2. Ausbildung Deutsch und Geschichte Pflichtfach?

Bin mal gespannt, was Ihr hierzu für eine Meinung habt, Arbeitskollegen sind alle unterschiedlicher Meinung:
Angenommen man möchte eine 2. Ausbildung erlernen z.B. handwerklicher/sozialer Beruf. Erster Beruf war kaufmännisch.
Ist in der 2. Ausbildung Deutsch und Geschichte (duale Ausbildung) wieder auf dem Lernprogramm, oder kann man diese Fächer abwählen. Wie sieht es aus, wenn jemand Abitur hat?
Gibt es hierfür eine gesetzliche Regelung, leider finde ich nur sehr wenig im Internet!?
Freue mich auf Antworten!

Hallo,

warum sollte man bei einer dualen Ausbildung gewissen Unterichtsfäche in der Berufschule nicht mehr haben. Nur weil schon eine Vorbildung besteht.

Es besteht in allen Berufen die Möglichkeit der Ausbildung zu verkürzen, wenn gewisse Rahmenbedingungne erfüllt sind.

Gruß
P.

in meiner ausbildung zur zahntechnikerin mussten die, die abi hatten nicht in deutsch und reli gehen, geschichte hatten wir nicht.
aber bei meiner 2. ausbildung zur bürokauffrau kann man nur reli sausen lassen.

Hallo abigirl,

Bin mal gespannt, was Ihr hierzu für eine Meinung habt,
Arbeitskollegen sind alle unterschiedlicher Meinung:

Soll vorkommen. Ich würde mich hier eher auf die Auskunft der Berufsschule verlassen.

Angenommen man möchte eine 2. Ausbildung erlernen z.B.
handwerklicher/sozialer Beruf. Erster Beruf war kaufmännisch.
Ist in der 2. Ausbildung Deutsch und Geschichte (duale
Ausbildung) wieder auf dem Lernprogramm, oder kann man diese
Fächer abwählen.

Was steht im Schulgesetz des Bundeslandes? Möglicherweise besteht Schulpflicht. Ist es eine Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder eine Umschulung? Da könnte es Unterschiede beim Berufsschulbesuch geben.

Wie sieht es aus, wenn jemand Abitur hat?

Das muß nichts bedeuten. Ganz ehrlich, ich bin schon mit etlichen Auszubildenden kräftig auf den Bauch gefallen!

Gibt es hierfür eine gesetzliche Regelung, leider finde ich
nur sehr wenig im Internet!?

Möglicherseise liegt es am Suchen . Zunächst einmal das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Auch das Berufsbildungsgesetz gibt was her.

Gruß
Jörg Zabel