2 Arbeitsverhältnisse mit gleicher Lohnsteuerklass

Ich habe im September 2012 ein Arbeitsverhältnis auf 400-Euro Basis als Aushilfe begonnen. Dieser Arbeitgeber benötigt mich nur manchmal auf Abruf. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass er mich Steuerklasse als Aushilfe anmeldete. In der Annahme, dass ich keine volle Erwerbstätigkeit ausübe begann ich am 1.Oktober eine richtige Arbeitsstelle über eine Zeitarbeitsfirma in Vollzeit. Auch diese meldete mich mit LSTKlasse 1 an, da ich angab einen Nebenjob auf 400-Euro-Basis zu haben.
Die ganze Sache macht mir nun Sorge, da ich beim 2. Arbeitgeber jetzt falsch versteuert angemeldet bin. Was tun?

Ich bemerkte diesen Irrtum nur dadurch, dass mir zu wenig Geld überwiesen wurde und ich telefonisch um Erklärung bat (1. Arbeitgeber). Ich habe auch um schriftliche Lohnabrechnungen gebeten und um eine unterzeichnete Niederschrift des angeblichen Arbeitsverhältnisses. Bisher fehlt diese gänzlich und ich weiss nicht was ich tun kann. 1. mir fehlt das Geld aus meinem Aushilfsjob, denn ich ging davon aus, dass ich nicht besteuert werde 2) welche Folgen könnten auf mich zukommen wenn ich meinen Hauptarbeitgeber über den Irrtum informiere.

Herzliche Grüsse

Amelie

Hinsichtlich der Steuerklasse würde ich einfach mal beim Finazamt nachfragen oder mich auf deren Homepage erkundigen welche Steuerklassen für sie am günstigsten wären. Fakt ist, dass es die 400 € Jobs seit 2013 eigentlich gar nicht mehr gibt. Dies sind jetzt 450 € Jobs und jeder Arbeitnehmer muss sich auch für diese Jobs an den sozialen Leistungen mit 3,9% beteiligen. Den Arbeitsvertrag für gerinfügig Beschäftigte würde ich mir aus dem Internet selbst ausdrucken, ausfüllen und dem Arbeitgeber zur Unterschrift vorlegen.

Hallo,
der 400€ Job ist egal ob Du einen Hauptjob hast oder nicht, dürfe nicht besteuert werden.
Die 400 € sind Dir. Nur wenn Dein Arbeitgeber Rente davon bezahlt, ist es etwas weniger als 400€. Aber das entscheidest Du selber , er fragt Dich vorher.
Wenn Du einen Hauptjob hast, dann müsstest Du die 400 € bekommen.
Bevor Du bei Deinen AG tätig wirst, geh am besten auf die Seite der Minijob Zentrale.
Da steht alles was Du brauchst. Kannst da auch anrufen.

Ich kann dir das leider nicht beantworten, ohne die genauen Daten von beiden Arbeitsverträgen zu haben. Ich rate dir zur Rechtsberatung deiner Gewerkschaft zu gehen.

Hallo,

Die ganze Sache macht mir nun Sorge, da ich beim 2.
Arbeitgeber jetzt falsch versteuert angemeldet bin. Was tun?

  1. welche Folgen könnten auf mich
    zukommen wenn ich meinen Hauptarbeitgeber über den Irrtum
    informiere.

Zu 1: Steuerkarte anfordern, ändern lassen
zu 2: Keine; der Arbeitgeber hat mit der Steuerlast seiner Arbeitnehmer nichts zu tun. Ob einer 1% oder 100% Lohnsteuer bezahlt, ist ihm VÖLLIG wurscht. Deswegen zieht er auch keine Konsequenzen.

Gruss

rambam

Hallo Amelie43,

verstehe ich dich richtig: Du hast jetzt zwei Arbeitsverhältnisse, in denen du in Lohnsteuerklasse 1 angemeldet bist?

