guten morgen.
fiktive geschichte:
herr b. ist mehrere jahre bemüht einen arbeitsplatz zu finden. endlich hat er erfolg und bekommt einen midijob (ca. 630 netto), bemüht sich aber trotzdem einen vollzeitjob zu finden. seine ehefrau bekommt ein jahr später in der selben firma einen minijob und verdient zwischen 250 und 400 euro im monat. die familie bekommt zusätzlich wohngeld (227 euro) und kommt so über den monat.
die ehefrau hat in diese ehe zwei kinder mitgebracht für die der exmann regelmäßig unterhalt bezahlt. plötzlich zahlt er weniger dann mal wieder mehr und zuletzt gar nicht, da er nun einen job hat bei dem er so wenig verdient dass er keinen unterhalt mehr zahlen muss (950.- netto).
herr b. beantragt kinderzuschlag. der wird abgewiesen. die familie soll alg2 beantragen.
herr b. geht zum jobcenter und möchte für den großen stiefsohn (15j.) alg2 beantragen und anschließend für den kleinen stiefsohn (11j.) sozialhilfe.
der sachbearbeiter klärt herrn b. auf. das geht so nicht. die familie muss nun alg2 beantragen und auf wohngeld verzichten, da alg2 nun alles abdecken wird. der sachbearbeiter sagt dass sich nun herr b. und seine ehefrau neue arbeitsplätze suchen müssen bei dem beide in der woche 30 stunden arbeiten, damit sie so schnell wie möglich aus dem alg2 rauskommen.
meine frage: müssen sich beide einen neuen arbeitsplatz suchen? reicht es nicht wenn sich herr b. weiterhin um einen vollzeitjob bemüht? dann würde die familie nämlich wieder aus dem alg2 bezug fallen. frau b. ist diabetikerin und hat mit mühe einen arbeitgeber gefunden der ihr erlaubt regelmäßig ihren blutzucker zu messen und ist ihr gegenüber flexibl mit den arbeitszeiten. herr b. sucht schon länger einen vollzeitjob, erhält aber absagen. wie ist die rechtslage?
danke für antworten.