Hallo zusammen,
Theoretisch:
Frau Müller hat bei 1und1 einen Komplettanschluss und musste umziehen. Sie hat 1und1 bereits Anfang Mai darüber in Kenntnis gesetzt und hat nun mit Schreiben vom 29.06.10 (!) die Info erhalten, dass ein Komplettanschluss über 1und1 nicht verfügbar sei und sie einen Telekom-Telefon-Anschluss benötige mit dem Zusatz einer Surf-Flat über 1und1.
Frage: Kann Frau Müller vorzeitig wegen nicht Erfüllung des Vertrages (Komplettanschluss) kündigen? Sie hat schliesslich den Vertrag über das Komplettangebot abgeschlossen und ist nun gezwungen einen Festnetzanschluss der Telekom zu beantragen nur um den Vertrag über die DSL Leistung von 1und1 aufrecht zu erhalten.
Bin gespannt auf Eure Antworten!
Liebe Grüße
Hallo,
Theoretisch:
[…]
Frage: Kann Frau Müller vorzeitig wegen nicht Erfüllung des
Vertrages (Komplettanschluss) kündigen?
Praktisch: wie sieht es mal mit einer Kontaktaufnahme mit 1&1 aus um das alles mal zu besprechen. Ich persönlich bevorzuge dazu ja Mail, aber auch telefonisch ist das ja möglich.
HTH,
Sebastian
Hallo,
Frage: Kann Frau Müller vorzeitig wegen nicht Erfüllung des
Vertrages (Komplettanschluss) kündigen? Sie hat schliesslich
den Vertrag über das Komplettangebot abgeschlossen und ist nun
gezwungen einen Festnetzanschluss der Telekom zu beantragen
nur um den Vertrag über die DSL Leistung von 1und1 aufrecht zu
erhalten.
Gegenfrage: Hat Frau Müller mit dem Anbieter einen Vertrag geschlossen, der die Liederung dieses Komplettanschlusses an jedem Ort der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet? Oder vielleicht doch eher einen Vertrag, der lediglich diese Leistung am bisherigen Wohnort umfasst? Dann wäre es grundsätzlich das Problem von Frau Müller, wenn sie umzieht und die Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen möchte oder kann.
Gruß
S.J.
Hallo,
Frau Müller hat bei 1und1 einen Komplettanschluss und musste
umziehen.
Es interessiert 1und1, Vodafon, Arcor und Konsorten nicht, wenn man umzieht (umziehen muss). Man hat einen Vertrag für eine Leistung an eine ganz bestimmmte Adresse.
Sie hat 1und1 bereits Anfang Mai darüber in Kenntnis gesetzt und hat nun mit Schreiben vom 29.06.10 (!) die Info erhalten, dass ein Komplettanschluss über 1und1 nicht verfügbar sei und sie einen Telekom-Telefon-Anschluss benötige mit dem Zusatz einer Surf-Flat über 1und1.
Wahrscheinlich ist hiermit der neue Anschluss gemeint.
1und1 hat doch klar gesagt, dass am neuen Wohnort nicht die gleiche Leistung wie für den alten Wohnort möglich ist.
Frage: Kann Frau Müller vorzeitig wegen nicht Erfüllung des
Vertrages (Komplettanschluss) kündigen? Sie hat schliesslich
den Vertrag über das Komplettangebot abgeschlossen und ist nun
gezwungen einen Festnetzanschluss der Telekom zu beantragen
nur um den Vertrag über die DSL Leistung von 1und1 aufrecht zu
erhalten.
Frau Müller hat einen Vertrag zum Anschluss für ihre alte Wohnung, mehr nicht. Also ist jedes Theater hierum für die Katz. Was geht es 1und1 an wenn sie jetzt nach Australien zieht, muss dann nachgeliefert werden? Nein.
Frau Müller kann sogar froh sein dass ihr Provider für’s Internet ihr so weit entgegenkommt und den alten noch laufenden Vertrag so weit wie möglich umschreiben will!
