Hallo liebe Wissenden,
angenommen, freier Handelsvertreter H, angestellt bei Versicherung A bekommt ein super Job-Angebot von Versicherung B, einzige Bedingung: er muss zum 01.07.07 anfangen.
Da H bei Versicherung A schon seit langem unzufrieden ist, möchte er das Angebot von B unbedingt annehmen. Allerdings hat er 3 Monate Kündigungsfrist, könnte also eigentlich erst zum 01.10.07 bei B anfangen. Dann wäre das Angebot wie bereits geschrieben aber weg…
Versicherung A möchte H nicht vorzeitig aus dem Vertrag lassen, einvernehmliche Vertragsaufhebung scheidet also aus.
Ist es rechtlich möglich, dass H trotzdem zum 01.07.07 bei B den Arbeitsvertrag unterschreibt?
Was wären die Folgen?
Schadensersatzpflichtigkeit wegen Vertragsbrüchigkeit gegenüber A ist klar, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass A einen großen Schaden geltend machen könnte, denn als freier Handelsvertreter gem. § 84 HGB ist H ja nicht verpflichtet, zu bestimmten Zeiten zu arbeiten, er könnte ja genausogut bis 01.10. Urlaub machen - sein Problem, denn er bekommt ja kein Gehalt sondern nur Provisionen.
Was mich mehr interessiert ist, ob er rechtlich überhaupt einen neuen Vertrag eingehen darf, obwohl er durch den alten noch gebunden ist, also ob der neue Vertrag nichtig wäre oder ob sonstige evtl. behördliche Schwierigkeiten zu erwarten wären etc.
Vielen Dank
Birgit