1Zimmer Wohnung Teiluntervermieten und Keller "behalten"

Hallo Community, ich würde gerne theoretischer Weise eine fiktive Situation durchspielen.

Nehmen wir an Horst hat eine 1Zimmer Wohnung 25qm² , und möchte diese untervermieten. Da der Vermieter von Horst ein Scheusal ist, möchte Horst nur schriftlich mit dem Vermieter kommunizieren. Durch eine Teiluntervermietung hat Horst bei berechtigtem Interesse das Recht auf Untervermietung, sofern es keine berechtigen Gründe des Vermieters gegenüber des Untermieters gibt.

Jetzt die Frage: Da die Wohnung ja nur aus einem Zimmer besteht, kann Horst den Keller für sich „beanspruchen“ und den Rest der Wohnung quasi Teiluntervermieten? Weil, wenn Horst die ganze Wohnung untervermieten möchte, kann der Vermieter ja leichter ablehnen.

Horst plant im Dezember für ein Jahr nach Asien zu gehen und dort als Backpacker zu leben und dann wieder zu kommen.

Danke für die Hilfe

Was spricht dagegen dass Horst mit dem Untermieter vertraglich vereinbart dass er (also der Untermieter) den Keller nicht nutzen darf?

Man will doch die ganze Wohnung untervermieten, ist deshalb also auf Zustimmung des Vermieters angewiesen.
Dass man den Kellerraum behalten will ändert daran nichts. Das könnte man mit dem Untermieter vertraglich vereinbaren.
Untermieter mietet ja vom Hauptmieter, da kann man alles mögliche vereinbaren.

MfG
duck313

Es git bei beruflich bedingtem Auslandsaufenthalt ein BGH Urteil


Es ist allerdings fraglich ob das 1. auf eine Auslandsreise und 2. der nicht mitvermietete Keller genauso gewertet bzw, angewendet werden kann wie das im Urteil geschilderte Zimmer innerhalb der Wohnung. ramses90