2 arbeitsplätze und jetzt alg 2

guten morgen.

fiktive geschichte:

herr b. ist mehrere jahre bemüht einen arbeitsplatz zu finden. endlich hat er erfolg und bekommt einen midijob (ca. 630 netto), bemüht sich aber trotzdem einen vollzeitjob zu finden. seine ehefrau bekommt ein jahr später in der selben firma einen minijob und verdient zwischen 250 und 400 euro im monat. die familie bekommt zusätzlich wohngeld (227 euro) und kommt so über den monat.
die ehefrau hat in diese ehe zwei kinder mitgebracht für die der exmann regelmäßig unterhalt bezahlt. plötzlich zahlt er weniger dann mal wieder mehr und zuletzt gar nicht, da er nun einen job hat bei dem er so wenig verdient dass er keinen unterhalt mehr zahlen muss (950.- netto).
herr b. beantragt kinderzuschlag. der wird abgewiesen. die familie soll alg2 beantragen.
herr b. geht zum jobcenter und möchte für den großen stiefsohn (15j.) alg2 beantragen und anschließend für den kleinen stiefsohn (11j.) sozialhilfe.
der sachbearbeiter klärt herrn b. auf. das geht so nicht. die familie muss nun alg2 beantragen und auf wohngeld verzichten, da alg2 nun alles abdecken wird. der sachbearbeiter sagt dass sich nun herr b. und seine ehefrau neue arbeitsplätze suchen müssen bei dem beide in der woche 30 stunden arbeiten, damit sie so schnell wie möglich aus dem alg2 rauskommen.

meine frage: müssen sich beide einen neuen arbeitsplatz suchen? reicht es nicht wenn sich herr b. weiterhin um einen vollzeitjob bemüht? dann würde die familie nämlich wieder aus dem alg2 bezug fallen. frau b. ist diabetikerin und hat mit mühe einen arbeitgeber gefunden der ihr erlaubt regelmäßig ihren blutzucker zu messen und ist ihr gegenüber flexibl mit den arbeitszeiten. herr b. sucht schon länger einen vollzeitjob, erhält aber absagen. wie ist die rechtslage?

danke für antworten.

Nicht so kompliziert! Wo ist denn das Problem?

Herr B. will volllzeit arbeiten, bemüht sich auch, wird das problemlos belegen können - und das Jobcenter ist zufrieden.

Wenn Frau B. wg. ihres Blutzuckers für den Arbeitsmarkt so eingeschränkt ist, wie beschrieben, sollte sie Schwerbehinderung beantragen. Dazu siehe auch hier:
http://www.diabetes-ratgeber.net/Diabetes/Neue-Regel…

Aus dem Geschriebenen ist aber nicht ersichtlich, dass Frau B nicht mehr arbeiten könnte (noch nicht einmal wollte!), so lange die Rahmenbedingungen auf einer Vollzeitstelle (oder mind. Halbzeitstelle) stimmen würden.

Insofern ist das einzige, was von beiden verlangt wird, zu gucken und sich zu bemühen. Was er sowieso tut und sie problemlos tun könnte (wenn sie es nicht auch schon tut).

Man sollte kein Problem konstruieren, wo keines ist.

Nicht so kompliziert! Wo ist denn das Problem?

Beim Alg 2 und der Tretmühle in die man dann reinkommt.

Man sollte kein Problem konstruieren, wo keines ist.

Es ist ein großer Unterschied, ob man „Hartz4“ bekommt und den „Schickanen“ und dem Druck des JC ausgesetzt ist, oder man unabhängig mit Wohngeld über die Runden kommt.
Du ahnst vielleicht nicht, was das für ein Rattenschwanz ist, wegen jedes Cent, oder Fahrtkosten, die Eingliederungsvereinbarung, die Fehlberechnungen etc. Ganz abgesehen von einigen anderen eher entwürdigenden Dingen.

Als Betreuerin weiß ich leider nur zu gut, was in manchen Jobcentern für „Töne“ herrschen :frowning:

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Es ist ein großer Unterschied, ob man „Hartz4“ bekommt und den
„Schickanen“ und dem Druck des JC ausgesetzt ist, oder man
unabhängig mit Wohngeld über die Runden kommt.

Das ist klar. Aber hier war ja ein etwas wildes (und nicht mögliches) Konstrukt vorgeschlagen, nur für die Kinder ALG II zu beantragen. Und genau diese Variante, wenn sie überhaupt ginge, würde ja das Problem nicht beseitigen, dass die ganze Bedarfsgemeinschaft = Familie dann im Visier ist.

