1Tag Sonderurlaub zur Prüfungsvorbereitung?

Hallo.
Ich habe demnächst meine Abschlussprüfung. Das ist ein Dienstag.
Meine Lehrer und Mitschüler der Berufsschule sagten, der Tag vorher wäre vom Betrieb als Sonderurlaub frei zu geben und dies würde im Berufsbildungsgesetz stehen.

Finde da aber nichts. Oder suche ich nach dem falschen Begriff oder so…

Weiss da jemand etwas darüber?
Andernfalls müsste ich mir einen normalen Tag Urlaub nehmen. Ist da etwas gesetzlich geregelt ?

Vielen Dank für eure Antworten.
Marco

Hallo,

auch wenn es schön wäre immer einen Tag vorher frei zu bekommen so kann ich es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das gestezlich geregelt sein soll.

Bin mal gespannt ob du den Text noch findest und möchte dich an dieser Stelle bitten mir gegebenenfalls bescheid zu geben.

Viele Grüsse aus Hamburg
MeToo

Bei Jugendlichen stimmts ! (Steht im JArbSchG)
Hallo Marco!

Zumindest für jugendliche Teilnehmer an der schriftlichen Abschlußprüfung ist dies korrekt (siehe unten)

------------schnipp--------------

JArbSchG § 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen

  1. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind,

  2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht,freizustellen.

------------schnapp--------------

Gruß

Stefan