deine Informationen. Jetzt kann ich mich wieder beruhigt den schaurigen Balladen widmen, ohne abgelenkt zu sein :wink:

first degree ist sowas wie
*gemeiner mord* - das juristendeutsch dafür weiss ich nicht
genau.

Bei uns in Deutschland ist Mord im § 211 sehr genau definiert, um ihn vom Totschlag zu unterscheiden. Unter anderem muss man bei der Tötung mit Vorsatz und/oder (?) aus niederen Beweggründen (z.B. Habgier) gehandelt haben. Oder man hat ihn mit einer gemeingefährlichen Waffe (z.B. die, wenn sie in Gang gesetzt wurde, nicht mehr zu stoppen ist, wie ein Bombe bspw.) und/oder heimtückisch begangen.

Ein Jurist könnte Dir das wohl noch genauer ausführen. Ich weiß zum Beispiel nicht genau, ob alle Kriterien erfüllt sein müssen oder nur einige und wenn einige, welche unbedingt.

Liebe Grüße
Burkhard

Hallo!

Ein Jurist könnte Dir das wohl noch genauer ausführen. Ich
weiß zum Beispiel nicht genau, ob alle Kriterien erfüllt sein
müssen oder nur einige und wenn einige, welche unbedingt.

Mordmerkmale sind:

  1. besonders verwerfliche Gesinnung (z.B Habgier, etc.)
  2. besonders verwerfliche Begehungsweise (heimtückisch, grausam, gemeingefähliche Mittel)
  3. besonders verwerflicher Zweck (z.B. Verdeckung einer Straftat)

Mindestens eines dieser Merkmale muss die Tötung aufweisen, damit der tatbestand des Mordes erfüllt ist.

Das nur zur Ergänzung.

mfG Dirk

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