Hallo,
ich weiß zwar nicht wieso ich als Experte vorgeschlagen wurde, da meine Begriffe mit Recht nichts zu tun haben. Aber ich kann ihnen mal meine Meinung dazu sagen. Bitte beachten Sie, dass dies nicht stimmen muss. Das ist nur meine Meinung dazu:
Generell können Sie zwei Arbeitsverträge haben. Da spricht nichts gegen. Problem ist nur, dass ihr aktueller Arbeitgeber dem zustimmen muss.
Generell ist es so, dass ihr Arbeitgeber ja schon angekündigt hat, dass man kündigen kann. Nichts desto trotz haben Sie eine gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist bei Ihrem jetzigen Unternehmen. Das ist für den Arbeitgeber interessant, da er die Zeit nutzen kann, dass Sie ihr Wissen an andere Mitarbeiter noch weitergeben können, solange sie noch im Unternehmen sind.
Da es aber keine Schande ist über ihre Situation zu reden würde ich dazu raten, dies bei der neuen Firma anzusprechen. Sie können ruhig sagen, dass ihr jetztiger Arbeitgeber Kurzarbeitr macht und angeboten hat das man kündigen kann. Sie können ihrem neuen Arbeitgeber dann fragen, ob er sie nach der Kündigungsfrist einstellen kann. Dann muss er halt etwas warten. Wenn der zukünftige Arbeitgeber sie haben möchte, dann wird er auch darauf eingehen.
Wenn Sie die Zusage des neuen Arbeitgebers dazu haben, dann würde ich mit dem jetzigen Arbeitgeber sprechen. Ihm sagen, dass Sie etwas neues hätten und gerne kündigen würden. Dann fragen ob man sich nicht über eine verkürzte Kündigungsfrist einigen kann. Da gehen meißt alle Arbeitgeber drauf ein. Hat den Vorteil, dass er Sie nicht weiter bezahlen muss. Also auch für den jetzigen Arbeitgeber interessant.
Also kurz gesagt: Sprechen Sie dies offen beim neuen Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch an. Sieht auch immer gut aus wenn der neue Arbeitgeber sieht, dass sie nicht gekündigt haben, sondern dass Sie Aufgrund von der Writschaftskrise gekündigt wurden. Beim jetzigen sprechen Sie das dann an, sobald Sie die Zusage vom neuen ARbeitgeber haben. Vielleicht lässt er sich auf eine verkürzte Kündigungsfrist ein.
Wie gesagt, ich kann nicht sagen ob das rechtlich so richtig ist. Aber das ist meine Meinung zu der Sache.
Vielleicht konnte ich Ihnen helfen.
Gruß
Lars