Das ist natürlich ungünstig für dich; die für dich günstigste Konstellation wäre 1 Hauptjob z. B. in Steuerklasse 1, und dazu ein 400 € Job pauschalversteuert (hierfür brauchst du meines Erachtens gar keine Lohnsteuerkarte).

Meine Empfehlung: Sprich mit deinem Arbeitgeber (400€-Job). Er soll dein Arbeitsverhältnis als pauschal versteuerten 400 € Job anmelden - sonst macht die Aushilfstätigkeit für dich keinen Sinn.

Ich weiß nicht, ob man das noch rückwirkend korrigieren kann - möglicherweise musst du jetzt in den sauren Apfel beißen und die Minijob-Einkünfte komplett versteuern…

Viele Grüße
tinastar

Hallo,

dies ist eine steuerrechtliche und keine arbeitsrechtliche Frage.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Ameli,

da muss ich jetzt weiter ausholen:

Zur Lohnsteuerklasse, bzw. dem Lohnsteuerabzug:
Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer (also Du) dem Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung (früher Lohnsteuerkarte) mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen beim Arbeitgeber abgeben. Das ist immer nur bei einem Arbeitgeber möglich - unabhängig ob 400 € Job oder Hauptbeschäftigung. Wenn ein zweiter Job - egal welcher - auch nach Lohnsterkarte abgerechnet wird, musst Du ebenfalls eine solche Bescheinigung vom Finanazamt abgeben. Wenn Du die Bescheinigung mit der Lohnsteuerklasse I bereits einem Arbeitgeber vorgelegt hast, musst Du für die zweite Beschäftigung eine weitere Bescheinigung beim Finanzamt anfordern und das ist dann die Lohnsterklasse VI, die einen hohen Lohnsteuerabzug bewirkt.

400 € - Job:
Bei dieser Geringfügigen Beschäftigung muss in der Regel keine Lohnsteuerkart vorgelegt werden. Hast Du das getan? Das müssten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Arbeitsbeginn absprechen, dann kann so ein „Schlamassel“ gar nicht erst aufkommen.
Die 400 € Beschäftigung wird normal mit 2 % Pauschalsteuer vom Arbeitgeber versteuert, d. h. der Arbeitnehmer muss keine Lohnsteuer abführen und somit auch keine Lohnsteuerbescheinigung, bzw. Lohnsteuerkarte abgeben. Wenn der Arbeitgeber diese 2 % des Bruttolohnes nicht bezahlen möchte, kann er diese 2 % auch dem Arbeitnehmer abziehen (viele Arbeitgeber wissen das aber nicht). Es kann auch nach nach Lohnsteuermerkmalen abgerechnet werden, weil dann meist gar keine Lohnsteuer anfällt, z. B. bei der Lohnsteuerklasse I, hier fällt erst ab einem Bruttoverdienst von ca. 800 € Lohnsteuer an - somit spart sich der Arbeitgeber 2 % Pauschalsteuer (bei 400 € sind das ganze 8 € im Monat!) Das hat aber nur Sinn, wenn man sonst keine andere Beschäftigung hat, d. h. die Lohnsteuerklasse I, II, III oder IV.
Du könntest für diesen 400 € Job auch die Lohnsteuerklasse VI (also eine zweite Bescheinigung mit Deinen Lohnsteuermerkmalen) abgeben, was aber gar keinen Sinn macht, weil da Steuern anfallen. Wenn Dein Arbeitgeber unbedingt meint, sich die 2 % Pauschalversteuerung sparen zu müssen, dann soll er diese 2 % von Deinem Lohn abziehen.

Hauptarbeitgeber:
Du solltest dort schon klären, mit welcher Lohnsteuerklasse Du abgerechnet wirst, bzw. dort die Steuerklasse I anwenden lassen.

Der Arbeitgeber darf nicht nach einer Lohnsteuerklasse abrechnen, wenn ihm die Bescheinigung des Finanzamtes nicht vorliegt. Bei Nichtvorlage dieser Bescheinigung muss der Arbeitgeber mit der schlechtesten Lohnsteuerklasse abrechnen, das ist die Klasse VI.
Wenn Deine beiden Arbeitgeber mit der Klasse I abgerechnt haben, hat einer nicht korrekt gehandelt. Das muss ich so annehmen, weil Du ja nicht beiden Arbeitgebern die Bescheinigung mit der Steuerklasse I vorgelegt haben kannst, weil das nur einmal geht.

