Hallo,meine Tochter ist jetzt 20 Jahre.Ihre 1.Ausbildung 2007-2010(Hauswirtschaft überbetreiblich)hat sie nicht bestanden.
Sie möchte jetzt eine 2.Ausbildung beginnen stellt dafür wieder Bafög Antrag.
Nun meine Frage, kann das Amt mich wieder zur Zahlung von Unterhalt verpflichten?
Sie hat mir gesagt diese 2.Ausbildung würde nach Aussage des Bafög-Amtes als Erstausbildung gewertet.
Bitte um konkrete Hilfe
Mfg minka90