2 Arbeitsverträge gleichzeitig möglich? Dringend!

Hallo liebe Wissenden,

angenommen, freier Handelsvertreter H, angestellt bei Versicherung A bekommt ein super Job-Angebot von Versicherung B, einzige Bedingung: er muss zum 01.07.07 anfangen.

Da H bei Versicherung A schon seit langem unzufrieden ist, möchte er das Angebot von B unbedingt annehmen. Allerdings hat er 3 Monate Kündigungsfrist, könnte also eigentlich erst zum 01.10.07 bei B anfangen. Dann wäre das Angebot wie bereits geschrieben aber weg…

Versicherung A möchte H nicht vorzeitig aus dem Vertrag lassen, einvernehmliche Vertragsaufhebung scheidet also aus.

Ist es rechtlich möglich, dass H trotzdem zum 01.07.07 bei B den Arbeitsvertrag unterschreibt?

Was wären die Folgen?

Schadensersatzpflichtigkeit wegen Vertragsbrüchigkeit gegenüber A ist klar, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass A einen großen Schaden geltend machen könnte, denn als freier Handelsvertreter gem. § 84 HGB ist H ja nicht verpflichtet, zu bestimmten Zeiten zu arbeiten, er könnte ja genausogut bis 01.10. Urlaub machen - sein Problem, denn er bekommt ja kein Gehalt sondern nur Provisionen.

Was mich mehr interessiert ist, ob er rechtlich überhaupt einen neuen Vertrag eingehen darf, obwohl er durch den alten noch gebunden ist, also ob der neue Vertrag nichtig wäre oder ob sonstige evtl. behördliche Schwierigkeiten zu erwarten wären etc.

Vielen Dank
Birgit

Hallo liebe Wissenden,

angenommen, freier Handelsvertreter H, angestellt bei
Versicherung A bekommt ein super Job-Angebot von Versicherung
B, einzige Bedingung: er muss zum 01.07.07 anfangen.

Da H bei Versicherung A schon seit langem unzufrieden ist,
möchte er das Angebot von B unbedingt annehmen. Allerdings hat
er 3 Monate Kündigungsfrist, könnte also eigentlich erst zum
01.10.07 bei B anfangen. Dann wäre das Angebot wie bereits
geschrieben aber weg…

Versicherung A möchte H nicht vorzeitig aus dem Vertrag
lassen, einvernehmliche Vertragsaufhebung scheidet also aus.

Ist es rechtlich möglich, dass H trotzdem zum 01.07.07 bei B
den Arbeitsvertrag unterschreibt?

rechtlich ist es möglich, der H kann arbeitsverträge haben soviel er lustig ist, es kann nur sein, dass in jedem vertrag steht, das er nebentätigkeiten vorher anzeigen/genehmigen lassen muss, ferner das kein beschäftigung bei einem unternehmen aufgenommen wird, welches im diekten wettbewerb steht, z.B. bei versichungen usw.

Was wären die Folgen?

kommt drauf an was in den veträgen steht!!!

Schadensersatzpflichtigkeit wegen Vertragsbrüchigkeit
gegenüber A ist klar, allerdings kann ich mir nicht
vorstellen, dass A einen großen Schaden geltend machen könnte,
denn als freier Handelsvertreter gem. § 84 HGB ist H ja nicht
verpflichtet, zu bestimmten Zeiten zu arbeiten, er könnte ja
genausogut bis 01.10. Urlaub machen - sein Problem, denn er
bekommt ja kein Gehalt sondern nur Provisionen.

grundsätzlich richtig, aber, es könnte oauschal ein schaden vereinbart sein (vertrag prüfen), z.b. bei nichtantritt usw., ferner kann A dem H aufträge zum abarbeiten zukommen lassen, welche dann unerfüllt blieben usw…, kriegt A mit, dass der H zu B geht, werden die das keinesfalls dulden, im übrigen stehen A und B in einem gegenseitig akzeptierten wettbewerbsverbot, d.h. A könnte von B schadenersatz verlangen, wegen abwerbung eines MA, die folge ist das B den H wieder abgibt, wegen des vertrauensverlustes will dann natürlich A den H auch nicht mehr, d.h. H hat jetzt gar nichts mehr und such verzweifelt sein glück bei der C, die aber vorher in die AVAD schaut und dann auch nicht mehr will

also bitte, ist H in keiner leichten situation

Was mich mehr interessiert ist, ob er rechtlich überhaupt
einen neuen Vertrag eingehen darf, obwohl er durch den alten
noch gebunden ist, also ob der neue Vertrag nichtig wäre oder
ob sonstige evtl. behördliche Schwierigkeiten zu erwarten
wären etc.

behördlich schwierigkeiten auf keinen fall, aber sehrwohl mit A, dann vermutlich B und irgendwann einmal C …

keine Ursache, viel Erfolg

Hallo Jocki,

rechtlich ist es möglich, der H kann arbeitsverträge haben
soviel er lustig ist, es kann nur sein, dass in jedem vertrag
steht, das er nebentätigkeiten vorher anzeigen/genehmigen
lassen muss, ferner das kein beschäftigung bei einem
unternehmen aufgenommen wird, welches im diekten wettbewerb
steht, z.B. bei versichungen usw.

Angenommen, sowas stünde nicht im Vertrag

kriegt A mit dass der H
zu B geht, werden die das keinesfalls dulden, im übrigen
stehen A und B in einem gegenseitig akzeptierten
wettbewerbsverbot, d.h. A könnte von B schadenersatz
verlangen, wegen abwerbung eines MA, die folge ist das B den H
wieder abgibt, wegen des vertrauensverlustes will dann
natürlich A den H auch nicht mehr, d.h. H hat jetzt gar nichts
mehr und such verzweifelt sein glück bei der C, die aber
vorher in die AVAD schaut und dann auch nicht mehr will

also bitte, ist H in keiner leichten situation

gibts sowas wirklich, dass eine Versicherung keinen MA einer anderen abwerben darf?? Hast du da auch irgendeine Fundstelle dazu? Wenn das stimmt, würde das einen Versicherungsvertreter aber arg in seiner Berufsausübung beschränken - er könnte dann ja schier nicht den Job wechseln, oder?

Aber auch falls es sowas gibt, könnte H ja sagen, dass er sich bei B beworben hat und nicht abgeworben wurde, weiss ja keiner. Oder spräche da auch was dagegen?

Danke und Gruß
Birgit