Hallölle,
wir möchten uns gern mit zwei nebeneinanderstehenden Einfamilienhäusern einen Internet- Anschluss teilen.
Was müssen wir hierbei technisch beachten?
Natürlich soll es eine Flatrate sein,
ISDN ist im ersten Haus vorhanden, kann man per Kabel den Kontakt zum anderen Haus schaffen?
Ist DSL zusätzlich sinnvoll?
Was sollte man noch bedenken?
Vielleicht haben hier ja ein par Profis Tipps für uns!?
Hi,
wahrscheinlich ist bei 100m wireless LAN die billigere Variante gegenüber 100m ISDN Kabel.
Bei Kabel bin ich mir unsicher, ob 100m hinter dem Hausanschluss überhaupt geht.
A.
Danke, das mit dem begrenzten Hausanschluss hatte ich noch nicht bedacht!
Hy,
wir möchten uns gern mit zwei nebeneinanderstehenden
Einfamilienhäusern einen Internet- Anschluss teilen.
Stehen beide Häuser auf dem selben Grundstück?
ISDN ist im ersten Haus vorhanden, kann man per Kabel den
Kontakt zum anderen Haus schaffen?
Ist DSL zusätzlich sinnvoll?
Zusätzlich eher nicht, aber stattdessen, ja.
Gruß
h.
Hallo Little,
danke für deine Antwort!
Stehen beide Häuser auf dem selben Grundstück?
Die Wohnhäuser befinden sich diagonal zueinander (ca. 75m), direkt gegenüber (ca. 20m) befindet sich jedoch unser Bürogebäude, wo man theoretisch auch „anklinken“ könnte.
Der Witz ist dabei, das WLAN eigentlich nur innerhalb des eigenen Grundstückes zu verwenden ist (falls dies zum Einsatz kommen würde.
Alles andere wäre bei der RegTp Anmeldpflichtig aber gebührenfrei.
Gruß
h.
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Hallo,
na ja, bei Privatgrundstück…
Aber die größeren Probleme bei Verkabelung dürften die Potentialunterschiede sein, beherrschbar, aber nicht zu verachten. Außerdem sollten Kabel ja nicht so in der gegend rumhängen oder in Spatentiefe verbuddelt sein. So gesehen ist die Funknetztechnik wohl doch die bessere Wahl.
Gruß
André
na ja, bei Privatgrundstück…
Nix da, André,
privat oder nicht privat hat damit nichts zu tun.
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) ist in §1 Abs(1) Ziff1 ziemlich eindeutig:
_(1) Einer Lizenz bedarf, wer
- Übertragungswege betreibt, die die Grenze eines Grundstücks überschreiten
und für Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit genutztwerden […]_
und in Abs (3)
(3) Es wird vermutet, daß das Betreiben von Übertragungswegen, die von Dritten genutzt werden, eine Telekommunikationsdienstleistung für die Öffentlichkeit darstellt.
Heißt also, sobald Du die Grundstücksgrenze überschreitest (übrigens egal ob Kabel oder Funk) wird eine Lizenz der RegTP erforderlich.
Grüße
Eckard
Das ‚Aus‘ für Funknetze
Genau genommen wäre dies der Fall. Eckard, wir schirmen unsere Grundstücke hermetisch ab! Bereits ein normales Netzwerkkabel wird in Blei gegossen…
Erheiterten Gruß
André
PS: aber du hast ja recht, Gesetz ist Gesetz
Danke schön
uiuiui, da gibts ja einiges zu bedenken…
Ich danke euch sehr für die vielen Infos!
Ciao Marja
Neue Frage…
Hallo Eckard,
da kommt sofort eine neue Frage - ich habe W-LAN. Wenn der W-LAN Teil
im Router jetzt aktiv ist und ich mit meinem iBook auf dem Balkon
sitze, ist das also legal.
Aber jetzt gehe ich in den Biergarten gegenüber - dann benötige ich
eine Anmeldung und Lizenz? Weil Grundstücksgrenze überschritten?
Und der Typ im Auto, der durch die Gegend fährt und einen hot spot
sucht, ist dann auch ein Krimineller?
Frage über Frage
Grüße
TeeBird