Also klär’ schleunigst mit dem Arbeitgeber der Nebenbeschäftigung, wie Du dort versteuert wirst und dass Du dort die Steuerklasse I nicht angewendet haben möchtest. Sinnvoll wäre die Pauschalierung mit 2 %, die normal der Arbeitgeber trägt und die auch Dir abziehen darf, wenn ihm das zu viel ist!
Und achte drauf, wo sich Deine Lohnsteuerbescheinigung vom Finanzamt befindet.
Ab dem Jahr 2013 kommen solche Unstimmigkeiten hoffentlich nicht mehr vor, da es keine Lohnsteuermerkmale mehr in Papierform gibt. Der Arbeitgeber muss sich die Lohnsteuermerkmale des Arbeitnehmers in elektronischer Form vom Finanzamt abholen.

Also wünsche ich Dir eine gute Klärung - wenn noch was unklar ist, melde Dich wieder.

Claudia

Hallo Amelie,

korrekt wäre es, wenn die Vollzeitbeschäftigung mit Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet wird. Die Aushilfsstelle mit Steuerklasse 6. Wenn bei der Aushilfsstelle KEINE Lohnsteuerkarte abgegeben wird, muss mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden. Also alles wäre gut. Wenn in der Aushilfsstelle unter 400€ Brutto im Monat verdient wird, kommen maximal 46€ Lohnsteuer auf Sie zu. Ist der Bruttoverdienst niedriger, zahlen Sie natürlich auch weniger Steuern. Bei Steuerklasse 1 würden hier überhaupt keine Steuern anfallen. Machen Sie eine Lohnsteuererklärung am Anfang des Jahres ( also jetzt) für das Vorjahr, dann werden beide Beschäftigungen vom Finanzamt korrekt berechnet.
Alles Gute
Gruß
iris

Hallo,

da gibt es für mich so einige Ungereimtheiten.
Anhand der ersten Gehaltszahlung,z.B. für September, hättest du doch merken müssen, das da etwas nicht stimmt, das zu wenig Geld überwiesen wurde?
Warum hast du dir vom Arbeitsvertrag nicht gleich eine Kopie gemacht, wenn die zweite Ausführung nicht vom Arbeitgeber übergeben wird?
Wenn das Beschäftigungsverhältnis seit September 2012 besteht, hättest du doch gleich die fehlende Gehaltsabrechnung monieren müssen.
Bei Steuerklasse 1 wärst du im September nicht Krankenversichert gewesen, eine Familienversicherung durch Ehepartner kam ja nicht in Frage?
Es geht auch nicht nur um den Hauptarbeitgeber, sondern darum, das du ein Beschäftigungsverhältnis demnach mit Steuerklasse 6 eingehen müsstest. Danach müsstest du Steuern nachzahlen, SV ebenfalls.

Fordere den Arbeitgeber (400€) unverzüglich auf, dir den Arbeitsvertrag und die Gehltsabrechnung zu übergeben.
Frag nach, wo du überhaupt Krankenversichert bist. Du hättest von dieser Krankenkasse dann auch eine Versichertenkarte bekommen.

Ich vermute, dass er dir zwar die Abzüge aufgebrummt hat, diese aber nie abgeführt hat.
Wende dich so schnell wie möglich an das zuständige Finanzamt und an die Sozialversicherungsträger.
Dann würde der Arbeitgeber erhebliche Probleme bekommen.

Viel Glück
Llissy

Für die Zukunft: Arbeitsvertrag mit der Unterschrift des Arbeitgebers sofort aushändigen lassen!
Du unterschreibst erst, wenn der Arbeitgeber
seine Unterschrift unter den Vertrag gesetzt hat.