Schönen Gruß
Gegenfrage: Hat Frau Müller mit dem Anbieter einen Vertrag
geschlossen, der die Liederung dieses Komplettanschlusses an
jedem Ort der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet? Oder
vielleicht doch eher einen Vertrag, der lediglich diese
Leistung am bisherigen Wohnort umfasst? Dann wäre es
grundsätzlich das Problem von Frau Müller, wenn sie umzieht
und die Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen möchte oder
kann.
Ja, wobei die meisten Telekommunikations- und insb. Internetverträge personen- und nicht ortsgebunden abgeschlossen werden (was die Anbeiter oft selbst nicht wissen, da sie meinen, dass die Aufnahme der Adresse bei der Bezeichnung des Vetragspartners zugleich auch den Vertragsinhalt in der Art bestimmen würde, dass nur dort geleistet werden muss).
Steht aber in dem Vertrag nicht explizit drin, dass die Leistung nur an die genannte Adresse (und nicht nur an die genannte Person) erbracht werden muss, so liegt keine Ortsbegundenheit vor.
Allerdings muss der Kunde natürlich auch selbst diejenigen Voraussetzungen auf seiner Seite schaffen, die er braucht, um die Leistung entgegen nehmen zu können. Wenn er also aus Gründen, die allein in seiner Sphäre liegen, umzieht und dort die Voraussetzungen nicht schafft oder schaffen kann, braucht das den Anbieter nicht zu interessieren. Der muss seine Leistung nur wie iSd. § 294 BGB geschuldet anbieten, es ist dann Sache des Kunden, die seinerseitigen Voraussetzungen zu schaffen. Tut er das nicht, entsteht ihm hieraus kein Kündigungsrecht.
Gruß
Dea
Ich weiss nicht ob es interessant ist zu wissen, aber Frau Müller musste umziehen, weil sie auf „Eigenbedarf“ gekündigt wurde. Dies könnte sie auch per Schreiben von der Hausverwaltung belegen.
Frau Müller hat heute mit dem Provider gesprochen der Ihr telefonisch mitteilte, dass der Komplettanschluss nicht geschalten werden kann, da die Telekom diese Leitungen nicht „freigegeben hat“. Der Alternativ-Vorschlag seitens 1und1 lautet: Telefonanschluss Telekom für ca. 18,00 EUR + 2000 DSL Flat für ca. 15,00 = 33 EUR. Nur zum Vergleich: Der Vertrag bezog sich auf ein Komplettangebot (Telefon und DSL Flat mit 6000 Leitung) für 29,99 - 10,00 Aktionsgutschrift für 1 Jahr.
Ich weiss nicht ob es interessant ist zu wissen, aber Frau
Müller musste umziehen, weil sie auf „Eigenbedarf“ gekündigt
wurde. Dies könnte sie auch per Schreiben von der
Hausverwaltung belegen.
Das ist ein Grund aus der Sphäre des Kunden, der den Anbieter leider nicht zu interessieren braucht. Insofern ergäbe sich hieraus kein Kündigungsrecht.
Frau Müller hat heute mit dem Provider gesprochen der Ihr
telefonisch mitteilte, dass der Komplettanschluss nicht
geschalten werden kann, da die Telekom diese Leitungen nicht
„freigegeben hat“. Der Alternativ-Vorschlag seitens 1und1
lautet: Telefonanschluss Telekom für ca. 18,00 EUR + 2000 DSL
Flat für ca. 15,00 = 33 EUR. Nur zum Vergleich: Der Vertrag
bezog sich auf ein Komplettangebot (Telefon und DSL Flat mit
6000 Leitung) für 29,99 - 10,00 Aktionsgutschrift für 1 Jahr.
Auch hier ist es das Risiko des Kunden, ob er eine Leitung zur Verfügung hat, die genutzt werden kann, oder ob der Anbieter diese gegen Aufpreis selbst einrichtet.
Ich fürchte, der Kunde hat hier wohl schlechte Karten.
Gruß
Dea