2. Ausbildung als Vater noch Unterhalt bezahlen ?

Hallo Leute,
ich bin 27 und würde gerne eine zweite Ausbildung anfangen, da ich in meinem Beruf einfach keine Aufstiegsmöglichkeiten habe.

Meine Frage ist jetzt ob ich meinem Kind ( 2 1/2) in der Zeit trotzdem Unterhalt zahlen muss bzw es danach „nachzahlen“ muss ?

Es geht nicht darum das ich den Unterhalt nicht bezahlen WILL, ich seh mein Kind jedes Zweite WE und in der Woche auch so oft es geht, Unterhalt zahle ich aktuell auch regelmäßig.

Aber ich möchte ihm natürlich später auch mal etwas mehr bieten können und wenn ich jetzt während der Ausbildung auch zahlen soll, weiß ich nicht wie ich das machen soll

Danke schonmal

Hallo, das ist zwar löblich, wenn du deinem Kind später mal mehr bieten möchtest. Allerdings wird der Mehraufwand für diese Ausbildung sicher nicht den festgesetzten Unterhalt mindern. Hier zählt einfach nur ganz lapidar das Einkommen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie stur die sein können, weil das Recht auf deren Seite steht.
Sprich mit dem zuständigen Jugendamt und mit der Kindsmutter. Gemeinsam kann man eine Lösung finden. Bei mir haben beide für eine bestimmte Dauer auf einen Teil des Unterhalts verzichtet. Allerdings muss ich diesen nach Ablauf nachzahlen. Das ging aber nur, weil die Mutter meines Kindes einverstanden war.
LG
Ernst

Hallo Fabsta,
man kann nur etwas bezahlen was man hat.Wenn Du weniger EK hast , mußt Du auch weniger bezahlen.
Das beste ist alle beteiligten setzten sich an einen Tisch und beprechen das.
Vorher würde ich mich genau beim Jugendamt über die gesetzlichen Vorschfriften erkundigen.
Du mußt ja auch die Situation der Mutter beachten, die
muß ja Deinem Kind auch etwas kaufen können zu seinem Unterhalt.
In Frage käme auch einen Kredit aufzunehmen und den dann nach Deiner neuen Ausbildung schrittweise zurückzuzahlen.Vielleicht können Dir Deine Eltern einen
zinslosen Kredit mit späterer Rückzahlung einräumen.
Laß von Dir hören , wie es weitergeht.
Gruß Mike

hallo,
du kannst noch so viele Ausbildungen anfangen oder auch machen…du mußt den Unterhalt trotzdem zahlen, dann mußt du dir noch einen nebenjob suchen…

lisa

Das is doch auch unsinn…es gibt doch einen gewissen
Selbstbehalt der is 700 € wenn ich richtig informiert bin, wenn ich nur 500 € bekomme, liege ich doch unter diesem selbstbehalt. ?!?

Vielen dank schonmal fuer die ersten beiden antworten :wink:

Nen kredit is evtl moeglich ja, aber dann mach ich das selber, damit
Belaste ich niemand anderen.

Das is doch auch unsinn…es gibt doch einen gewissen
Selbstbehalt der is 700 € wenn ich richtig informiert bin,
wenn ich nur 500 € bekomme, liege ich doch unter diesem
selbstbehalt. ?!?

hallo,
richtig, bei einem Vollzeitjob, aber nicht, wenn man noch eine Ausbildung machen möchte. Der Unterhaltzahler verpflichtet sich immer,den Unterhalt zu zahlen, und wenn derjenige meint, ich mach noch eine Ausbildung, dann zahl ich eben weniger, ist nicht, dann muss noch ein anderer Job her.

Ich gehe aber davon aus, das du noch mehrere angeschrieben hast, die evtl.mehr Ahnung haben

lisa

Das hoert sich bei dir so an als wuerde ich eine zweite ausbildung machen wolllen damit ich weniger zahle, im gegenteil, ich moechte eine zweite ausbildung machen, damit ich spaeter mehr habe und ihm mehr moeglichkeiten offen halten kann wenn es noetig ist :wink:

Wenn dein Selbstbehalt unter 1000€ ist bezahlt die Kindergeldkasse den Unterhalt.Du musst ihn dann nachzahlen.