Ich habe im September 2012 ein Arbeitsverhältnis auf 400-Euro
Basis als Aushilfe begonnen. Dieser Arbeitgeber benötigt mich
nur manchmal auf Abruf. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass
er mich Steuerklasse als Aushilfe anmeldete.

Eigentlich kann er dich nur als Vollzeit und zu Besteuernder Mitarbeiter anmelden, wenn Du ihm eine Lohnsteuerersatzkarte übergeben hast. Da Du das nicht hast, kann er dich als Lstkl 6 anmelden = Zweitjob, was auch für Dich von Nschteil ist. Besser wäre für Dich, dass er Dich als „kurzfristig Beschäftigter“ anmeldet das sind 52 Tage epro Jahr (so wie 400,- € Job ohne Abzüge)

In der Annahme,

dass ich keine volle Erwerbstätigkeit ausübe begann ich am
1.Oktober eine richtige Arbeitsstelle über eine
Zeitarbeitsfirma in Vollzeit. Auch diese meldete mich mit
LSTKlasse 1 an, da ich angab einen Nebenjob auf 400-Euro-Basis
zu haben.
Die ganze Sache macht mir nun Sorge, da ich beim 2.
Arbeitgeber jetzt falsch versteuert angemeldet bin. Was tun?

Da dieses ganze schon 2012 war, musst Du nun alles in deinen Lst-Jahresausgleich angeben.

Für 2013 rate ich Dir: lass dich im Aushilfsjob als „Kurzfristig Beschäftigter“ anmelden. DH keine Abzüge, keine Steuer.

Ich bemerkte diesen Irrtum nur dadurch, dass mir zu wenig Geld
überwiesen wurde und ich telefonisch um Erklärung bat (1.
Arbeitgeber). Ich habe auch um schriftliche Lohnabrechnungen
gebeten und um eine unterzeichnete Niederschrift des
angeblichen Arbeitsverhältnisses. Bisher fehlt diese gänzlich
und ich weiss nicht was ich tun kann. 1. mir fehlt das Geld
aus meinem Aushilfsjob, denn ich ging davon aus, dass ich
nicht besteuert werde 2) welche Folgen könnten auf mich
zukommen wenn ich meinen Hauptarbeitgeber über den Irrtum
informiere.

Herzliche Grüsse

Amelie

Der Aushilfsjob wird wahrscheinlich nachträglich versteuert, mehr weiß ich dau auch nicht, sorry

Hallo,
da bin ich überfragt.
Ich würde zum Finanzamt hin gehen und das dort direkt klären.
Viele Grüße,
nadomu

Liebe Amelie,
zunaechst einmal schein Ihr 2. Arbeitsverhaeltnis richtig besteuert zu werden (Klasse 1 + Sozialversicherungspflicht).
Mit Ihrem 1. Arbeitgeber muessen sie klaeren wie die Anmeldung korrigiert werden kann. Ob dies rückwirkend geschehen kann, darüber bin ich mir nicht sicher.
Worüber Sie ihren Hauptarbeitgeber informieren wollen habe ich nicht ganz verstanden. So wie Sie es beschreiben scheint dort alles korrekt zu sein.
Es ist nicht massgeblich welches Arbeitsverhältnis zuerst bestanden hat, sondern welches das Hauptarbeitsverhaeltnis ist, und welches die Nebentätigkeit.

Gruss
WG

Ihre Frage ist eine Steuerrechtsfrage und keine Arbeitsrechtsfrage !!!
Mit Steuerklasse 1 ist eigentlich nichts falsch gelaufen. Das Finanzamt kann ihnen nichts wollen. Weil alle Steuern gezahlt wurden. ( Fehlendes Geld, jetzt )
Den zweiten Arbeitgeber hätten sie über ihren Minijob informieren müssen. Warten sie ab wie er sich verhält. Notfalls kündigen sie den Minijob. Da der Minijob nur Höhere Steuern einbringt.

Guten Tag,

urlaubsbedingt muss ich mich leider für die viel zu später Rückmeldung entschuldigen.

In dieser Frage kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.

Beste Grüße