Mal zum Ausgang: Zwischen Wohngeld und ALG II besteht Wahlrecht. Man kann nicht gezwungen werden, ALG II zu beantragen. Zwischen ALG II und Kinderzuschlag ist das nicht ganz so einfach. Für den Kinderzuschlag gilt ein Mindesteinkommen: Mind. 900 € bei Paaren, zusätzlich gilt, dass das Einkommen NACH angenommenen Kinderzuschlag den ALG II Bedarf decken muss. Das könnte im vorliegenden Fall eng werden. Daher würde ich das mal bei einer Beratungsstelle ausrechnen lassen.

Siehe auch hier:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=4786.html
und (PDF, unter 5.)
www.landkreis-goettingen.de/pics/medien/1_1203329760…

Hallo

die familie muss nun alg2 beantragen und auf wohngeld verzichten, da alg2 nun alles abdecken wird.

Wohngeld ist nicht zur Sicherung des Lebensbedarfs gedacht; es kommt dann in Frage, wenn man mit seinem eigenen anrechenbaren Einkommen, plus ggf. Kinderzuschlag und Wohngeld , seinen Bedarf (= seinen Regelsatz plus seine kopfanteiligen Unterkunftskosten + ggf. seine Mehrbedarfe) decken kann.
Das wäre aber hier ja anscheinend nicht der Fall.

Die Familie hat einen Bedarf von : Regelsätze Eltern: 2x 328 Euro / Regelsatz Kinder: 287 Euro + 251 Euro / plus ihre angemessenen Unterkunftskosten (plus evtl. Mehrbedarfe, falls gegeben).

Ihrem Bedarf steht ein anrechenbares (!) Einkommen gegenüber von:
Kinder : 2x 184 Euro Kindergeld.
Frau anrechenbarer Lohn: 120 - 240 Euro.
Mann anrechenbares Lohneinkommen : Nettoeinkommen 950 € minus 100 Euro Grundfreibetrag (oder minus tatsächliche Kosten, falls Kosten über 100 € http://hartz.info/index.php?topic=17.0) , minus Freibetrag 20% des Brutto von 100,01€ bis 1000,00€ .

Ihr Bedarf wäre mit Wohngeld und KiZuschlag nicht gedeckt. Deshalb wird auf ALG2 verwiesen.-

herr b. geht zum jobcenter und möchte für den großen stiefsohn (15j.) alg2 beantragen und anschließend für den kleinen stiefsohn (11j.) sozialhilfe.der sachbearbeiter klärt herrn b. auf. das geht so nicht.

Im SGB II hat jede Person einen individuellen Anspruch und auch individuelle Pflichten. Solange ein Kind im selben Haushalt mit den Eltern lebt , unter 25 ist und seinen eigenen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann (z.B. mit seinem Kindergeld, Unterhalt …) - solange gehört das Kind automatisch zur ALG2- Bedarfsgemeinschaft der Eltern.
Ab 15 kann ein Kind zwar selber einen Antrag auf ALG2 stellen - aber bei seinen Bedarfen wird das anrechenbare Einkommen seiner Eltern ggf. berücksichtigt (weil ihr Einkommen nach der Bedarfsanteilsmethode auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft verteilt wird… also auch auf das Kind. Das schließt das Einkommen des Stiefvaters mit ein.)

der sachbearbeiter sagt dass sich nun herr b. und seine ehefrau neue arbeitsplätze suchen müssen bei dem beide in der woche 30 stunden arbeiten, damit sie so schnell wie möglich aus dem alg2 rauskommen.

Ob bzw. dass man aus dem ALG2-Bezug herauskommt, ergibt sich nicht zwangsläufig über die Anzahl der Arbeitsstunden - sondern über das anrechenbare (Lohn-)Einkommen. Ist also letztlich von der (Stunden-)Lohnhöhe abhängig.

Mal allgemein dazu: http://hartz.info/index.php?topic=27.0

frau b. ist diabetikerin und hat mit mühe einen arbeitgeber gefunden der ihr erlaubt regelmäßig ihren blutzucker zu messen und ist ihr gegenüber flexibl mit den arbeitszeiten.

Falls sie aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt arbeiten kann (bzw. eingeschränkt vermittelbar ist), sollte sie sich das von ihrem behandelnden Arzt entsprechend erläutert bestätigen lassen. Und, falls Probleme mit dem JC auftauchen, ggf. die Feststellung ihrer Erwerbsfähigkeit beantragen.
http://hartz.info/index.php?topic=9636.0

Wegen Diabetes: http://hartz.info/index.php?topic=2598.0

LG