Hallo!
Ich bin gelernte Bürokauffrau (mit Abschluss) und möchte jetzt eine 2. Ausbildung zur Buchhändlerin machen. Kann man das als Weiterbildung ansehen? Ich war nur ein Jahr als Bürokauffrau tätig.
Ich kann kein BAB mehr bekommen, weil ich schon eine abgeschlossene Ausbildung habe.
Ist das eine Weiterbildung? Kann ich somit nach dem Arbeitsförderungsgesetz wegen des Blockunterrichts gefördert werden?
Danke im Voraus.