Guten Morgen!
Ich bin mir nicht sicher, ob meine Fragen zum Arbeitsrecht gehören, oder Sozial-/ oder Steuerrecht. In diesem Fall bitte ich den Admin mein Thema zu verschieben.
Angenommen Fr. Mustermensch würde sich von ihrem Arbeitgeber1 trennen wollen und findet eine Vereinbarung mit sofortiger Freistellung bei noch 3-monatig weiter laufendem Verhältnis. Also: Einigung am Ende März, mit sofortiger Freistellung, offizieller Ausstieg zum 30.Juni mit entsprechender Lohnfortzahlung bis zum 30 Juni.
Es liegt bereits ein neuer Arbeitsvertrag zum 01. Mai vor, was bedeuten würde, dass 2 Monate lang Fr. Mustermensch bei zwei Arbeitgeber beschäftigt wäre (Steuerklasse 1 , beide über 50k pa – falls das einen Unterschied macht …)
Ist das überhaupt möglich? Wie sieht es mit den Abzügen aus? Steuer, Krankenkasse, Sozialabgaben. Würden die „einfach“ doppelt bezahlt werden (also jeder AG jeweils einmal) oder ist das etwas komplizierter und so nicht machbar?
PS: Nein, es wurde noch mit keinem der zwei AG gesprochen. Der Auflösungsvertrag liegt physisch auch noch nicht vor. Ich frage erstmal hier, falls die Antwort positiv ausfallen sollte, würde man danach mit dem AG1 reden, falls der sich quer stellt, danach mit AG2 und um Verschiebung bitten.
Hallo,
natürlich wird auch die Sozialversicherung involviert sein, denn zwei sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen führen auch zu zweimal Meldungen durch Arbeitgeber an Krankenkasse und auch zur Beitragsabführung. Solange die beiden Gehälter die Beitragsbemessungsgrenze zusammen nicht überschreiten, kann das mehr oder weniger problemlos ablaufen, aber wenn die Gehälter darüber liegen, dann müssen die Beiträge prozentual aufgeteilt werden, damit kein Arbeitgeber, aber auch der Arbeitnehmer nicht zu viel Beitrag bezahlt.
Es sollte auch möglichst keine Arbeitsunfähigkeit dazwischen kommen, von wegen Krankengeldanspruch. Lange Rede, kurzer Sinn, auch die Krankenversicherung ist daran beteiligt.
Arbeitsrechtlich kenne ich mich nicht so aus.
Gruss
Czauderna
Dankeschön! Was wäre denn die Beitragsbemessungsgrenze? Ach Moment, habe es gerade gegoogelt, die wäre beim AG1 bereits überschritten und bei AG2 dann nochmal (dort liegt das Gehalt über AG1)
Sollte man hier vielleicht die Krankenkasse anrufen und fragen?
Vor allem sollten beide Arbeitgeber von vornherein davon wissen. Wenn sie erst später durch die Krankenkasse davon erfahren, kann dabei für den oder die Gehaltsabrechner ein fürchterliches Gewürge herauskommen. Du machst Dir beim neuen Arbeitgeber keine Freude mit so einem Einstieg, also sag von vornherein an, was Sache ist - das ist für alle Beteiligten hübscher.
auch die konkreten Formulierungen in der Vereinbarung sollten genau gelesen werden. es ist oft der Fall, daß eine bezahlte Freistellung automatisch endet, wenn vor Ablauf der Freistellung ein neues Arbeitsverhältnis begonnen wird.