Liebe Experten!
Ich habe 2 Fragen rund um eine Steuererklärung und bitte euch um eure Meinung:
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Ein Vertragspartner einer Riester-Rente stellt am Ende des Jahres 2 Bescheinigungen aus: „Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG“ sowie „Bescheinigung nach § 92 EstG“.
Frage: Für wen ist welche Bescheinigung wichtig? -
Wird Entfernungspauschale zum Arbeitsplatz (0.30 EUR) eigentlich jeweils 2x pro Arbeitstag (sprich: Hin-und Rückfahrt) angesetzt oder nur einmal?
Danke und viele Grüße
Traveller