hallo,
ich versteh das schon, aber ein Richter, wenn deine Ex dich verklagen sollte!!!, sieht das anders…der sagt, egal was Sie machen, den Unterhalt müssen Sie zahlen…ist leider so

ich erzähl dir mal, wie das bei mir war…
…bin vor jahren zu meinem jetzigen mann gezogen, mein jetzt 19 jährige sohn bekam unterhalt von mir…300€ jeden monat, obwohl ich nur 400€ job hatte…der richter sagt, ich kann vollzeit arbeiten, der hat mir 1500€ angerechnet und kann somit locker 300€ zahlen…seid seinem 18. haben wir uns auf 80€ geeinigt…

lisa

Ok das is in deinem fall sehr schlecht gelaufen aber im
Normalfall darf man dir nur anrechnen was du wirklich verdienst
Mal davon ab verklagt mich meine ex ncht…wir sind gute freunde und
Ich werd das mit ihr besprechen…dann kriegen wir das schon geregelt…

Hey Fabsta,

sorry, das weiß ich leider nicht.
Frag doch mal beim Sozialamt oder der Agentur für Arbeit nach. Die könnten sowas wissen.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei Deiner Ausbildung!

LG
Boogy

Hallo,

gegenüber einem minderjährigen Kind haben sie eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Sie sind verpflichtet, den Mindestunterhalt des Kindes sicherzustellen, auch durch zusätzliche Abend- und Wochenendarbeit. Wenn Sie also nun Ihren Job aufgeben, um eine neue Ausbildung zu beginnen, ist dies Ihr „Privatvergnügen“. Es gibt die Möglichkeit des 2. Bildungsweges. Hier kann man über Abendschule ein Fortkommen erreichen und es ging nicht zu Lasten eines minderjährigen Kindes. Sie müssen überlegen, wie bzw. durch wen das Kind denn in dieser Zeit unterhalten wird. Es wäre sicher ein enormer Einschnitt für das Kind, wenn es auf soziale Hilfen angewiesen sein müsste. Sprechen Sie mit der Mutter, was sie dazu sagt. Vielleicht können sie ein Arrangement treffen.

Lieben Gruß

Hallo,
kann leider nicht weiter helfen. Evtl. kann man da beim Familien- bzw. Sozialamt eine Auskunft erhalten. Viel Erfolg!
Andreas

Du hast - wenn ich mich nicht irre - einen Selbstbehalt von ca. 900 €. Wenn Du so viel oder weniger verdienst, musst Du meiner Meinung nach rechtlich keinen Unterhalt zahlen. Vielleicht zahlt dann das Sozialamt für das Kind. Unabhängig davon ist zu bedenken, ob Du, wenn Du keinen Unterhalt mehr zahlen kannst, dass Verhältnis zu Mutter und Kind verschlechterst. Da musst Du abwägen.

Nein an d verhältniss wird sich nichts aendern, hab grade mit ihr gesprochen und wir werden dann mal zusammen zum jugendamt gehen und ne loesung suchen…ich mach das ja zur haelfte fuer mich und zur anderen haelfte auch fuer mein kind und das weiss sie :wink: sie wuerde versuchen selber n bischen mehr zu areiten und ich dann halt aich npch am we, das wir alle klar kommen :smile:

kann ich leider nicht weiter helfen,

viel Erfolg

Es gibt die Möglichkeit, das mit dem Jugendamt zu klären und Unterhaltsvorschuss zu beantragen, der dann ans JA zurückgezahlt wird. laufzeit sind 72 Monate, bzw. bis das Kind 12 ist, was auch immer der kleinere betrag ist.

LG

Hallo
Ich glaube, die Antwort lautet „Ja“.
Der Gesetzgeber hat klare Richtlinien, nach denen der Unterhalt festgelegt wird. Natürlich hängt die Höhe des Unterhaltes von den Einkunftsverhältnissen ab, und eine Änderung dieser könnte zu einer Neubewertung führen.
Es gibt aber auch Menschen, die sich in die Arbeitslosigkeit flüchten, um der Unterhaltspflicht zu entgehen, und so „der Mutter eins auszuwischen“.

Um diesem Eindruck vorzubeugen solltest Du das mit der Mutter abklären, und ggf schriftlich festhalten, was Ihr vereinbart habt. Eine private Regelung ist meist sinnvoller für alle Beteiligten als eine vorgeschriebene.

mfg
StefanH

Hallo Fabsta,
generell sind Sie unterhaltsverpflichtet. Der Unterhalt richtet sich nach Ihrem Einkommen, egal ob während der ausbildung oder während einer Festanstellung. Es muss Ihnen ein Selbstbehalt von 950,- € bleiben.
Alles Gute