2. Ausbildung od. Umschulung möglich?

Hallo an alle,
ich bräuchte bitte einige Info´s zum Thema 2. Ausbildung bzw. Umschulung.

Ich(24)bin gelernte Verkäuferin, aber da mir mein Job keinen Spass mehr macht möchte ich eine 2. Ausbildung machen zur Bürokauffrau, jetzt weiss ich nicht ob ich eine Ausbildung(Schule/Betrieb) machen muss/soll.
Kommt für mich auch eine Umschulung in Frage, da ich ja schon eine Ausbildung erfolgreich beendet habe oder könnte ich evtl. Lehrzeit verkürzen durch meine erste Ausbildung.
Wenn Umschulng gehen würde, wie läuft es dann mit der Schule, habe ich trotzdem Berufsschule oder wie wird das geregelt?
Würde evtl. auch ein Quereinstieg ohne alles gehen?
Bitte schreibt mir alles was ihr wisst!

Ich danke euch vielmals!!

Gruß Scout

möglich ist vieles

Ich(24)bin gelernte Verkäuferin, aber da mir mein Job keinen
Spass mehr macht

Das ist bei vielen die einen Job haben so. Vielleicht fällt es dir jetzt das erste mal richtig auf, dass, wenn der Alltag und die Routine greifen, im Grunde jeder Job nicht mehr den „Kick“ bringen. Aber solange der Job statt den Kick noch das Geld bringt, sollte der nicht so schnell an den Nagel gehangen werden, nur weil man nicht mehr mit Spass an die Arbeit geht. Arbeit und Spass passen im Grunde auch gar nicht zusammen. Wer verträgt schon 8h Spass am Tag?

möchte ich eine 2. Ausbildung machen zur Bürokauffrau,

O.K. aber hier kann nachher das gleiche passieren. Frag mal ein paar Bürokauffrauen. Und Bürokauffrau ist auch nicht mehr der Job. Ohne weitere Qualifizierung sind das heute oftmals Hilfstätigkeiten.

jetzt weiss ich nicht :ob ich eine Ausbildung(Schule/Betrieb) machen :muss/soll.

Eine ordentliche Ausbildung ist immer vorzuziehen und genießt bei den Arbeitgebern die bessere Position.

Kommt für mich auch eine Umschulung in Frage,

Die du wohl selber bezahlen müsstest, denn die Notwendigkeit dazu besteht nicht.

da ich ja schon eine Ausbildung erfolgreich beendet habe oder könnte ich :evtl. Lehrzeit verkürzen durch meine erste Ausbildung.

Lehrzeitverkürzung ist möglich um 1 Jahr.

Wenn Umschulng gehen würde, wie läuft es dann mit der Schule,
habe ich trotzdem Berufsschule oder wie wird das geregelt?

Das kommt drauf an. Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird in Industrie und Handel sowie im Handwerk angeboten. Auch eine schulische Ausbildung ist möglich.

Würde evtl. auch ein Quereinstieg ohne alles gehen?

Natürlich. Letztlich ist das die vielleicht beste Alternative. Es gibt doch durchaus Jobs für gelernte Einzelhandelsverkäufer die mehr mit „Büro“ zu tun haben als Ladenverkauf. Dann ist es auch nicht mehr notwendig die nächste Ausbildung zu machen. Das sind wieder 2 Jahre bei wenig Geld. Und erstmal einen Ausbildungsplatz mit 24 finden. Einen AG der einem abkauft jetzt Bürokauffrau werden zu wollen oder nach einem Jahr die nächste Idee zu haben und dann lieber Pferdeplegerin werden zu wollen. Es gibt solche Auzbis! Keinen Plan in der Tasche, die sehen ne Serie im TV wo sowas vorkommt und dann ändern sich gleich die Berufspläne.

Bitte schreibt mir alles was ihr wisst!

Logo.

