2,4 Promille ohne Unfall letzte MPU vor 5 Jahren

guten Abend zusammen,

ich habe mal eine Frage und zwar wurde ich vor eineigen tagen mit 2,4 Promille
angehalten, „soweit, so gut“…
Nun zum Problem, ich bekam meinen FS 2003, wurde 2003 bei Beiheilfe zum fahren ohne FS unter Alkoholeinfluss erwischt worauf ich 11 Monate Fahrverbot, Probezeit Verlängerung und am einem NAFA Seminar teilnehmen musste…
2005 hatte ich einen Unfall mit 1,2 im Blut, worauf es erneut 18 Monate, Probezeit Verlängerung und vor dem erhalt des FS 2007 eine MPU gab…
Jetzt wurde ich wieder mit 2,3 im Blut erwischt, ohne Uunfall…

Nun zu meiner Frage, womit muss ich ungefähr rechnen mal abgesehen von der MPU?

Vielen Dank im voraus
MfG

Hallo,

Schwer zu sagen, so als wiederholter Wiederholungstäter. Ich tippe mindestens ein Jahr Sperre und 30 Tagessätze. Und eine sehr schwierige MPU.

Gruß, Jörn Otten.

moin moin,

was sicher sein dürfte ist eine verschärfte MPU, weil bereits der Nafa Kurs, eine positive MPU nicht dazu geführt haben, dass es eine gravierende und nachhaltige Einstellungsänderung zu Alkohol und Straßenverkehr gegeben hat. Der nächste Gutachter wird sicherlich nicht den gleichen Fehler machen wollen. Zudem wird die positive MPU bei der nächsten MPU herangezogen.
Darüber hinaus verlangt der Gesetzgeber heute eine strikte Alkoholabstinenz von mindestens 12 Monaten. Die Alkoholabstinenz muß über Urinkontrollen nachgewiesen werden. Vor 5 Jahren war das noch mit Leberwerten möglich, was bei 3 Alkoholdelikten nicht mehr möglich ist.
Die Laborparameter sind heute so scharf eingestellt, dass selbst ein Alkoholfreies Bier nachgewiesen wird, also forsicht, was diese Kontrollen betrifft.
Weitere Neuerung ist, dass die Abstineznachweise nicht bei einem Arzt gemacht werden können. Die Labore müssen nach DIN ISO 17025 für forensische Zwecke zertifiziert sein. Alle Kontrollen werden unvorhergesehen durchgeführt, so dass der Tag der Kontrolle 24 Std. vorher bekannt gegeben wird. Icht eine Kontrolle positiv, d.h. wird Alkoholkonsum nachgewiesen, ist das Programm insgesamt beendet und eine MPU schlicht unmöglich.

mfg
mpu24

Hallo,
hier die Antwort vom Mr. g**gle:

Wiederholungstäter – 1. Tatwiederholung nach 3 - 5 Jahren:
Autofahrer: Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer, § 316 StGB
ab 1,00 Promille BAK:
60 – 90 TS
16 – 24 Monate FE-Sperre

Da Du jedoch mehrfach Täter bist, würde ich von einem höheren Strafmaß ausgehen, und dies als Untergrenze sehen. Dies alles auch nur wenn die dich nur aufgehalten haben, und sonst nichts passiert ist
Den FS, wirst Du wohl nicht wiedersehen (>24 Monate FS Entzug).

Mal abgesehen von der MPU, wie denkst Du denn, das Du mit Deinem, j awohl nicht kontrollierbarem Alkoholkonsum weiter umgehen wirst. Könnte eine sehr wichtige Frage bei der abgesehenen MPU werden.

Wenn Du aus dem Raum IN bist, mail doch kurz per PN.

LG

" ein Mensch der der BAK von über 1,6Pm,…,wenn er jahrelang im Umgang mit Alkohol geübt ist,…, die über 2Pm liegen, überhaupt noch in der Lage ist ein KFZ zu bewegen, muss als jemand angesehen werden, der über Jahre hinweg chronischen Alkoholmissbrauch betrieben hat…Er kann die Eignung zum Fhren von Kfz nur dann wiedergewinnen, wenn sich bei ihm ein grundlegender Wandel in seiner Einstellung zum Alkohol überhaupt vollzieht." Man muss die Behörden und das Gericht davon überzeugen, dass eine dauerhafte Abstinenz von einem zu erwarten ist. Abstinenzzeit von mind.12 Monaten.Um dies glaubhaft zu machen, ist eine Überprüfung der Leberfunktionswerte in monatl. Abstand erforderlich. Man muss bereit sein Maßnahmen zur Stabilisierung seines Abstinenzentschlusses zu ergreifen, heißt psychosoziale Beratungsstelle bzw. Suchtberatungsstelle, regelmäßige Sitzungen von Selbsthilfegruppen ( OVG Schleswig, Gutachten Prof.Stephan ). Des Weiteren Sperre von mind. 12 Monaten. Punkte im Register des KFB, Geldstrafe von mind. 40 Tagessätzen, Abstinenznachweis von 12 Monaten mit Alkoholmarkern, Leberwerten, Teilnahme an den o.g. Beratungs- und Selbsthilfegruppen und natürlich MPU. Gerundet denke ich werden das so mind 18-24 Monate keinen Führerschein.

Du fragst nach Kosten und da bin ich der verkehrte Ansprechpartner. Du kannst es in ungefähr herausfinden, wenn Du den Bußgeldkatalog wälzt und im Internet das Strafmaß bei anderen recherchierst, mehr kann ich auch nicht - sind ja Einzelfallentscheidungen.
Gruß Petra

hallo Joachim, bei der von dir geschilderten vorgeschichte mußt du mit einem negativen gutachcten bei der MPU rechnen, da das wiederholte auffallen unter hohen BAk-werten auf ein alkoholproblem schließen läßt. sei froh, daß nichts schlimmeres passiert ist.

guten Abend zusammen,

ich habe mal eine Frage und zwar wurde ich vor eineigen tagen
mit 2,4 Promille

Nun zu meiner Frage, womit muss ich ungefähr rechnen mal

abgesehen von der MPU?

Vielen Dank im voraus
MfG

hi joachim,
du näherst dich einer haftstrafe, wenn auch zur bewährung.
2 jahre bis 30 monate wird dein schein zur kur sein.
mach du das beste draus und überdenke mal, welche folgen alk für dich hat. könnte dein leben ruinieren. lass es nicht soweit kommen, wäre schade um dich
lg
fragmich46