2.Ausbildung Bafög? wieder Unterhaltspflicht?

Hallo,meine Tochter ist jetzt 20 Jahre.Ihre 1.Ausbildung 2007-2010(Hauswirtschaft überbetreiblich)hat sie nicht bestanden.
Sie möchte jetzt eine 2.Ausbildung beginnen stellt dafür wieder Bafög Antrag.
Nun meine Frage, kann das Amt mich wieder zur Zahlung von Unterhalt verpflichten?
Sie hat mir gesagt diese 2.Ausbildung würde nach Aussage des Bafög-Amtes als Erstausbildung gewertet.

Bitte um konkrete Hilfe
Mfg minka90

das glaube ich nicht. Wenn sie eine Nachprüfung macht, dann ja, aber eine ganz neue Ausbildung.
Nur wenn sie das wirklich macht und Hatz4 beantragt müssen Sie rh wieder zahlen, das ist sogar bis ins hohe Alter so, allerdings haben Sie da einen höheren Freibetrag und es wird auch mehr berücksichtigt (Sie können da angeben, das Sie dringend ein neues Auto brauchen, eine Küche, suchen neue Wohnung u.s.w.
Gruss Agnes

nur wenn die ausbildung im zusammenhang mit der 1.ausbildung besteht!

Hallo Agnes11,erstmal danke für die Superschnelle

Antwort!!!

Nachprüfung geht wahrscheinlich nicht,da
sie zur Prüfung nicht zugelassen wurde(fehlende Berichte(Faulheit))
Die 2.Ausbildung soll sie zur Masseurin/Bademeisterin machen.
Nochmal nachgefragt:smiley:as Bafögamt hat ihr das Bafög telefonisch zugesagt.Darauf baut sie jetzt und hat mir die Unterlagen zur Verdienstbescheinigung zukommen lassen.??? MfG Minka90

Danke für die schnelle Antwort.
Es wird eine neue Ausbildung.
Da Amt hat ihr das Bafög telefonisch zugesagt.Da sie die erste Ausbildung nicht geschafft hat(nicht zur Prüfung zu gelassen) soll sie jetzt nochmal eine neue Ausbildung machen.
Frage wie oft kann sie das tun?
MfG Minka90

Hallo Minka,
bezahle nichts. Sagen Sie der Tochter, Sie zahlen nicht. Man muss nur eine Ausbildungs finanzieren und wer wegen Faulheit diese nicht schafft muss halt sehen wo er Geld bekommt.
Ich glaube kaum, dass Ihre Tochter Bafög bekommen wird und wenn, es sollte Sie nicht interessieren. Wenn diese sich Bafög besorgen kann, kann sie auch Geld verdienen. Sie will doch eine Ausbildung machen, da bekommt sie auch Geld. Kindergeld wird in der Regel auch bezahlt und der Anspruch ist meines Wissens bei 650 Euro. Davon muss sie sich aber auch ein Zimmer leisten können. Ich schicken Ihnen mal einen Link zu. Selbst wenn man Sie anschreibt das Sie bezahlen müssten, holen Sie sich erst bei einem Anwalt mit Familienrecht Auskunft (Berechtigungsscheine bekommen Sie beim Amtsgericht).
L.G.
Agnes
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

hallo,
sorry,war im urlaub
Eltern haben bis ende der 1. Ausbildung Unterhalt zu zahlen
ob bafög gezahlt wird,weiss ich nicht…Unterhalt wird aber nicht bei bafög angerechnet…NUR bafög wird als Einkommen am Unterhalt angerechnet

lisa

Hallo Agnes, ganz lieben Dank für die Antwort und den Link.
Damit kann ich was anfangen und hoffe auf einen positiven Ausgang.

MfG Minka90

Bin da etwas überfragt, sorry. Ich denke nicht, kann an der Gründen des Verfehlens liegen. Sprich selber mit dem Amt. Gruß, Andi

hallo,
in solchen dingen kenne ich mich leider nicht aus!

Hallo Minka,

tut mir leid, da bin ich überfragt - ich vermute aber, dass Unterhaltspflicht besteht. Bei einem Studienfachwechsel ist es auch so, dass Bafög unter gewissen Voraussetzungen zahlt und auch weiterhin Unterhaltspflicht besteht.

LG

figuralis

Hallo

die Rechtssprechung erlaubt grundsaetzlich eine Erstausbildung, welche von Eltern unterstuetzt werden muss.

In deinem Fall leider auch, da sie die erste Ausbildung abgebrochen hat. In vielen Faellen erlauben die Gerichte eine zweite Moeglichkeit. Alles muss aber zeitnah und zuegig sein. Somit hat das Amt grundsaetzlich nicht unrecht.

Nicht zu vergessen, auch die Mutter ist zahlungspflichtig. Geht die Tochter arbeiten, wird auch das angerechnet genauso wie das Kindergeld.

Pruefe die Rechnung des Amts sehr genau, diese sind nicht selten ohne Fehler.

Gruss

Hallo Minka,

das ist richtig !

Elternunabhängige Förderung wird gewährt, wenn die Studierende eine Ausbildung vorweist und gearbeitet hat ( kein 400 € Job ). Insgesamt muss sie auf 6 Jahre kommen. Das ist im Falle deiner Tochter nicht der Fall.
Grundsätzlich müssen Eltern mehr als eine Ausbildung finanzieren.
Das Alter hat damit auch nichts zu tun. Es gibt immer wieder Gerüchte, ab 25 oder 27 wären die Eltern aus dem Unterhalt raus - das ist falsch.

Für dich bedeutet dies, dass dein Einkommen von 2009 zu Grunde gelegt wird und dann berechnet wird, wieviel du zum Unterhalt deiner Tochter beitragen musst und wieviel das BAfög-Amt übernimmt.

Stefaniel

Hallo,
die Eltern müssen für ihre Kinder 1 Ausbildung finazieren, und Unterhalt bezahlen. Sollten sie gesundheitlichen probleme die Ausbildung aufgeben ist das was anderes, aber wegen Faulheit gewiss nicht. Die Ämter versuchen immer von den Eltern was zu holen, um Geld zu sparen.

Gruß
zutom

hallo ich bin zwar kein experte, nur interessierte,
aber ich denke schon, dass du weiterhin unterhaltspflichtig gegenüber deiner tochter bist.
gruss roswitha

Sorry nicht wirklich mein Gebiet

Danke trotzdem!

Sorry nicht wirklich mein Gebiet

hallo und sorry, aber da hab ich absolut keinen plan, wie sich das verhält!
alles gute

Weiß ich nicht

Hallo,

hier bitte, falls das BAFöG-Amt hier eine Erstausbildung ansetzt per Rechtsanwalt dagegen vorgehen.

Dies vor allen Dingen dann, wenn die erste Ausbildung wegen erwiesener Faulheit nicht bestanden wurde.

Gruß