Also, such mit dem Abschluss als Verkäuferin einen „Büro“-Job und dann häng lieber noch Handelsfachwirtin (IHK) dran. Lehrgang dauert meist auch 2 Jahre, geht auch kürzer, im rechtlichen Grunde brauchts auch keinen Lehrgang, ist aber besser um die Prüfung überhaupt bestehen zu können und dann wirst du in den Stand eines Bachelor of Trade and Commerce gehoben und bist qualifiziert für die richtigen Aufgaben im Unternehmen. Alles klar? Dann viel Erfolg.

Also, such mit dem Abschluss als Verkäuferin einen „Büro“-Job
und dann häng lieber noch Handelsfachwirtin (IHK) dran.
Lehrgang dauert meist auch 2 Jahre, geht auch kürzer, im
rechtlichen Grunde brauchts auch keinen Lehrgang, ist aber
besser um die Prüfung überhaupt bestehen zu können und dann
wirst du in den Stand eines Bachelor of Trade and
Commerce gehoben und bist qualifiziert für die
richtigen Aufgaben im Unternehmen. Alles klar? Dann
viel Erfolg.

So ist das schon nicht richtig, denn ein Bachelor darf nur von Hochschulen und Berufsakademien verliehen werden. Das fällt auch unter §132a STGB.

http://tinyurl.com/3cl6m9

Die Titelmühle

…wirst du in den Stand eines Bachelor of Trade and
Commerce gehoben…

So ist das schon nicht richtig, denn ein Bachelor darf nur von
Hochschulen und Berufsakademien verliehen werden. Das fällt
auch unter §132a STGB.

http://tinyurl.com/3cl6m9

Bachelor ist nicht gleich Bachelor. Die Problematik ist mir bekannt. Bei dem IHK geprüfetn Fachwirt, wird nur eine Übersetzung in „Bacherlor…“ erteilt, da der Prüfling Anspruch auf ein Zeugnis in engl. und. franz. Sprache hat.

Wenn die Fragestellerin Handelsfachwirtin wird und nacher das engl. sprachige IHK-Zeugnis als „Bachelor…“ bekommt, dürfte der die Problematik egal sein. Wahrscheinlich rennen viele im Moment zu den IHK’en um sich ihre Zeugnisse in engl. ausstellen zu lassen, um damit als Bachelor „aufzusteigen“.
Und wir wissen ja, was es damit auf sich hat. :wink:

Aber im internationalen Jobsuche-Bereich wird es sicherlich den einen oder anderen IHK geprüften „Bachelor“ geben, der den Unterschied zum stud. und damit akademischen Bachelor nicht erwähnen wird. Auf dem Zeugnis steht Bachelor und das werden sich die Leute über ihren Stuhl an die Wand hängen.

Man musste ja unbedingt das Bachelor-Studium einführen. Den meisten Studierenden schmeckts nicht und hätten lieber ihr FH-Studium gemacht.
Also Titel hin oder her, solange man keinen Dr.-Titel kauft, soll sich der Bachelor nennen der auch Fachwirt ist. Ob der akadem. Bachelor tatsächlich in seinen 3 Jahren Theorie bedeutend mehr gelernt hat, als der Fachwirt darf auch bezweifelt werden. Insofern wird die IHK mit dieser Praxis eine Berechtigung haben.

So egal ist es nicht, denn der Bachelor ist geschützt und dieser darf nicht so einfach von anderen geführt werden. Außerdem lernt ein Bachelor an einer Hochschule sicherlich anders, da es tiefer in die Materie geht und mehr an Lernstoff ist.

Hallo,

So egal ist es nicht, denn der Bachelor ist geschützt und
dieser darf nicht so einfach von anderen geführt werden.

Korrektur: Nicht die Bezeichnung Bachelor ist geschützt, sondern der akademische Grad der von den Hochschulen verliehen wird. Also z.B. „Bachelor of Arts“. Rechtswidrig wären aber Abschlußbezeichnungen, die verwechselnd ähnlich sind. Das ist der Bachelor ohne die üblichen Zusätze der Hochschulen nicht. Auch bisher konnte sich jedermann Betriebswirt nennen, aber nicht Dipl. Betriebswirt. Im Gegensatz dazu ist „Ingenieur“ durch das Ingenieurgesetz geschützt - nicht aber Engineer.

Gruß
Otto